AMLD

5AMLD – 5. EU-Geldwäscherichtlinie

Was Sie wissen müssen

Die Fünfte Geldwäscherichtlinie (5AMLD) ist am 10. Januar 2020 in Kraft getreten. Aufbauend auf dem Regulierungssystem, dass im Rahmen seines Vorgängers 4AMLD angewandt wurde, stärkt 5AMLD das AML/CFT-Regime der Europäischen Union, um eine Reihe aufkommender und laufender Probleme anzugehen. Die Auswirkungen von 5AMLD sind weitreichend. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Änderungen diskutieren und von Branchenexperten hören, warum sie so wichtig sind.

Kryptowährung

"Mehr Regulierung schafft Klarheit – und Klarheit schafft Seelenfrieden"

Remigio Bonguliemi – Chief Compliance Officer, Trade.io

Obwohl ein Großteil des Inhalts von 5AMLDs die 4AMLD aktualisiert, ist dies ein bedeutender neuer legislativer Schritt in der Behandlung virtueller Währungen. Mit der 5AMLD wurden folgende Maßnahmen eingeführt:

  • Eine rechtliche Definition von Kryptowährung, die allgemein als "eine digitale Darstellung von Werten, die digital übertragen, gespeichert oder gehandelt werden kann und akzeptiert wird ... und zwar als Tauschmittel."

  • Kryptowährungen und Kryptowährungsbörsen gelten als "Verpflichtete" und unterliegen den gleichen CFT / AML-Vorschriften, die für Finanzinstitute unter 4AMLD gelten. In der Praxis beinhaltet dies eine Verpflichtung, eine Customer Due Diligence (CDD) durchzuführen und verdächtige Aktivitätsberichte (SAR) einzureichen.

  • 5AMLD geht tatsächlich weiter als 4AMLD, indem es Meldepflichten auferlegt und den Financial Intelligence Units (FIU) die Befugnis gibt, die Adressen und Identitäten von Eigentümern virtueller Währungen zu erhalten und damit die mit der Verwendung von Kryptowährung verbundene Anonymität zurückzudrängen.

  • 5AMLD führt auch eine Regulierung für Anbieter von Kryptowährungsbörsen und Wallets ein, die nun bei den zuständigen Behörden an ihren inländischen Standorten registriert werden müssen, zum Beispiel bei der deutschen BaFin oder der britischen Financial Conduct Authority.

Die Einführung von Vorschriften ebnet den Weg für EU-Betreiber, mehr Kryptowährungsprodukte einzuführen und vor allem mit asiatischen Ländern zu konkurrieren, die bereits rechtliche Fortschritte bei der Integration von Kryptowährung in die Finanzmärkte gemacht haben. 

Remigio Bonguliemi, Chief Compliance Officer von Trade.io, weist darauf hin, dass Sicherheit der Schlüssel zur Steigerung des Vertrauens in Kryptowährung ist: "Wenn Sie zentralisierte Produkte auf den Markt bringen, sind Vorschriften unglaublich hilfreich, um nachts schlafen zu können und zu wissen, dass Sie nichts Illegales tun."

Prepaid-Karten

Nachdem 4AMLD das monatliche Transaktionslimit für anonyme Prepaid-Karten auf 250 € (eine Maßnahme zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung) gesenkt hat, setzt 5AMLD eine noch niedrigere Grenze von 150 €: Diese Grenze gilt auch für den Betrag, der auf den Karten gespeichert oder aufgeladen werden kann. Das 5AMLD-Limit bedeutet, dass Unternehmen Identitätsprüfungen bei Kunden durchführen müssen, die Prepaid-Karten verwenden, die mit mehr als 150 € finanziert wurden. Ebenso werden anonyme Remote- oder Online-Transaktionslimits auf 50 € reduziert.

Prepaid-Karten, die außerhalb der EU ausgestellt werden, sind jetzt verboten, es sei denn, sie wurden in einem Gebiet ausgestellt, in dem Rechtsvorschriften durchgesetzt werden, die den AML/CFT- und KYC-Standards der EU gleichwertig sind. Die Verpflichteten müssen die Art und Weise, wie sie Prepaid-Kartenzahlungen abwickeln, überprüfen und Mechanismen zur Identifizierung (und Ablehnung) von Transaktionen mit Karten aus Nicht-EU-Quellen einsetzen. Diese Anforderung kann eine erhebliche Überarbeitung bestehender Systeme und Verfahren beinhalten.

Christopher Baines, Head of Compliance bei Pockit, sagte: "Die Richtlinie ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung: Sie reduziert die Anzahl der Optionen für Kriminelle."

Hochwertige Güter

5AMLD erweitert den Geltungsbereich der Gesetzgebung in Bezug auf andere Wertspeicher: Kunsthändler zum Beispiel oder solche, die als Vermittler fungieren, unterstehen jetzt AML/CFT-Meldepflichten und müssen Due-Diligence-Verfahren bei Kunden durchführen. Die Richtlinie hebt erstmals gezielt hochwertige Kunstwerke hervor, indem sie AML-Kontrollen auf Transaktionen mit Kunst im Wert von 10.000 € oder mehr anwendet. Diese Regel gilt für einzelne oder auch mehrere verknüpfte Transaktionen.

