Von Corona zur Vermögensteuer?

Die Corona-Pandemie hat unser Leben in vielerlei Hinsicht nachhaltig verändert. Sie hat die Staatsverschuldung vieler Länder auf ein Rekordniveau getrieben – auch in Deutschland. Politiker in den verschiedenen Staaten stellen sich natürlich die Frage, wie sich die Löcher im Budget stopfen lassen und man am besten aus der Krise kommt. Die Lösung ist dabei für einige Fraktionen in Deutschland vor der Bundestagswahl klar: Die Reichen sollen für die Schäden, die Covid-19 verursacht hat, aufkommen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um die umstrittene Besteuerung bzw. Vermögensabgaben und die Situation in anderen Ländern. Außerdem erfahren Sie, welche Maßnahmen und Möglichkeiten wir für deutsche Unternehmer und jene mit Wohnsitz in Staaten mit ähnlichen Steuern sehen.

Die Vermögensteuer – Vergangenheit trifft Zukunft

In Deutschland ist das Thema Vermögensteuer aktueller denn je. Die Bundestagswahlen werden wohl nicht nur aus politischer, sondern auch aus steuerlicher Sicht einige Neuerungen mit sich bringen. SPD, Linke und Grüne buhlen in ihren Wahlprogrammen mit der Einführung neuer Besteuerungen auf Vermögen und Einkommen um die Gunst der deutschen Wähler.

Ähnliches gab es in Deutschland zuletzt in der Nachkriegszeit. Damals waren die Steuern zunächst für den Wiederaufbau bestimmt. 1997 wurde die Steuer dann gestrichen. 2021 ist der Grund für eine Neuauflage der viel diskutierten Steuer kein Krieg, sondern hauptsächlich ein wenige Nanometer großes Virus namens Corona. Die sogenannten Reichen könnten dann – wie so oft – gleich doppelt zur Kasse gebeten werden um ihren Beitrag zur Finanzierung des Staates zu leisten: über erhöhte Einkommensteuersätze und in Form von Einmalzahlungen bzw. Pauschalbesteuerung.

Wen würde die Vermögensteuer in Deutschland treffen?

Die Vermögensteuer bzw. Einkommensteuer würde Privatpersonen und Unternehmen treffen. Vorgesehen ist eine zusätzliche Substanzbesteuerung des gesamten ruhenden Vermögens inklusive Immobilien, Grundbesitz, Finanz- und Betriebsvermögen. SPD und Grüne schlagen dafür eine neue Pauschalsteuer in Höhe von 1% vor. Auch private Vermögen sollen dabei ab einem Wert von 2 Mio. Euro betroffen sein. Die Linke fordert eine progressive Vermögensteuer bereits ab der Hälfte, also 1 Mio. Euro. Alle die mehr als 2 Mio. Euro besitzen, sollen außerdem über 20 Jahre ratenweise eine Abgabe von 10-30% zahlen. Zusätzlich plant sie eine Erhöhung der Einkommensteuersätze.

Mögliche Szenarien für Deutschland

Mit SPD, Grünen und der Linken gibt es gleich mehrere Parteien, die in der zusätzlichen Besteuerung von Vermögen eine Finanzierungsoption der zusätzlichen Staatsverschuldung sehen, die durch die Corona-Krise entstanden ist. In der genauen Umsetzung der Vermögensabgabe unterscheiden sich die Pläne der einzelnen Fraktionen aber.

In der Praxis könnte die Vermögensteuer verschiedenste Bereiche treffen. Dazu zählen neben Vermögen, Einkommen, Erbschaften und Kapitalgewinnen auch z.B. Immobilien. Bei Immobiliengeschäften wäre unter anderem eine Verlängerung der 10-jährigen Spekulationsfrist auf 15 Jahre ein denkbares Szenario. Ebenfalls möglich wäre, dass Veräußerungserlöse nur noch zu 80% steuerfrei sind, oder die steuerfreie Vereinnahmung komplett abgeschafft wird.

Ein weiterer, möglicherweise betroffener Vermögensbestandteil sind Aktien. Während für Zinsen bereits die normalen Einkommensteuersätze gelten, werden auf Kapitalerträge bis dato 25% Steuern fällig. Hier könnte diese pauschale Abgeltungsteuer abgeschafft und ebenfalls mit individuellen Steuersatz versteuert werden. Vorschläge dafür gibt es z.B. von den Grünen.

