Vorratsgesellschaft oder Mantelgesellschaft - die Unterschiede
Eine Vorratsgesellschaft hat gegenüber der Neugründung eines Unternehmens im Ausland einige Vorteile. Wer einen Unternehmenssitz in Irland, Großbritannien, Malta oder den USA anvisiert, stößt bei der Recherche häufig nicht nur auf den Begriff Vorratsgesellschaft, sondern findet auch Angebote zur Mantelgesellschaft.
Anders als mitunter angenommen, handelt es sich allerdings nicht um ein und dasselbe und es sind dahingehend einige Dinge zu beachten. Worin die Unterschiede liegen, welche Vorteile Vorratsgesellschaften bieten und wie die Übernahme genau abläuft, darüber spricht Steuerexperte Sebastian Sauerborn in unserem aktuellen Podcast.
Die Vorratsgesellschaft im Unterschied zur Mantelgesellschaft
Für die Vorratsgesellschaft als bereits gegründete und zur Übernahme bereitstehende Gesellschaft gibt es viele Synonyme, vor allem im englischen Sprachgebrauch. Sie wird auch als Bestandsgesellschaft oder als Shelf-Company bezeichnet, als Aged Company oder als Vintage Company und manchmal eben auch als Mantelgesellschaft. Gleichzusetzen ist sie mit Letzterer allerdings nicht.
Beide, sowohl die Vorrats- als auch die Mantelgesellschaft, sind schon gegründet. Die Vorratsgesellschaft wurde allerdings zum Zweck des Verkaufs gegründet. Das heißt, unter ihr ist noch keine Geschäftstätigkeit erfolgt. Somit ist sie auch frei von Verbindlichkeiten. Dies ist bei der Mantelgesellschaft nicht automatisch gegeben. Bei ihr handelt es sich um ein Unternehmen, das für eine geschäftliche Tätigkeit gegründet, dann aber nicht mehr verwendet wurde. Daher kann es noch Verbindlichkeiten, wie bestehende Verträge, geben. Um dieses Risiko zu minimieren, werden mitunter lediglich Mantelgesellschaft vertrieben, die zwar zu einem bestimmten Geschäftszweck gegründet wurden, jedoch noch keine geschäftliche Tätigkeit aufgenommen haben.
Sowohl die Mantelgesellschaft als auch die Vorratsgesellschaft haben den Vorteil, dass sie sofort einsatzbereit sind. Es handelt sich um bestehende Unternehmen mit eingetragenem Namen, Steuernummer, Sitz und Stammkapital, die geschäftsfähig sind. Statt einer Neugründung erfolgt also die Übernahme der Gesellschaft. Hinzu kommt, dass diese je nach Gründungszeitpunkt bereits länger Bestand hatte, was Vertrauen schaffen kann.
Die Abläufe beim Kauf einer Vorratsgesellschaft
Sobald die Entscheidung für eine Vorratsgesellschaft – sei es in Irland, Großbritannien oder den USA – getroffen wurde, kann die Übernahme vorbereitet werden. Notwendig sind dabei meist Änderungen wie die Eintragung der Geschäftsführer, Gesellschafter, des Firmensitzes, des Gesellschaftszwecks und auf Wunsch auch des Namens. Eine Anreise in das Zielland ist dafür nicht notwendig, sodass die Geschäftsübernahme aus dem Ausland bequem erfolgen kann.
Wie lange diese Abläufe dauern, ist von Land zu Land unterschiedlich. Während diese Änderungen bei UK-Vorratsgesellschaften zum Teil innerhalb von einem Tag erfolgen können, dauern sie in Irland, wo noch mehr manuell bearbeitet wird, länger. Einsatzbereit ist die Gesellschaft allerdings schon zum Zeitpunkt des Kaufs, stehen also wichtige Vertragsunterzeichnungen oder Ähnliches an, können diese bereits erfolgen.
Preisfallen vermeiden
Neben den Unterschieden zur Mantelgesellschaft ist bei der Vorratsgesellschaft besonders zu beachten, welche Leistungen der Kaufpreis enthält. Anbieter, die mit günstigen Kosten werben, lassen dabei oft Kostenpunkte aus, die später für zusätzliche Verbindlichkeiten über den Kaufpreis hinaus sorgen. Dazu können beispielsweise Kosten für die Änderungen im Handelsregister oder Notarkosten zählen.
Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf einer Vorratsgesellschaft zu versichern, welche Kosten durch die Übernahme noch entstehen. Vorteilhaft sind Vorratsgesellschaften, deren Übernahmepreis vielleicht höher liegt, die dafür aber ein Rundum-Sorglos-Paket bieten. Gerade, wer zum ersten Mal eine Vorratsgesellschaft übernimmt, kann ansonsten nur schwer einschätzen, ob weitere Kosten hinzukommen könnten.
Details zum Ablauf und zu den Kosten, die beim Kauf einer Vorratsgesellschaft entstehen, klären Sie am besten in einem Gespräch mit unseren Experten und erfahren so, ob für Ihr Auslandsunternehmen eine Vorratsgesellschaft infrage kommt.