Steuerfahndung: Was ist erlaubt und was nicht?

Wer kennt nicht die Schlagzeilen: “Steuerfahnder haben die Firma XY durchsucht und belastende Beweise gefunden”. Steuerfahnder können ganz plötzlich und unerwartet bei Unternehmen und Privatpersonen vor der Tür stehen. Für viele ist dieses Szenario wie ein schrecklicher Alptraum. Oder Sie haben von der Steuerfahndung eine Vorladung zur Anhörung bekommen und fragen sich, wie das sein kann? Sie denken, dass Sie doch immer alles korrekt angegeben haben! Da ist der Drang groß sich zu rechtfertigen. Aber das ist nicht immer die beste Lösung, denn einmal gemachte Aussagen können nicht mehr zurückgenommen werden und rechtliche Folgen haben. 

Daher ist es wichtig, dass man auf so eine Situation innerlich vorbereitet ist und seine Rechte und Pflichten kennt. Wie Sie sich im Falle einer Steuerfahndung richtig verhalten und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in unserer aktuellen Podcastfolge mit dem Anwalt Maximilian Krämer.

Wann kommt es zu einer Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung wird auch als Polizei des Finanzamtes bezeichnet. Das liegt daran, dass sie bei der Umsetzung des Steuerrechts und auch bei der Strafverfolgung aktiv mitwirkt und dementsprechend auch weitreichende Befugnisse hat.

Die Steuerfahndung hat mehrere Möglichkeiten, Kenntnis von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten zu erlangen. Die bekannteste Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung.

Einerseits kann die Information vom Betroffenem selbst kommen, durch regelmäßige Informationsübermittlungen an die Finanzverwaltung. Da ja steuerliche Mitwirkungspflichten bestehen, können bei der Übermittlung von Jahresabschlüssen, Belegen oder der Buchführung Ungereimtheiten auffallen und führen zu einer Überprüfung.

Es kommt auch immer häufiger vor, dass anonym oder sogar in Person Anzeige beim Finanzamt erstattet wird. Vonseiten der Behörden wird dem Hinweis nachgegangen, wenn die Angaben schlüssig sind und genügend Details liefern.

Aber die Steuerfahndung ist nicht nur auf Informationen von anderen angewiesen, sondern hat auch eigene Ermittlungsmethoden. Dazu gehören Kontoabfragen, Beobachtungen von Aktivitäten im Internet (z.B. Online-Shops) und auch der Informationsaustausch mit anderen Behörden.

Liegen hieb- und stichfeste Beweise für eine Steuerstraftat vor, kann es zu einer Hausdurchsuchung kommen. Geht es “nur” um Ordnungswidrigkeiten, wird die Steuerfahndung wahrscheinlich keine Hausdurchsuchung machen.

10 Tipps, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhält

Die Hausdurchsuchung ist eine Maßnahme im Strafverfahren bei Verdacht auf eine Steuerstraftat. Wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, soll die Durchsuchung dem Auffinden potenzieller Beweismittel dienen. Eine Durchsuchung kann für folgende Orte angeordnet werden: private Wohnräume, Geschäftsräume, Fahrzeuge und die Person selbst.

Stehen die Beamten mit einem gültigen Hausdurchsuchungsbeschluss vor der Tür, müssen Sie Zutritt gewähren. Wenn es dazu kommt, können ihnen folgende Tipps helfen:

  1. Bewahren Sie Ruhe und verlieren Sie nicht die Fassung! 

  2. Leisten Sie keinen Widerstand, denn das kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.

  3. Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an und überlassen Sie wenn möglich ihm die weitere Kommunikation. Prüfen Sie jetzt, ob Sie die Rufnummer Ihres Anwalts parat hätten!

  4. Prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss auf Gültigkeit. Achten Sie darauf, wer der Beschuldigte ist und welche Räume durchsucht werden dürfen.

  5. Lassen Sie sich zu keinerlei Aussagen verleiten. 

  6. Bestätigen können Sie natürlich die Daten zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Beruf, etc.) 

  7. Achten Sie darauf, dass weder Angehörige noch Mitarbeiter informative Gespräche mit den Fahndern führen. Diese haben ein Aussageverweigerungsrecht, da sie sich selbst belasten könnten. 

  8. Dulden Sie die Durchsuchung, aber helfen Sie nicht mit! 

  9. Geben Sie keine Passwörter oder Pins weiter. 

  10. Prüfen Sie das Durchsuchungsprotokoll und lassen Sie sich eine Kopie davon aushändigen. 

Vor einer Hausdurchsuchung im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens oder auch nach einer Hausdurchsuchung kann eine gute Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden, immer nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt, hilfreich sein. Es lohnt sich auch, mit Mitarbeitern oder Familienangehörigen im Vorfeld einmal durchzusprechen, wie sich jeder in einem solchen Fall verhalten sollte.

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