Double Irish With A Dutch Sandwich: Steuergestaltung durch intelligente IP-Verwertung

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Die “Double Irish with a Dutch Sandwich”-Regelung sieht nämlich vor, dass irische Gesellschaften „non-resident“ oder „exempt“ sein können und somit in Irland keine Steuern bezahlen müssen. Google z.B. hat eine irische Gesellschaft auf Bermuda installiert. Entscheidend kommt aber hinzu, dass die US-Steuerbehörden auch diese de facto Offshore-Gesellschaft im Kontext des DBA als Abkommensstaat sieht und somit kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt.

Eine zweite, nach den üblichen Regeln ausgestaltete irische Gesellschaft, die in Irland steuerpflichtig ist, sammelt die Gebühren bei den Adwords-Werbekunden weltweit (ausser USA) ein.

Google macht nun folgendes: Sämtliche Gewinne aus dem gesamtem Nicht-USA-Geschäft werden von der ersten, der auf Bermuda ansässigen Gesellschaft, als Lizenzgebühren der irischen Onshore-Gesellschaft in Rechnung gestellt. Diese Rechnungsstellung erfolgt über eine weitere Zwischenholding in Holland, so dass keine Quellensteuer in Irland anfällt.

Es sollte an dieser Stelle gesagt werden, dass der Double Irish und Dutch Sandwich vor allem für US-Unternehmen Sinn macht. Wenn Sie Unternehmer außerhalb der USA sind, gibt es daher vermutlich bessere Lösungen der IP-Verwertung. Kontaktieren Sie uns, um sich beraten zu lassen.

Eine umfänglichere Beschreibung zum Double Irish & Dutch Sandwich finden Sie auf unserer Website.

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