Beratung zur Gründung von Gesellschaften im Ausland

Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn - Telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal - Honorar: £500

Über Herr Sauerborn berichtet haben u.a.:

Der Standort London, Sitz unserer Kanzlei, war schon immer ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für die internationale Steuergestaltung. Man denke beispielsweise an den Non-Domiciled Status. Zu erwähnen sind freilich auch die britischen Überseegebiete, von denen heute noch immer viele zu den klassischen Steueroasen gehören.

Zweifellos haben sich die Regeln und Gesetze rund um die internationale Steuergestaltung in den letzten Jahren extrem verschärft. Vieles was noch vor ein paar Jahren „ganz normal“ war, ist heute absolut undenkbar geworden.

Wenn Sie sich von mir zu internationalen Steuerthemen beraten lassen, können Sie davon ausgehen, dass wir Ihnen nur Lösungen präsentieren, die zum Zeitpunkt der Beratung rechtssicher und überprüfbar sind.

Sie werden aus den Medien so gut wie ich wissen, dass sich die Dinge laufend im Fluss befinden und der ständigen Justierung bedürfen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das bewusst ist und dass Sie bereit sind, sich darauf einzulassen.

Was ist das Ziel der Beratung?

Die meisten Mandanten, die sich von uns beraten lassen, haben eine konkrete Fragestellung bzw. ein konkretes Problem, z.B.:

„Kann ich mein Unternehmen ins Ausland verlagern?“ oder

„Darf ich mit deutschem Wohnsitz legal eine Auslandsgesellschaft in Malta führen?“ oder

„Lohnt sich für mein Vorhaben die Gründung einer Auslandsgesellschaft schon?“

Der Mandant hat meistens schon selbst eine Menge Nachforschungen im Internet betrieben und sich zu den Sachverhalten umfassend informiert. Jetzt ist er an einem Punkt angelangt, wo er zu dem Thema gerne mit einem erfahrenen Experten sprechen möchte, ohne aber gleich eine Kanzlei umfänglich mandatieren zu wollen.

Hier kommen wir ins Spiel.

Im Rahmen dieser Vorgehensweise können Sie punktuell eine einzelne Stunde Beratung buchen und mit einem außenstehenden Experten diskutieren.

Ziel des Beratungsgespräches ist es, dass Sie Ihre eigenen Vorbereitungen, Pläne und Ideen mit mir besprechen können und ehrliches, direktes Feedback dazu erhalten.

Ich sage Ihnen offen, wenn ich Ihre Ansichten nicht teile oder Aspekte Ihres Vorhabens für unrealistisch halte.

Ich spreche jährlich mit hunderten von Mandanten. Ich bin oft selbst überrascht darüber, wie kreativ und einfallsreich der Mensch sein kann. Ich lerne selbst sehr viel bei den Beratungsgesprächen und gebe die geballte Erfahrung dieses lebhaften Austausches im Beratungsgespräch an Sie weiter.

Zu welchen Sachverhalten wir Sie beraten können

So individuell und vielfältig unsere Mandantschaft ist, so individuell auf Sie zugeschnitten ist auch unsere Beratung. Unsere Kanzlei kann Sie zu vielen Aspekten des internationalen Steuerrechts umfassend beraten, z.B.:

  • Firmengründung im Ausland

  • Wohnsitzverlagerung ins Ausland

  • Unternehmensverlagerung ins Ausland

  • Betriebsstättenproblematik/Substanz

  • Funktionsverlagerung ins Ausland

  • Internationaler automatischer Informationsaustausch (OECD CRS)

  • Außensteuergesetz/Controlled Foreign Corporation (CFC) Rules

  • Non-Dom Besteuerung (Remittance Basis)

  • Sitz der geschäftlichen Oberleitung/Management and Control

  • Gewinnentnahme aus Auslandsgesellschaften

  • Internationale Holdinggesellschaften

Daneben kann ich Sie zu vielen Sitzstaaten und deren steuerlichen Möglichkeiten beraten. Hervorzuheben sind folgende Sitzstaaten:

  • Malta

  • Irland

  • USA

  • Hong Kong

  • Isle of Man, Jersey, Guernsey

  • Bahamas

  • British Virgin Islands

Daneben haben wir Kontakte zu vielen internationalen Banken.

10 konkrete Beispiele aus der Praxis

Die folgende Aufstellung enthält konkrete Fragestellungen, die Mandanten mit mir im Kontext eines Beratungsgespräches besprochen haben:

  • Kann ich eine Auslandsgesellschaft gründen und von dieser Leistungen an mein Unternehmen in Deutschland in Rechnung stellen?

  • Kann ich mit einer ausländischen Holdinggesellschaft Steuern sparen?

  • Kann ich Teile meines Unternehmens ins steuergünstige Ausland verlagern?

  • Wie kann ich Einkünfte aus Offshore-Gesellschaften legal und möglichst steuergünstig in meinem Wohnsitzstaat vereinnahmen?

  • Wie vermeide ich eine Betriebsstätte in meinem Wohnsitzstaat?

  • Welches Non-Dom-System ist das für mich am besten geeignete?

  • Kann ich geistiges Eigentum/IP steuergünstig und legal verwerten?

  • Eignen sich die Steuermodelle von Amazon, Starbucks und Skype auch für mich?

So bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor

Je besser Sie wissen, was Sie wollen, und je mehr Sie sich schon selbst mit dem Thema auseinandergesetzt haben, desto mehr profitieren Sie von der Beratung.

Die beste Vorbereitung ist daher, wenn Sie sich selbst schon möglichst viele konkrete Gedanken zu Ihrem Vorhaben bzw. der Fragestellung machen und wir im Gespräch einfach dort einsetzen, wo Sie jetzt gerade gedanklich stehen.

Ablauf & Kosten

Der Bestellablauf des Beratungsgespräches ist wie folgt:

1 - Buchung: Sie können bei der Buchung direkt einen Termin im Kalender von Herrn Sauerborn auswählen, der Ihnen am besten passt. Sie erhalten dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail.

2 - Compliance: Aufgrund der Gesetze zur Verhinderung der Geldwäsche, sind wir verpflichtet, Ihre Identität zu überprüfen. Senden Sie uns ein Bild oder einen Scan Ihres Ausweises als Antwort auf die Auftragsbestätigung.

3 - Einwahldaten: Die Assistentin von Herrn Sauerborn wird Ihnen die Einwahldaten je nach Ihrer Präferenz (Zoom etc.) per E-Mail zusenden.

4 - Kosten: Die Beratung kostet £500. Die maximale Dauer des Anrufes beträgt eine Stunde.

5 - Vorbereitung: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Wir stehen Ihnen zwar eine Stunde lang zur Verfügung, aber diese Zeit müssen Sie auch effektiv nutzen. Am besten notieren Sie sich im Vorfeld Fragen.

100% Zufriedenheits-Garantie

Die Bestellung des Beratungsgespräches ist für Sie absolut risikolos. Sollten Sie nicht 100% mit Herrn Sauerborn zufrieden sein, können Sie das Beratungsgespräch innerhalb der ersten 15 Minuten jederzeit abbrechen. Bereits bezahlte Honorare erhalten Sie vollumfänglich zurück. Nach 15 Minuten wird das volle Honorar wie vereinbart fällig.