Warum Sie im steuergünstigen Ausland leben müssen…

…. wenn Sie steueroptimierte Firmenstrukturen einsetzen wollen

Ich sage es auch hier nochmals klipp und klar. Und das gilt ohne Wenn und Aber: Allen Mandanten, die eine steueroptimierte Firmenstruktur in einem Niedrigsteuerland gründen möchten, sei dringend ans Herz gelegt, vor Gründung der Unternehmensstruktur ins steuergünstige Ausland umzuziehen.

Es ist praktisch unmöglich, von der niedrigen Gewinnbesteuerung im Ausland zu profitieren, wenn man in einem Land wie Deutschland oder Österreich wohnansässig ist. Für unsere Kanzlei bedeutet das konkret:

Aufgrund unkalkulierbarer Risiken für Sie und für uns können wir Ihr Mandat zur Firmengründung im Ausland nur annehmen, wenn Sie in einem Land wohnansässig sind, das die Führung von Gesellschaften in Niedrigsteuerländern nicht sanktioniert. Es ist für uns natürlich auch akzeptabel, wenn Sie unmittelbar vor dem Umzug in ein solches Land stehen.

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Auf WohnsitzAusland.com (unsere Website rund um das Thema Umzug ins Ausland aus steuerlichen Gründen) stellen wir etliche attraktive Länder inkl. Malta, Dubai, Spanien und Thailand vor. Lassen Sie sich inspirieren und am besten beraten!

Aber was ist mit der Niederlassungsfreiheit in der EU?

Es stimmt: Sie können im Rahmen der EU-Niederlassungsfreiheit ein Unternehmen auch in steuergünstigen EU-Ländern wie Malta oder Irland gründen und betreiben, wenn Sie in Ländern wie Deutschland und Österreich leben.

Allerdings gelten hier umfangreiche Bedingungen, die es einzuhalten gilt. Diese sind in der Regel mit Investitionen von mehreren hunderttausend Euro pro Jahr verbunden. Die von uns dazu beschriebene Nihil Obstat Gestaltung ist in diesem Kontext relevant.

Doch wie unsere Berechnung auf ebendieser Seite zeigt: Selbst bei einem Gewinn von €500.000 bleiben mit deutschem Wohnsitz unterm Strich mit einer Malta-Firmenstruktur nur ein paar tausend mehr übrig als bei einer GmbH. Wenn Sie dagegen selbst nach Malta umziehen, haben Sie bei gleichem Gewinn €200.000 mehr, als wenn Sie in Deutschland leben würden.

Erfahren Sie hier mehr zu Holding Gesellschaft in Luxemburg gründen (SOPARFI).

Wenn Sie eine Gründung mit mehreren Geschäftspartnern planen

Planen Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft mit mehreren Gesellschaftern, dann vereinfacht dies die Situation enorm. Unter der Annahme, dass alle Gesellschafter natürliche Personen sind und momentan einem Hochsteuerland leben, würde es ausreichen, dass nur einer Ihrer Partner (oder Sie) ins steuergünstige Ausland umziehen. Es ist nicht notwendig, dass alle Partner ins Ausland umziehen.

Gerade bei drei oder mehr Gesellschaftern findet sich eigentlich immer einer, der den Sprung ins kalte Wasser wagen will: Frank, der Unternehmer, hat sich gerade scheiden lassen, Peter hat Lust auf einen Tapetenwechsel mit Hauptwohnsitz im Ausland, Uli hat die Schnauze voll von schlechtem Wetter und den hohen Steuern.

Der umziehende Partner wird dann Geschäftsführer vor Ort und hält außerdem so viele Anteile an der Gesellschaft, dass die CFC-Regeln am Wohnsitzstaat der verbleibenden Gesellschafter geschickt umgangen werden.

Beispiel: Franka, Gunda und Ulrike aus Wasenweiler wollen ein Unternehmen auf Malta gründen. Gunda hat sich gerade von Ihrem Mann getrennt und da sie keine Kinder hat, will sie so schnell wie möglich aus Wasenweiler weg. Die Aussicht auf ein Leben in der Sonne findet Gunda toll. Gunda zieht nach Malta um und installiert eine Firmenstruktur. Sie selbst ist Geschäftsführerin. Sie hält 51% der Anteile. Franka und Urike halten je 24.5%. Damit wird die Gesellschaft nicht aus Deutschland heraus beherrscht (“Deutschbeherrschung”).

Die intelligenten Anteilsverteilung wirkt sich nicht auf die Steuerbelastung aus, allerdings sind fast alle Melde- und Informationspflichten an die Höhe Ihrer Beteiligung geknüpft. So findet der automatische Informationsaustausch nach OECD CRS nur bei Anteilseignern statt, die mehr als 25% an einer Gesellschaft besitzen. Liegt keine Deustchbeherrschung vor, haben deutsche Finanzbehörden viel weniger Möglichkeiten z.B. die Buchhaltung der Auslandsfirma zu prüfen.