Der Anwendungsbereich von 5AMLD ist aber nicht nur auf Kunst beschränkt. Transaktionen mit einer Reihe von hochwertigen Gütern gelten als hohes Risiko – darunter Öl, Waffen, Edelmetalle und Tabak. Insbesondere historische, kulturelle und archäologische Artefakte sind in der Verordnung mit enthalten - ein Schritt, um gezielt die Finanzierung terroristischer Gruppen wie z.B. ISIS ins Visier zu nehmen.

Wirtschaftliches Eigentum

Im Jahr 2017 führte 4AMLD den Fokus auf das ultimative wirtschaftliche Eigentum (Ultimate Beneficial Ownership, UBO) zum Zwecke der Risikominderung und Geldwäscheprävention ein. 5AMLD baut auf diesen Schritten auf und führt folgende Maßnahmen ein:

  • UBO-Listen (erstellt unter 4AMLD) sind innerhalb von 18 Monaten nach dem Umsetzungsdatum von 5AMLD öffentlich zugänglich zu machen.

  • Trusts (oder ähnliche Vereinbarungen) müssen die Vorschriften über das wirtschaftliche Eigentum einhalten und diese Informationen wie Unternehmen, Behörden oder anderen Personen zur Verfügung stellen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

  • Die nationalen UBO-Register müssen auf EU-Ebene miteinander verbunden sein, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern.

  • Die Mitgliedstaaten müssen ihre UBO-Verifizierungsmechanismen stärken, um sicherzustellen, dass die von ihnen übermittelten Informationen korrekt und zuverlässig sind.

  • Die Mitgliedstaaten müssen separate UBO-Register für Bankkonten einführen: Im Gegensatz zu UBO-Unternehmensregistern werden diese Listen nicht öffentlich und nur für Behörden zugänglich sein.

Die Anforderung, dass wirtschaftliche Eigentum zu registrieren und diese Informationen öffentlich zugänglich zu machen, ist laut Livia Benisty, Global Head of Business AML bei Banking Circle, "ein wichtiger erster Schritt bei der Aufdeckung einiger der riesigen Ströme illegaler Gelder, die über das Finanzsystem übertragen werden und behindert das bevorzugte Instrument der Geldwäscher weltweit."

Drittländer mit hohem Risiko

Unternehmen, die mit Kunden aus Drittländern mit hohem Risiko Geschäfte machen, sind gemäß der 5AMLD dazu verpflichtet, verstärkte Sorgfaltspflichten durchzuführen, die sich speziell auf die Behebung der Mängel beim Schutz vor Geldwäsche in diesen Ländern und die damit verbundenen Geldwäscherisiken konzentrieren. Die Maßnahmen verpflichten die Unternehmen zu:

  • Informationen über Kunden und UBO zu erhalten, einschließlich der Festlegung des Zwecks der vorgeschlagenen Transaktionen und der Quelle der UBO-Finanzierung und des Vermögens.

  • Transaktionsdetails mit Drittländern mit hohem Risiko an die Geschäftsleitung zu melden und sich die Genehmigung einzuholen, bevor diese Geschäftsbeziehungen aufgebaut oder fortgesetzt werden.

  • Die Kontrolle über bestimmte Geschäftsbeziehungen zu erhöhen und Transaktionen zu identifizieren, die möglicherweise einer weiteren Überprüfung bedürfen.

Politisch exponierte Personen (PEPs)

5AMLD verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, eine funktionale PEP-Liste zu erstellen und öffentlich zu veröffentlichen, die aus prominenten politisch exponierten öffentlichen Funktionen besteht. Diese Anforderung erstreckt sich auch auf akkreditierte internationale Organisationen: Die EU wird ebenfalls eine Version der Liste auf EU-Ebene veröffentlichen.

Funktionale PEP-Listen sind sehr selten und können daher erklärungsbedürftig sein. Die von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer 5AMLD-Compliance-Verpflichtungen erstellte Liste enthält die Positionen, die als politisch exponiert gelten, nennt jedoch nicht die Person, die die Funktion erfüllt (was sich natürlich regelmäßig ändern wird). Diese Listen sollen es kleineren Compliance-Teams oder solchen mit geringerem Kundenvolumen erleichtern, die PEPs zu identifizieren, gegen die sie ein Screening durchführen sollten und sie auf laufende Risikoänderungen überwachen. 

Eine Liste der Personen, die diese Funktionen ausführen, auf dem neuesten Stand zu halten, kann mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sein. Wie Joanna Jenkins, Chief Compliance Officer bei Railsbank, betonte, sollten Unternehmen, da "Datendiskrepanzen Probleme verursachen können", vorsichtige Schritte unternehmen, um ein ausreichendes Maß an Compliance sicherzustellen.

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