Was muss ich in Hinblick auf die neuen Regelungen der IR35-Gesetzgebung in Großbritannien wissen?
Mit der Verschärfung der IR35-Regelung werden insbesondere britische Freiberufler und deren Auftraggeber benachteiligt. Dennoch bietet die Verschärfung auch eine Chance für ausländische Freelancer.
Die verschärfte IR35-Gesetzgebung setzt künftig voraus, dass der jeweilige Auftraggeber eines Freelancers auch die korrekte Abführung der Steuern und Sozialabgaben übernimmt. Weiters gelten Freelancer nun als Arbeitnehmer, was sich auf den jeweiligen Steuersatz auswirkt. So müssen diese den gleichen Steuersatz zahlen wie Arbeitnehmer derselben Steuerklasse. Diese Gleichstellung greift jedoch nicht auf Ansprüche wie Arbeitslosengeld oder Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit; diese Ansprüche bleiben Selbständigen weiterhin verwehrt.
Während diese Verschärfungen allen voran für britische Freiberufler und deren Kunden Nachteile bedeuten, bleiben Verträge mit ausländischen Freelancern von der Regelung unberührt. Dies bedeutet, dass man als deutscher oder amerikanische Freelancer für ein britisches Unternehmen tätig sein kann, ohne dass einen die IR35-Gesetzgebung belangt.
Somit bedeutet die IR35-Regelung für andere europäische oder internationale Freelancer eine Chance, da britische Unternehmen vorerst lieber auf diese zurückgreifen werden, anstatt einheimische Auftragnehmer zu beschäftigen.
Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.stmatthew.de/damoklesschwert-scheinselbststaendigkeit-fluch-und-segen
Ferner können Sie sich auch von der Steuerkanzlei St.Matthew ausführlich zu diesem Thema sowie zu Themen der Steuergestaltung mit Auslandsunternehmen beraten lassen.
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