Die EU-weit eingeführten Transparenzregister der wirtschaftlich Berechtigten
Jetzt kann jeder online nachschauen, was Sie als Unternehmer verdienen
Das Transparenzregister ist ein auf einer europäischen Richtlinie basierendes und in national-gesetzlicher Form eingeführtes Register, in das die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind.
Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die Angaben der wirtschaftlich Berechtigten sind von den Vereinigungen einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und bei Änderungen der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung mitzuteilen.
Das Transparenzregister enthält Angaben über die meldepflichtige Vereinigung und deren „wirtschaftlich Berechtigte“. Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, die – unmittelbar oder mittelbar – mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren.
Bei einer mittelbaren Kontrolle über eine zwischengeschaltete Gesellschaft muss die natürliche Person mehr als 50 % der Stimm- oder Kapitalanteile an der Muttergesellschaft halten, damit sie diese beherrscht und damit Kontrolle über die Tochtergesellschaft hat. Soweit bei einer Vereinigung kein wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden kann, gilt der gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter oder Partner des Vertragspartners als wirtschaftlich Berechtigter.
Das Transparenzregister ist für Behörden und Gerichte als auch für „alle Mitglieder der Öffentlichkeit“ nach Registrierung einsehbar, allerdings nur gegen Gebühren und in etwas eingeschränkter Sicht, sofern sich nicht alle Angaben schon in öffentlich zugänglichen Registern sind.
Auf Antrag kann der wirtschaftlich Berechtigte die Einsichtnahme in das Register beschränken, wenn im Einzelfall schutzwürdige Interessen bestehen. Jedoch wird nur ein Bruchteil der Anträge positiv beschieden.
Auch interessant:
Auf unserer Website rund um die Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes in steuergünstige Ausland, WohnsitzAusland.com, haben wir die Transparenzregister ausführlich beschrieben. Gerne verweisen wir Sie zur weiteren Lektüre auf diesen Beitrag.
Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)
Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.
Lassen Sie sich jetzt beraten
Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Auslandsgesellschaft?
Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung im Ausland Ausland zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung im Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung im Ausland sind.
Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an
Wenn auch Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.