Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beim Wohnsitz im Ausland?

Im Ausland lebende Deutsche - Wer statt in Deutschland seinen Wohnsitz im Ausland hat, unterliegt in der Regel auch dort der Steuerpflicht und ist im Ausland einkommenssteuerpflichtig. Es kann unter Umständen aber dennoch eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen oder sogar dazu kommen, dass Sie in beiden Ländern Steuern zahlen müssen, abhängig vom jeweiligen Steuerrecht und den Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen - DBA) zwischen den beiden Ländern. So kann es durchaus vorkommen, dass Sie bei bestimmten Voraussetzungen auch mit Wohnsitz USA Steuern in Deutschland bezahlen bzw. Erstwohnsitz Italien Zweitwohnsitz Deutschland Steuern auch in Deutschland zahlen.

Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz und Wohnsitz im Ausland haben oder planen auszuwandern, sollten Sie daher vor dem Wegzug in andere Staaten einige Steuerthemen beachten, und z. B. abklären, ob Sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bleiben bzw. sind. Es stellt sich die Frage: Wann bin ich in Deutschland steuerpflichtig?

Mit einer guten Planung können Sie die mitunter viele Steuern sparen und vor allem Steuerfallen vermeiden.

Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland

Steuerlich ansässig Deutschland: Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bzw. unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist grundsätzlich erst einmal jeder, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Dabei gilt die sogenannte 183 Tage Regelung. Wer sich also mehr als sechs Monate im deutschen Inland aufhält, muss auch hier seine Steuererklärung abgeben.

Arbeit im Ausland Steuer / Arbeitgeber im Ausland Wohnsitz Deutschland Steuer: Keine Rolle spielt dabei, wo das Einkommen erwirtschaftet wurde (Welteinkommensprinzip) also wo man seiner Beschäftigung nachkommt. Also auch, wer sein Einkommen von einem Unternehmen im Ausland durch eine Auslandstätigkeit bezieht, vielleicht aus dem Homeoffice, aber mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland wohnt (also wenn Sie beispielsweise in Luxemburg arbeiten, aber Ihre Wohnung in Deutschland haben und in Deutschland wohnen), muss hier seine Steuererklärung abgeben und in Deutschland Steuern zahlen.

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Die Auswirkungen des gewöhnlichen Aufenthalts auf die Besteuerung

Gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland: Unklarheiten entstehen häufig bei der Frage nach dem Unterschied zwischen dem Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthalt, denn beides muss nicht zwingend miteinander übereinstimmen. Diese Tatsache führt mitunter zu Fehlannahmen in Bezug zum Thema Auslandseinkommen versteuern.

Ein Beispiel: Sie haben Ihren Wohnsitz offiziell in Deutschland. Die Monate März bis Oktober verbringen Sie aber in Ihrem Feriendomizil auf Mallorca. Also Sie sind angemeldet in Deutschland, leben aber im Ausland. In diesem Fall haben Sie zwar Ihren Wohnsitz in Deutschland, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt aber mehr als sechs Monate im Ausland, d.h. Ihr Auslandsaufenthalt übersteigt Ihren Aufenthalt in Ihrem Wohnsitz in Deutschland.

Die Frage nach dem Lebensmittelpunkt

Zweitwohnsitz Deutschland Erstwohnsitz Ausland bzw. Zweitwohnsitz in Deutschland Hauptwohnsitz im Ausland: Ob Sie in einem solchen Fall unabhängig von der 183 Tage Regelung dennoch in Deutschland der Einkommensteuerpflicht unterliegen, hängt mitunter vom Einzelfall ab. Eine Rolle spielen dabei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschlands mit anderen Ländern. Auch wenn Sie im Ausland leben, und in Deutschland gemeldet sind.

Es kann aber auch entscheidend werden, welche Art der Einkünfte beziehen und ob Sie beispielsweise im Ausland von Ihrem Arbeitgeber untergebracht werden. Dies geschieht beispielsweise manchmal bei einer zeitweisen Entsendung durch den deutschen Arbeitgeber. Außerdem könnten Sie auch zwei oder mehrere Wohnsitze haben.

Bei Immobilienbesitz: Wenn Sie eine Immobilie oder mehrere Immobilien im Ausland haben und eine als Zweit Wohnsitz gemeldet haben, in Deutschland aber Ihren Hauptwohnsitz haben, sind Sie womöglich in beiden Ländern steuerpflichtig. Es kommt jedoch wieder auf die individuellen Regelungen und Gesetze im Ausland an.

Daher ist in solchen Fällen zur individuellen Frage der Besteuerung immer die Beratung durch einen Steuerexperten zu empfehlen.

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Ort der Einkommensteuererklärung bei Doppelbesteuerungsabkommen

Hat Deutschland mit dem Ausland, in dem Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt haben, ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen, z. B. Doppelbesteuerungsabkommen England Deutschland, geschlossen, ist meistens klar, wo Sie Steuern zahlen müssen. Die ist in diesem Fall, wo Sie leben und arbeiten, also im Ausland. Eine Steuererklärung in Deutschland, würde nur dann fällig werden, wenn Sie sich in Ihrem Wohnsitz in Deutschland länger als sechs Monate aufgehalten hätten. Bei Ländern, die eine Anmeldung verlangen, hat man den Umzug in den Auslandswohnsitz schwarz auf weiss bestätigt.

Besteht kein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, in dem Sie leben, kann es jedoch tatsächlich dazu kommen, dass Sie in dem Land, in dem Sie leben und in Deutschland Steuern zahlen müssen, wenn Sie beispielsweise Ihre Einkünfte im Ausland erwirtschaften, aber länger als ein halbes Jahr in Deutschland wohnen.

Derartige Regelungen sind beispielsweise auch für Rentenempfänger von Bedeutung, die einen Teil des Jahres im Ausland wohnen.

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Arbeitnehmer bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind nach dem Einkommensteuergesetz auch jene Personen, die ihren Arbeitslohn von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts beziehen, die in der Bundesrepublik ansässig ist.

Wer also im Ausland beispielsweise für eine Stiftung des öffentlichen Rechts tätig ist, muss auf seine Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis in Deutschland Einkommensteuer zahlen.

Steuerberater in Anspruch nehmen

Bei der Frage danach, ob Sie in Deutschland unter Umständen unbeschränkt steuerpflichtig sind und eine Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige Personen einreichen müssen oder ob Sie eine beschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz im Ausland haben und teilweise in Deutschland Steuern zahlen, zusätzlich aber auch Ihr Einkommen im Ausland versteuern müssen, sollten Sie sich in jedem Fall von einer Steuerberatung beraten lassen, egal, ob Sie Rentner sind oder Arbeit und Wohnsitz im Ausland haben.

Wir bieten Ihnen besonders auch für Fragen zu Ihrem Unternehmen im Ausland und zur Steuerpflicht bei einem Wohnsitz im Ausland eine Beratung an, die Einzelheiten wie Einkommensteuer und etwaige Wegzugs-Steuern abklären kann. Auch Situationen wie z. B. GmbH in Deutschland und Wohnsitz im Ausland oder deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland besprechen wir gerne. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin!

Außerdem erhalten Sie das “Nihil Obstat” zu Ihrer Firmenstruktur im Ausland vom Finanzamt nur, wenn Sie gewisse Anforderungen erfüllen. Über diese Anforderungen können Sie in diesem Artikel lesen.

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Vermeidung der deutschen Quellensteuer durch EU-Holding – geht das?

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