Hinzurechnungsbesteuerung (“CFC Rules”)
Als Hinzurechnungsbesteuerung (im Englischen unter der Bezeichnung „controlled foreign corporation rules“ bzw. „CFC rules“ bekannt) wird die Besteuerung von Einkünften einer ausländischen Gesellschaft beim inländischen Gesellschafter bezeichnet.
Sie soll verhindern, dass unbeschränkt Steuerpflichtige ihre ausländischen Einkünfte auf eine Gesellschaft, die ihren Sitz in einem Niedrigsteuerland hat, übertragen und dadurch Steuervorteile erzielen.
Dabei werden unbeschränkt Steuerpflichtigen die Einkünfte ausländischer Gesellschaften entsprechend ihrer Beteiligung hinzugerechnet. Die Hinzurechnung erfolgt im Rahmen einer sog. “Ausschüttungsfiktion”.
Dabei werden die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft unabhängig von der Art der Gewinnverwendung den Einkünften des inländischen Gesellschafters unmittelbar hinzugerechnet.
Der Gesellschafter muss die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft dann im Inland versteuern. Die im Ausland gezahlte Steuer kann üblicherweise angerechnet werden, so dass im Ergebnis das inländische Steuerniveau erreicht wird.
Durch eine derartige Hinzurechnung wird die Abschirmwirkung der ausländischen Gesellschaft von der inländischen Besteuerung beseitigt, da die ausländischen Einkünfte der nationalen Besteuerung unterworfen werden.
Auf unserer Website rund um die Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes in steuergünstige Ausland, WohnsitzAusland.com, haben wir CFC-Rules ausführlich beschrieben. Gerne verweisen wir Sie zur weiteren Lektüre auf diesen Beitrag.
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