Neue Absätzmärkte nutzen, von Steuervorteilen profitieren

Wenn Sie heute in den USA durch einen durchschnittlichen Supermarkt laufen, sehen Sie immer mehr deutsche Produkte. Nehmen wir zum Beispiel Süsswaren: Ritter-Sport-Schokolade, immer mehr Haribo-Variationen, seit kurzem auch Maoam. Jeden Monat kommen neue Produkte hinzu und finden laut Aussage des Verkaufspersonals guten Absatz.

Natürlich: Hinter diesen Produkten stehen große deutsche Firmen. Aber das heisst nichts. Gehen Sie in den USA in Spezialgeschäfte und Sie erleben das gleiche. Beispiel Reitzubehör: Sie finden deutsche Striegelbürsten, deutsche Hufpolitur. Diese Produkte haben sogar von Herstellerseite noch ein deutsches Etikett. Dann wird ein englisches Etikett mit dem Lasterdrucker daheim gedruckt und von Hand darübergeklebt. Nach Aussage der Verkäuferin finden diese Produkte reissenden Absatz.

Der Unternehmer in Deutschland und Österreich ist sich oft nicht bewusst, welch gutes Ansehen heimische Produkte im Ausland haben und oft ohne ernstzunehmende Konkurrenz dort angeboten werden können, weil entsprechend gute Produkte dort nicht hergestellt werden. Mit relativ wenig Aufwand (ein paar Auslandsreisen, ein paar Messebesuche etc) lassen sich schon konkrete Abnehmer finden. Es braucht keine "internationale Produktstrategie", keine teuren Marketingmassnahmen - zumindestens am Anfang nicht.

Vielleicht ist auch gar keine Reise notwendig und eine gute Website (bitte in Landessprache des Zielmarktes!) und eine gute Google Ads Kampagne verkaufen für Sie.

Sie müssen sich ernsthaft die Frage stellen, ob sich durch die systematische Expansion ins Ausland nicht viel schneller, nachhaltiger und kostengünstiger neue Umsätze generieren lassen, als wenn Sie mit viel Aufwand die heimische Expansion vorantreiben.

Dabei sind die USA nur ein möglicher Zielmarkt. Oftmals naheliegender sind aber die anderen EU-Staaten, die praktisch vor der Hautür liegen.

Als Nebeneffekt der Auslandsexpansion lassen sich dann interessante Steuergestaltungen nutzen. Google als US-Unternehmen hat es vorgemacht. Durch den sogenannten "Double Irish" werden nicht-US-Gewinne nur mit 2% versteuert - völlig legal und mit dem Segen der US-Steuerbehörde.

So können auch Sie das komplette Auslandsgeschäft zum Beispiel über eine Gesellschaft in Malta abwickeln und profitieren so von nur 5% effektiver Körperschaftsteuer. Es kommt auch hier auf die richtige Gestaltung an. Eine Betriebsstätte auf Malta muss schon vorhanden sein.

Wenn auch Sie sich mit einer Expansion ins Ausland beschäftigen, freuen wir uns, von Ihnen zu hören und Ihr Vorhaben im Detail zu besprechen.

Zurück
Zurück

Double Irish With A Dutch Sandwich: Steuergestaltung durch intelligente IP-Verwertung

Weiter
Weiter

Frankreich sucht internationalen Steuervertrag für Finanztransaktionen auf G20-Gipfel