Welche Probleme birgt die Vermögensteuer?

Mit den Einnahmen der Reichensteuer plant man in Deutschland, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Dass all jene, die eine solche Besteuerung ohnehin bereits den Großteil der Steuerlast tragen, wird wie so oft ignoriert.

Doch damit nicht genug: Über die Tatsache, dass der Schaden mit dem Verlust von Arbeitsplätzen und einem ausbleibenden Aufschwung nach der Krise größer sein könnte als der Nutzen einer Vermögensteuer, wird gekonnt hinweggesehen. Auch auf potenzielle Anleger würde diese Besteuerung abschreckend wirken und in weiterer Folge den Wirtschaftsstandort schwächen.

In Deutschland hat sich bereits in der Vergangenheit deutlich gezeigt, dass der Verwaltungsaufwand in keiner Relation zum tatsächlichen Nutzen einer solchen Besteuerung steht. Kurz gesagt: Sie bringt eigentlich nichts. Es handelt sich dabei also hauptsächlich um eine politische Maßnahme, mit der manche Parteien planen, die durch Covid-19 entstandenen Kosten zu bezahlen und die Wähler auf ihre Seite zu ziehen.

Andere Länder mit Vermögensteuer

Vergleichbare Steuermodelle gibt es in anderen Ländern natürlich ebenso: auch die Schweiz und seit Kurzem Spanien haben zusätzliche Einkommen- bzw. Vermögensteuern.

Auch Frankreich hatte jahrelang eine ähnliche Besteuerung. Das Land dient als abschreckendes Beispiel. Ab 1981 gab es dort eine Vermögensteuer. 2018 wurde sie schließlich abgeschafft, da die Kapitalflucht weit höher war, als die tatsächlichen Einnahmen. Zahlreiche Steuerpflichtige schafften ihr Vermögen im Zuge der Einführung ins Ausland, wodurch der positive Effekt ausblieb. Die Besteuerung entpuppte sich dort als Verlustgeschäft und kostete das Land Experten zufolge ca. 0,2% seines Wirtschaftswachstums.

Welche Alternativen gibt es für Unternehmer?

Vermögenden Unternehmern mit Wohnsitz in Deutschland, die sich einer etwaigen Vermögensteuer bzw. erhöhten Einkommensteuer als Folge der Corona-Pandemie nicht aussetzen wollen, empfehlen wir einen Wegzug.

Das gleiche gilt für Geschäftstreibende, die in anderen Ländern mit einer solchen Besteuerung leben oder in Staaten, die die Einführung einer Vermögensteuer in Erwägung ziehen. Das Beispiel Deutschland kann hier exemplarisch gesehen werden, lässt sich aber ebenso auf Spanien oder die Schweiz anwenden.

Für all jene, für die ein Umzug ins Ausland nicht in Frage kommt, besteht die Option, steueroptimierende Maßnahmen zu ergreifen, die das Vermögen und damit eine etwaige Vermögensbesteuerung mindern. Beispielsweise für Immobilienbesitzer gibt es die Möglichkeit, die Immobilien in eine Gesellschaft im Ausland als Sacheinlage einzubringen. Die Gesellschaft kann dann über Darlehen belastet werden, wodurch sie weniger vermögend wird.

Wir betreuen Mandanten in verschiedenen Ländern und kennen uns deshalb mit den unterschiedlichen Situationen bestens aus. Nicht jeder ist tatsächlich dazu bereit, den einfachsten Weg zu gehen und sein Herkunfts- bzw. Wohnsitzland zu verlassen, obwohl dies oft die einfachste Variante wäre. In diesen Fällen gibt es natürlich Alternativen. Dank jahrelanger Erfahrung können wir Sie zu diversen konkreten Maßnahmen und Möglichkeiten beraten, die Sie für eine möglichst steuerschonende Gestaltung ergreifen müssen. Dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei der Umsetzung und stehen Ihnen stets als kompetenter Partner zur Seite.

 
Zurück
Zurück

Die deutsche Bundestagswahl 2021 und die damit einhergehenden Veränderungen für Unternehmer

Weiter
Weiter

Französischer Think-Tank nennt Irland als Steueroase für Banken