Freilich: OECD CRS und andere Maßnahmen haben Sie ja nicht zu fürchten, denn die Gestaltung ist zu 100% legal und korrekt. Aber es ist eben einfach ein gutes Gefühl, die Kontrolle zu behalten, vor allem über die eigenen Daten!

Erfahren Sie hier mehr zu 9 Fakten zum Tod der klassischen Offshorefirma

Mir gefällt’s in Castrop-Rauxel. Warum umziehen? Ich nehme einfach einen Treuhänder

Uhmmmm…. es scheint, als hätten Sie die letzten 10 Jahre unter einem Stein gelebt?

Zum einen gibt es eine Meldepflicht, wo nach Sie Beteiligungen an Auslandgesellschaften Ihrem Finanzamt melden müssen. Hier spielt es keine Rolle, ob Sie die Anteile direkt oder indirekt, also über einen Treuhänder halten.

Dann gibt es in der EU, der Schweiz und vielen anderen Ländern mittlerweile Transparenzregister, in welchem die wirtschaftlich Berechtigten an Gesellschaft veröffentlicht werden müssen.

Drittens gibt es den automatischen Informationsaustausch nach OECD CRS, bei welchem Kontobewegungen von Gesellschaften, an denen Sie wirtschaftlich berechtigt sind, automatisch Ihrem Finanzamt gemeldet werden.

Viertens und letztens sind Steuerberater, Anwälte und Treuhand-Anbieter in der EU und anderen Ländern verpflichtet, die Installation einer Gestaltung, die zur aggressive Steueroptimierung dient, den Behörden zu melden.

Mit Verlaub merke ich an, dass ich Ihre Idee für einen Rohrkrepierer halte. Ganz davon abgesehen halte ich es für nahezu unmöglich, dass Sie einen kompetenten Treuhänder finden, der bereit ist, gängige gesetzliche Anforderungen gleich vierfach zu umgehen und sich für Sie strafbar zu machen.

Erfahren Sie hier mehr zum automatischen Informationsaustausch (AIA) nach OECD Common Reporting Standard (CRS), Warum Sie im steuergünstigen Ausland leben müssen und USA - Firmengründung - LLC, LP oder C-Corporation?

Fazit: Entscheiden Sie sich jetzt für die Maßnahme mit der maximalen steuerlichen Hebelwirkung

Wie unsere Einlassungen hier und an vielen anderen Stellen zeigen, wird klar: Wer ernsthaft daran interessiert ist, seine Steuerlast dramatisch zu reduzieren, der macht auf den Weg ins Ausland.

Keine Ausreden. Keine Ausflüchte. Keine Kompromisse.

Alles andere wäre Augenwischerei und Zeitverschwendung. Erfahren Sie hier mehr zu Firma gründen in der Schweiz als Deutscher.

Der Umzug ins Ausland ist die Einzelmaßnahme mit der maximalen steuerlichen Hebelwirkung. Sie reduzieren Kosten und Komplexität des Vorhabens ganz enorm. Sie profitieren maximal von unerhört günstigen Steuersätzen im Ausland.

Wem es zu Hause so gut gefällt, dass ein Umzug ins Ausland nicht in Frage kommt, der muss konsequent sein und sich mit der Steuergesetzgebung arrangieren.

Man kann nicht alles haben im Leben. Und die Heimatliebe ist ja nichts schlechtes.

Und so schließe ich daran anknüpfend mit einem passenden Gedicht des österreichischen des Dichters Theodor Kramer. Nach dem sogenannten “Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich” vom jüdischen Sozialdemokraten Kramer verfasst, drückt er darin seinen Schmerz über seine unvermeidbare Flucht aus. 1939 konnte Kramer nach London ins Exil flüchten. Das Hintergrundbild zeigt eine Schwarzwald-Szene (meine Heimat).

Andre, die das Land so sehr nicht liebten

Andre, die das Land so sehr nicht liebten
War'n von Anfang an gewillt zu geh'n
Ihnen – manche sind schon fort – ist besser
Ich doch müsste mit dem eig'nen Messer
Meine Wurzeln aus der Erde dreh'n!

Keine Nacht hab' ich seither geschlafen
Und es ist mir mehr als weh zumut –
Viele Wochen sind seither verstrichen
Alle Kraft ist längst aus mir gewichen
Und ich fühl', dass ich daran verblut'!

Und doch müsst ich mich von hinnen heben –
Sei's auch nur zu bleiben, was ich war
Nimmer kann ich, wo ich bin, gedeihen
Draußen braucht ich wahrlich nicht zu schreien
Denn mein leises Wort war immer wahr!

Seiner wär ich wie in alten Tagen
Sicher; schluchzend wider mich gewandt
Hätt' ich Tag und Nacht mich nur zu heißen –
Mich samt meinen Wurzeln auszureißen
Und zu setzen in ein andres Land!

Andre, die das Land so sehr nicht liebten
War'n von Anfang an gewillt zu geh'n
Ihnen – manche sind schon fort – ist besser
Ich doch müsste mit dem eig'nen Messer
Meine Wurzeln aus der Erde dreh'n!

Theodor Kramer

 Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

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Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung im Ausland Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung im Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung im Ausland sind.

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Wenn auch Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.