Die Fallstricke und Möglichkeiten in Bezug auf die kommende Wegzugsteuer

In der letzten Podcast-Episode von Perspektive Ausland besprechen wir gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Frank Schuck und Michael Tommaso die Verschärfung der Wegzugsteuer, welche ab Beginn des Jahres 2022 greifen wird.

Die Wegzugsteuer betrifft die Beteiligung an einem Unternehmen, nicht jedoch das Vermögen des Unternehmens selbst. Haben Sie eine Kapitalgesellschaft, die in Deutschland weiterläuft, während Sie als Person ins Ausland ziehen , dann wird eine Einkommensteuer im Rahmen der Wegzugsteuer fällig. Bei einer Verlagerung des Betriebes ins Ausland würde es zu einer weiteren Besteuerung kommen, allerdings nicht im Rahmen der Wegzugsteuer.

Wichtig hierbei ist es, die jeweiligen Details zu beachten: So gilt, dass selbst, wenn Sie aktuell an keinem Unternehmen beteiligt sind, es aber innerhalb der vergangen fünf Jahre waren, die Wegzugsteuer greift. Ebenso zu beachten ist, dass die Wegzugsteuer bei einem vorübergehenden Wegzug mit Rückkehrabsicht (bis auf zwölf Jahre ausdehnbar) nicht anfällt, dies wäre jedoch dem Finanzamt vor dem jeweiligen Umzug mitzuteilen.

Ein weiterer, zentraler Aspekt ist die Anzahl der unbeschränkt steuerpflichtigen Jahre der betreffenden Person (alt: zehn Jahre insgesamt unbeschränkt einkommensteuerpflichtig; neu: sieben innerhalb der letzten zwölf Jahre). Dies kann für junge Unternehmer ein Befreiungsschlag sein, sofern diese unterhalb der Grenze liegen und ins Ausland gehen wollen, um beispielsweise dort ein Unternehmen zu gründen.

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