Der Onlinehandel zieht ins Ausland
Gerade Unternehmen aus den Branchen Onlinehandel und Webdienstleistungen entscheiden sich immer häufiger für einen Ortswechsel ihrer geschäftlichen Tätigkeiten ins Ausland. Hierbei spielen nicht nur günstige Wetterverhältnisse oder Lebensbedingungen eine entscheidende Rolle, auch steuerlich gesehen kann der Umzug eines Unternehmens ins Ausland durchaus viele Vorteile mit sich bringen. Das Steuergesetz in der Bundesrepublik ist sehr komplex und nicht selten wird es auch als äußerst kompliziert bezeichnet. Eine Tatsache, die gerade Unternehmer mit gemischten Gefühlen in Kauf nehmen müssen.
Der private Umzug ins Ausland ist meist mit einigen wichtigen Vorsorgemaßnahmen verbunden, die auch beim Geschäftsumzug unbedingt zu beachten sind. Ein besonderer Vorteil ist es natürlich, wenn man das Land, in das man für den neuen Lebensabschnitt gewählt hat, bereits vorab mehrfach bereist hat, die landestypischen Merkmale kennt und auch die Landessprache so gut wie möglich beherrscht. Hier sollte nicht nur das sonnige Wetter oder die ausgesprochen schöne Landschaft des Wunschlandes eine Rolle spielen, auch die Bedingungen für Unternehmensgründer sollten vorab ausführlich recherchiert und überdacht werden. Günstige Steuermodelle, wie in Malta, Zypern, England oder der Schweiz sind natürlich wichtige Vorteile, die deutsche Unternehmer praktisch magisch anziehen.
Die Gründung einer englischen oder maltesischen Limited mag bei den deutschen Finanzbehörden noch etwas Kopfschmerzen verursachen, in anderen Ländern ist diese Geschäftsform jedoch absolut legitim und genießt Ansehen. Auch eine amerikanische Gesellschaft kann in Frage kommen und öffnet den Zugriff auf den Markt der USA. Gerade für den Bereich des „Web – Business“ ist diese Geschäftsform gut geeignet, denn das WWW ist grenzenlos vernetzt. Ein Online – Business kann man praktische von jedem Land der Welt führen, soweit man über die nötige technische Ausrüstung verfügt. PC und ein schneller Internetanschluss reichen hier oftmals schon aus. Wir stellen ihnen auch gerne einen Firmensitz mit virtuellem Büro zur Verfügung.
Besonders empfehlenswert ist die Beanspruchung einer Steuer- oder Anwaltskanzlei, die nicht nur über das nötige Fachwissen verfügt, sondern auch bei rechtlichen Fragen der Firmengründung beratend fungiert. Die deutsche Steuerkanzlei St Matthew hat sich im Bereich der Firmengründung im Ausland (Ltd, LLP, etc.) bereits bei vielen Kunden, auch in deutschen Landen, vielfach bewährt. Am Firmensitz in London spricht man nicht nur Englisch, sondern auch Deutsch. Ein wichtiger Grund, warum gerade deutsche Kunden die Kanzlei bevorzugen.