Auswandern und Fragen vom Finanzamt richtig beantworten

Wer vorhat, seinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben, muss sich auch bei seiner Meldebehörde abmelden. Anschließend bekommt man einen Fragebogen vom Finanzamt mit 16 Fragen zugeschickt, auf die wir heute etwas genauer eingehen möchten.

Wir empfehlen, dass Sie sich noch vor Ihrem Umzug ins Ausland mit diesen Fragen auseinandersetzen, um eine mögliche Steuerpflicht in Deutschland zu vermeiden.

Stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich ins Ausland verlegen und auch keine Betriebsstätte oder Wohnung mehr in Deutschland haben. 

Weitere Details erfahren Sie in unserem Podcast Perspektive Ausland im Gespräch mit Sebastian Sauerborn und Daniel Taborek.

5 Grundlegende Dinge, die Sie wissen sollten

1. Wohnsituation

Um einer Steuerpflicht in Deutschland zu entgehen, darf man auf gar keinen Fall eine Wohnsituation in Deutschland haben, d.h. keine Wohnung oder Zimmer im Elternhaus bewohnen. 

Beispiel: Boris Becker hatte in den 90er Jahren lediglich ein Zimmer bei seiner Schwester in Schwabing, woraufhin ihm ein deutscher Wohnsitz nachgewiesen wurde und er letztlich der Steuerhinterziehung verurteilt wurde. 

Wichtig: Wer nach dem Umzug weiterhin viele Tage in Deutschland verbringen will, sollte im Hotel, in der Ferienwohnung oder bei Freunden übernachten. 

2. Lebensmittelpunkt

Die deutsche Steuerpflicht ist mit dem sogenannten Lebensmittelpunkt verbunden. Wer also ins Ausland umzieht, Ehepartner oder Kinder aber in Deutschland bleiben, ist der Wohnsitz und gewöhnliche Aufenthalt dann zwar im Ausland, aber der Lebensmittelpunkt ist durch Kinder und Ehepartner in Deutschland gegeben und man bleibt weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, selbst wenn man nur einen Tag pro Jahr in Deutschland wäre. 

Wichtig: Wer ins Ausland umzieht und dorthin sein Unternehmen verlagert, um Steuern zu sparen, muss immer mit seiner Familie umziehen.

3. Aufenthalt in Deutschland

Wer sich mehr als 180 Tage in 365 Tagen in Deutschland aufhält, löst eine unbeschränkte Steuerpflicht aus. 

Wichtig: Die Anwesenheit in Deutschland muss immer von einer mindestens genauso langen Abwesenheit gefolgt sein.

4. Keine Betriebsstätte in Deutschland

Einkünfte aus Deutschland aus einem inländischen Einzelunternehmen, Vermietung einer inländischen Immobilie, inländlischen Kapitalvermögen, inländischen Beteiligungen an einer Person oder Kapitalgesellschaft würden nach Wegzug ins Ausland weiterhin eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen. 

Wichtig: Strukturieren Sie Ihr Vermögen um, je weniger Sie in Deutschland haben, desto besser.

5. Empfangsbevollmächtigter in Deutschland

Wir raten allen Auswanderern, einen Steuerberater in Deutschland zu haben, der Empfangsbevollmächtigter ist. Denn man möchte auf keinen Fall unerreichbar für das deutsche Finanzamt sein, aber auch nicht die neue Adresse im Ausland mitteilen. 

Wichtig: Wer noch z.B. Steuerschulden in Deutschland hat (Wegzugsteuer) und mit dem Finanzamt nicht kommuniziert, kann sogar der deutsche Pass entzogen werden. 

4 Dinge, die vor allem Unternehmer wissen sollten

1. Vermögen in Deutschland auflösen 

Lösen Sie Ihr Vermögen im Inland (Unternehmen, inländische Immobilien, Konten, Depots, Aktien, Beteiligungen an Gesellschaften, Kapitalvermögen, etc.) auf.

Wenn man seine GmbH in Deutschland nicht liquidieren kann, sollte man diese idealerweise übertragen z.B. an ein Familienmitglied, das in Deutschland bleibt. Da gibt es relativ großzügige Freibeträge durch die Schenkungsteuer oder Nachfolgeregelung. Man kann die GmbH auch in eine Stiftung übertragen. 

2. Ausländische Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft 

Die Wegzugssteuer wird auch bei Beteiligung ausländischer Gesellschaften fällig. Wer sich beim Erhalt des Fragebogens bereits im Ausland befindet und dort schon mehrere Auslandsgesellschaften völlig legitim gegründet hat, sollte keine Probleme haben, aber sollte dem Staat nicht mehr mitteilen, als unbedingt notwendig ist.

3. Deutsche Kunden im Ausland 

Wer vom Ausland aus deutsche Kunden betreut oder sich weniger als ein halbes Jahr in Deutschland aufhält, und vom z.B. Hotel aus mit seinem Notebook arbeitet, löst keine Betriebsstätte in Deutschland aus und unterliegt somit keiner deutsche Steuerpflicht. 

4. Digitale Nomaden

Digitalen Nomaden, die keine tatsächliche Betriebsstätte im Ausland haben, müssen diese Einkünfte möglicherweise in Deutschland versteuern. Man soll sich also unbedingt Gedanken über die Betriebsstätte machen, um das zu vermeiden. Tipp: Um seinen Lebensmittelpunkt im Ausland zu begründen, sollte man einen Wohnungsnachweis haben, Malta und Irland eignen sich hier gut.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten, bieten wir Ihnen gerne ein Beratungsgespräch an.

Mehr Informationen finden Sie auf unseren Websites Wohnsitz Ausland, St Matthew und auf LinkedIn.

 
Zurück
Zurück

In Brasilien ein Unternehmen gründen - Ein Land der Zukunft?

Weiter
Weiter

Die 7 größten Vorteile einer Genossenschaft