Irland
Stellung eines Treuhand-Gesellschafters für Ihre irische Limited Company
Was Sie zum Nominee Shareholder Service wissen müssen
Manchmal will man vermeiden, dass man als Eigentümer eines Unternehmens öffentlich in Erscheinung tritt: Scheidung, übereifrige Gläubiger, oder die Tatsache, dass Sie in Ihrer Nische bekannt sind, wie ein bunter Hund sind nur einige der Gründe, warum man verhindern möchte, dass man als Gesellschafter im Handelsregister in Irland auftaucht.
Vor diesem Hintergrund können wir als optionale Zusatzleistungen einen Treuhand-Gesellschafter für Ihre irische Limited Company anbieten, der statt Ihrer im CRO geführt wird.
Natürlich ist klar: Gegenüber Banken und Steuerbehörden können Sie nicht verschleiern, dass Sie der tatsächliche Begünstigte („Ultimate Beneficial Owner“ = UBO) eines Unternehmens sind. Aber darum geht es den Mandanten, die an diesem Service interessiert sind, gar nicht.
Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema Privatinsolvenz in Irland.
So funktioniert der Treuhand-Service
Bei der Gründung Ihrer irischen Gesellschaft wird statt Ihrer ein von gestellter Treuhand-Shareholder eingetragen. Ihr Name tauscht somit nirgendwo im Handelsregister als Gesellschafter auf.
Der Treuhänder stellt Ihnen eine sogenannte „Declaration Of Trust“ aus, in der er bestätigt, dass er die Anteile für Sie treuhänderisch hält.
Gegenüber der Bank weisen Sie sich natürlich trotzdem als der eigentliche UBO aus.
Transparenzregister & PSC (Persons with Significant Control)
Bitte beachten Sie die EU-weite Einführung von sogenannten Transparenzregistern. Dabei handelt es sich um Ergänzungen zum elektronischen Handelsregister.
Im Transparenzregister müssen Personen veröffentlicht werden, die ein Unternehmen de facto leiten und kontrollieren, auch wenn sie kein offizielles Organ der Gesellschaft sind („Persons with Significant Control“ = PSCs). Üblicherweise sind Gesellschafter einer Gesellschaft mit einem Anteil von mehr als 20% in jedem Fall PSCs. Auch sogenannte „Schattendirektoren“ sind PSCs, also Personen, die wie graue Eminenzen aus dem Hintergrund die Strippen ziehen.
Auch in Irland muss ein Transparenzregister geführt werden, weswegen die Verwendung eines Treuhänders nur sinnvoll ist, wenn es dafür ein berechtigtes Interesse gibt und das Ziel nicht ist, den wirtschaftlich Berechtigten zu verschleiern sondern lediglich der Name des Gesellschafters nicht im Handelsregister aufgeführt sein soll.
Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)
Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.
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