Die Genossenschaft und ihre Vorteile gegenüber der GmbH
Die Genossenschaft hat bei Unternehmern in den vergangenen Jahren immer mehr an Beliebtheit gewonnen. Als Grund werden hierfür häufig steuerliche Vorteile genannt. Diese sind aber keineswegs das Einzige, was eine Genossenschaft zu bieten hat. Wir erklären Ihnen, was die Genossenschaft von der GmbH unterscheidet und wie Sie von ihr profitieren können, insbesondere, wenn Sie vielleicht planen, Ihr Unternehmen und Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlegen.
Die Genossenschaft im Unterschied zur GmbH
Die Genossenschaft ist, ebenso wie die GmbH, eine Körperschaft. Es handelt sich also bei beiden um eine juristische Person, die sowohl der Gewerbebesteuerung als auch der Körperschaftsteuer unterliegt.
Ein großer Unterschied zwischen GmbH und Genossenschaft besteht darin, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Dies ist bei der Genossenschaft anders. Sie hat nicht vorrangig die Absicht, Gewinne zu erwirtschaften. Vielmehr handelt es sich um einen Zusammenschluss von Personen, der gemeinsam ein Problem lösen möchte. Aus diesem Problem und dem zugehörigen Lösungsansatz ergibt sich der Zweck der Genossenschaft.
Während die GmbH also das (allgemeinere) Ziel hat, Gewinne zu erwirtschaften, ist die Genossenschaft auf die Förderung ihrer Mitglieder, der Genossen, ausgelegt. Sie hat also den Zweck, ein bestimmtes Problem der Genossen zu lösen. Da es sich dabei um ganz unterschiedliche Probleme und Problemlösungsansätze handeln kann, müssen diese genau in der Satzung festgehalten werden. Somit ergibt sich nicht nur hinsichtlich der Ziele und Absichten ein Unterschied zur GmbH, sondern auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Satzung, in der der Zweck der Genossenschaft genau darzulegen ist.
Vorteile der Mitglieder stehen im Vordergrund
Hinsichtlich des Zwecks der Genossenschaft gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Im Genossenschaftsgesetz ist festgelegt, dass die Genossenschaft den Erwerb, die Wirtschaft, die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder fördert. Dabei kann es sich um ganz verschiedene Aspekte auf unterschiedlichen Ebenen handeln. Dementsprechend kann das Ziel der Genossenschaft beispielsweise auch die Förderung der persönlichen Vermögensverwaltung der Mitglieder sein oder eine bessere Insolvenzabsicherung. Hieraus ergeben sich gegenüber der GmbH steuerliche Vorteile.
Anders als mitunter angenommen, sind die meisten Genossenschaften keinesfalls steuerfrei, darin liegt also nicht ihr Vorteil gegenüber der GmbH. Je nach in der Satzung ausgeführtem Zweck der Genossenschaft können durch sie aber Teile des privaten Konsums steuerfrei werden. Ein Beispiel hierfür sind Fahrzeuge.
Fahrzeuge ohne 1%-Regel nutzen
Nutzt der Arbeitnehmer einer GmbH ein Firmenfahrzeug auch privat, wird dies als geldwerter Vorteil betrachtet und unterliegt der Besteuerung. Dabei kommt häufig die sogenannte 1-Prozent-Regel zur Anwendung. Diese Regel ist auch unter dem Begriff “Listenpreismethode” zu finden.
Bei dieser Methode wird, wird die Einkommensteuer berechnet, 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zum Monatsgehalt hinzugerechnet. Durch den geldwerten Vorteil erhöht sich also das Bruttoeinkommen und mit ihm der Steuersatz und die Steuerlast. Handelt es sich also beispielsweise um einen Wagen mit Bruttolistenpreis in Höhe von 80.000 Euro, beträgt der monatliche geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers 800 Euro. Auf das Jahr gerechnet wären das bereits 9.600 Euro, die bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden müssen.
Eine Genossenschaft kann diese Problematik für ihre Mitglieder über sogenannte Poolfahrzeuge umgehen, sofern dies dem Förderzweck der Genossenschaft entspricht. Diese Fahrzeuge gehören also der Genossenschaft und stehen ihren Mitgliedern zur Verfügung. Sie werden, anders als dies beim Firmenfahrzeug der GmbH der Fall ist, nicht einer einzelnen Person zugerechnet, sondern dem Verbund der Mitglieder. Somit wird die Fahrzeugnutzung nicht mehr als geldwerter Vorteil betrachtet und die durch die 1-Prozent-Regel entstehende Steuerlast für den Einzelnen entfällt. Fahrzeuge sind hierbei nur ein Beispiel. Je nach Zweck der Gesellschaft und entsprechender Gestaltung der Satzung kann es sich beispielsweise auch um die Nutzung von Immobilien bzw. Wohnraum oder um die Nutzung eines Restaurants handeln.
In steuerlicher Hinsicht, aber auch in Sachen Vermögensschutz, bietet die Genossenschaft viele weitere Möglichkeiten. Lernen Sie hier die sieben größten Vorteile kennen und erfahren Sie, wie Sie die Genossenschaft noch für sich nutzen können! Gern stehen wir Ihnen auch für eine Beratung zur Verfügung, wenn Sie mehr zur Genossenschaft erfahren wollen.