Wie Italien zum Steuerparadies wurde

Ist Italien wirklich ein Steuerparadies? Das Land gilt zwar aufgrund seiner wunderschönen Landschaft, dem mediterranen Klima und dem köstlichen Essen als Urlaubsparadies, aber ansonsten ist es doch eher als Hochsteuerland bekannt.

Das stimmt zwar, aber seit ein paar Jahren bemüht sich die italienische Regierung sehr, attraktive Steueranreize für Auswanderer zu bieten. So können Arbeitskräfte von italienischen Unternehmen und insbesondere Forscher, Dozenten und Akademiker von einer Lohnsteuerreduktion von 70 bis 90 % profitieren, wenn Sie ihren Wohnsitz nach Italien verlegen. Auch Steuerbegünstigungen für Selbständige und Digitale Nomaden gewährleistet die Regierung im Rahmen des „regime impatriati“.

In unserem aktuellen Podcast erfahren Sie, wie Sie von diesen Steuervorteilen profitieren können und was Italien sonst noch interessant für eine Auswanderung macht. Zu Gast ist der in Italien wohnhafte Steuerberater Dr. Gert Grasser, der sich auf die Themen Wohnsitzverlegung und Anmeldung in Italien spezialisiert hat.

Steuervorteile für “Rückkehrer und Zuwanderer”

Steuern in Italien für Ausländer: Um die Rückkehr und Zuwanderung von wichtigen Arbeitskräften und Akademikern zu fördern, gab es 2016 eine Steuerreform. Denn Italien hat 2016 ein neues Gesetz unter dem Namen “Rientro cervelli” erlassen. 

Gemäß diesem Gesetz können Personen von einer Steuervergünstigung von 70 % auf ihr Einkommen profitieren, wenn Sie nach Italien auswandern und ihren Wohnsitz nach Italien verlegen. Das heißt, dass für einen Zeitraum von 5 Jahre nur 30 % des Einkommens in Italien besteuert werden. 

Voraussetzung dafür ist, dass die Personen mindestens 2 Jahre im Ausland ihren Wohnsitz bzw. Steuerwohnsitz hatten. Außerdem müssen Sie sich verpflichten für mindestens 2 Jahre den Steuerwohnsitz in Italien beizubehalten und die Arbeit muss überwiegend in Italien ausgeführt werden.

Reduktion Lohnsteuer Italien: Arbeiten in Italien als deutscher Forscher, Wissenschaftler, Dozent ist sogar noch besser, denn für diese Berufe gilt eine noch höhere Begünstigung von 90 % auf Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit. Doch auch bei der Wohnsitzverlegung in bestimmte Regionen Süditaliens kann die Reduzierung von 90 % beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Forscher, Wissenschaftler und Dozenten erfüllen? Die Dozenten und Forscher müssen einen Universitätsabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss vorweisen. Außerdem muss eine mindestens zweijährige Tätigkeit in ausländischen Universitäten, öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen dokumentiert sein. Die Rückkehrer oder Zuwanderer müssen dann nach Verlegung des Wohnsitzes nach Italien eine Lehr - oder Forschungstätigkeit in Italien ausüben.

Das italienische Pauschalsteuersystem („Imposta Forfettaria“) ist vergleichbar mit dem Non-Dom-Regime in Großbritannien, mit dem Unterschied, dass Überweisungen nach Italien nicht besteuert werden. Hier erfahren Sie mehr.

Inbound Tax Regime für Selbständige

Einkommensteuersatz Italien - Die Einkommensteuer Italien unterliegt einem progressiven System d.h. je nach Einkommen, liegen die IRPEF Einkommensteuersätze zwischen 23-43%.

Änderungen seit 2017: Das Inbound Tax Regime bietet schon seit 2017 eine 5O %ige Freistellung für bestimmte Arbeitnehmer. Bisher konnten das aber nur bestimmte Berufsgruppen oder Universitätsabgänger in Anspruch nehmen. Seit 2019 wurde dieses Programm jedoch auf eine Steuerfreistellung von 70 % erhöht und begünstigt jetzt auch Selbständige und Einzelunternehmer.

Selbstständig machen in Italien - wenn Sie diese Steuervergünstigung in Anspruch nehmen wollen, sind Sie verpflichtet, mindestens 2 Jahre in Italien zu leben. Das heißt, Sie müssen ihren Lebensmittelpunkt komplett nach Italien verlegen, sich in Deutschland abmelden und eine Anmeldung in Italien beantragen. Da Sie ansonsten auch eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen würden. Die Steuerfreistellung auf die Einkommensteuer gilt generell für das Jahr der Einwanderung und die darauf folgenden 4 Jahre, also insgesamt für 5 Jahre

Natürlich sollte man trotzt steuerlichen Vergünstigungen auch daran denken, dass man in Italien auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Je nach Tätigkeit liegt diese zwischen den Steuersätzen 24 und 34 %. Das können zwar hohe Beträge sein, die aber den zu versteuernden Gewinn noch zusätzlich senken. Außerdem können die Beiträge auch aufgrund der Sozialversicherungsabkommen der EU unter Umständen vermieden werden.

Trotz der hohen aber begrenzten Sozialversicherung kann es sich, aufgrund der hohen Steuervergünstigung, durchaus lohnen als Selbständiger oder Einzelunternehmer seinen Wohnsitz nach Italien zu verlegen.

Mehr über die Steuergestaltung mit internationalen Holding-Gesellschaften erfahren Sie hier.

Weitere Steuervorteile in Italien

Grundsätzlich ist das italienische Steuersystem mit dem anderer EU-Länder vergleichbar.

Ansonsten bietet Italien im europaweiten Vergleich eine besonders günstige Erbschaftsteuer mit hohen Freibeträgen. Für Ehepartner und Kinder gilt ein Freibetrag von 1 Million € pro Erbe und erst auf den überschüssigen müssen Steuern in Höhe von 4 % bezahlt werden.

Italien erhebt auch keine Vermögensteuer. Nur für Vermögenswerte im Ausland wird eine Steuer von 0,2% pro Jahr erhoben. Das Leben in Italien als Rentner bietet auch viele Vorzüge.

Weitere italienische Gesetze womit italienische Firmen in Italien gründen für Sie zum Vorteil werden, finden Sie in unserem Artikel Als Unternehmer & Freiberufler nach Italien umziehen und weniger als 10% Steuern bezahlen.

Italienisches Steuerrecht: Italien auswandern Nachteile - gibt es die?

Für all diese Themen und mehr lohnt sich eine detaillierte Steuerberatung Italien. So können Sie herausfinden, ob der Geheimtipp “Steuerparadies Italien”  auch für Sie infrage kommt.

Auch zu anderen Ländern mit attraktiven Steuern wie Malta (wo man nur 5% Steuern zahlt), Luxemburg oder Costa Rica und auch Offshore-Geschäfte haben wir interessante Artikel für Sie.

 
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