Beckham Law – die Vorzüge des spanischen Rechtssystems

In der vierten Podcast-Episode von Perspektive Ausland sprechen wir mit Svenja Werner, welche in Spanien als Rechtsanwältin arbeitet.

Ein wichtiger Bestandteil des spanischen Steuersystems bildet das sogenannte Beckham Law. Auch wenn dieses zunächst für auswärtige Sportler gedacht war, kann inzwischen jeder Unternehmer – unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen – diesen Status beantragen. Der Vorteil des Beckham Laws ist, dass man einem nicht in Spanien lebendem Bürger gleichgesetzt wird, wodurch der Steuersatz von 44% - 48% auf 24% bzw. 19% fällt.

Zu beachten ist, dass man zum Erhalt des Beckham Law-Status die letzten zehn Jahre nicht in Spanien gemeldet sein durfte, dass ein Arbeitsvertrag bzw. eine Position als Verwalter in einem spanischen Unternehmen vorliegen muss und dass keine Einkünfte, die als Einkünfte aus einer spanischen Betriebsstätte gewertet werden könnten, erzielt werden dürfen. Erfüllt man diese Kriterien, kann man bereits nach einer Bewilligungsfrist von 1 bis 2 Monaten den Erhalt des Status zugesprochen bekommen. 

Der Nachteil des Beckham Laws ist jedoch, dass man kein Unternehmen gründen darf: Man darf zwar Beteiligungen von bis zu 25% besitzen, jedoch nicht die Position eines Geschäftsführers einnehmen oder einer Aktivität nachgehen, bei welcher man eine feste Geschäftseinrichtung hat.

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