Der „neue“ RNH-Status in Portugal: Welche Veränderungen gehen mit diesem einher?

Mit dem RNH- bzw. NHR-Status sind für Zugezogene in Portugal Auslandseinkünfte seit 2009 steuerfrei. Dazu kommt eine Flatrate für die Einkommensteuer mit 20%. Eine 2020 beschlossene Neuerung beinhaltet eine Beendigung für steuerfreie Einkünfte aus dem Ausland der Kategorie H. Dazu gehören Altersbezüge, Pensionen und Renten. Für diese gilt künftig ein Sondersteuersatz von 10%

Von den Neuerungen des RNH-Regimes betroffen sind in erster Linie Rentner. Als residente não habitual konnten sie ausländische Altersbezüge, Pensionen und Renten bis zur neuen portugiesischen Gesetzgebung steuerfrei beziehen. Nun werden diese pauschal mit 10% besteuert. Für alle anderen Zugezogenen mit dem NHR-Sonderstatus ändert sich nichts. Sie können Einkünfte aus dem Ausland wie Dividenden, Zinsen und Co. weiterhin steuerfrei in Portugal vereinnahmen.

Die neue Regelung wird insbesondere dahingehend kritisiert, als dass sie eine vermeintliche Verschlechterung für viele Personen bedeutet. Beispielsweise deutsche Rentner bezahlen mit dem neuen Sondersteuersatz von 10% jetzt natürlich mehr. Vorher waren ihre ausländischen Bezüge dank des DBAs mit Deutschland in Portugal steuerfrei. Im Vergleich zur normalen deutschen Besteuerung sind die portugiesischen 10% auf Pensionen und Renten aber sehr vorteilhaft und ein Umzug nach Portugal lohnt sich auf für Rentner nach wie vor.

Hier finden Sie Informationen zum Thema Non-Dom Status, falls für Sie ein Umzug nach Großbritannien, Irland, Malta oder Zypern in Frage kommt.

 
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Was muss ich in Hinblick auf die neuen Regelungen der IR35-Gesetzgebung in Großbritannien wissen?