Dropshipping & E-Commerce - Hindernisse & Chancen
Dropshipping ist ein Begriff, der wohl mittlerweile den meisten bekannt ist, aber was steckt eigentlich hinter diesem E-Commerce Geschäftsmodell? Beim Dropshipping, manchmal auch Streckengeschäft genannt, verkauft der Shop-Inhaber Produkte direkt an seine Kunden, ohne dass er die Produkte selbst auf Lager haben muss. Die Ware wird von einem Drittanbieter, meistens ein Großhändler, versendet.
Auch wenn man oft liest, dass man mit Dropshipping schnell und einfach Geld generieren kann, erfordert Dropshipping gerade für Anfänger erhebliches Engagement und eine langfristige Perspektive. Der E-Commerce ist in der Tat eine attraktive Möglichkeit auf dem Weg in die Selbständigkeit, doch muss man bei der Gründung von Onlineshops und E-Commerce Start-ups viel in eine der beiden folgenden Währungen investieren: Zeit oder Geld. Auch gibt es einige Risiken und Hindernisse, die man beachten sollte.
Über die Chancen und Risiken von Dropshipping und E-Commerce reden wir mit dem Steuerexperten Sebastian Sauerborn in der aktuellen Podcast Folge von Perspektive Ausland.
Dropshipping und Steuern in der EU
Als Inhaber eines Online-Shops, Dropshipping-Unternehmen oder E-Commerce Unternehmen sind Sie im Normalfall dort steuerpflichtig, wo der Unternehmenssitz ist.
Wenn Sie beispielsweise Einzelunternehmer mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Deutschland sind, gilt für Sie die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Gemäß dem Prinzip des Welteinkommens müssen somit alle weltweit generierten Einnahmen in Deutschland versteuert werden. Die Einkommensteuer ergibt sich aus der Differenz von Einnahmen und betrieblichen Ausgaben.
Außerdem wird auch eine Umsatzsteuer fällig, wenn das Unternehmen Umsatz generiert. Das klingt vielleicht einfach, ist aber beim Dropshipping recht komplex, da es einige Ausnahmen und Sonderregelungen gibt. Wie viel und ob überhaupt Umsatzsteuer bezahlt werden muss, hängt unter anderem von der Art der Produkte, der Kundschaft und dem Jahresumsatz des Unternehmens ab.
Je nachdem können Sie aber in Deutschland von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) profitieren, wenn die Einnahmen im letzten Jahr bei weniger als 22.000 Euro lagen und im aktuellen Wirtschaftsjahr 50.000 Euro nicht übersteigen. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer entrichten.
Da das Thema Umsatzsteuer recht komplex ist, wurden in Europa 2021 einige Änderungen vorgenommen und unter anderem das One-Stop-Shop (OSS) eingeführt.
Ist das Thema Dropshipping nach der Einführung von OSS komplizierter geworden?
Das One-Stop-Shop Verfahren ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und soll den innereuropäischen Handel vereinfachen.
Das Verfahren des One-Stop-Shop (OSS) ersetzt seit Juli 2021 den Mini-One-Stop-Shop (MOSS). Gleichzeitig wird das Verfahren des Import-One-Stop-Shop (IOSS) eingeführt und die Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen mit einem Wert bis zu 22 € abgeschafft. Dadurch ergibt sich ein Vorteil für EU-Verkäufer, dass sie wettbewerbsfähiger werden. Für Shop-Betreiber, die vor allem günstige Ware aus Asien verkaufen, bedeutet das allerdings, dass der Import bestimmter Produkte aufgrund der Einfuhrumsatzsteuer unattraktiv ist.
Die Lieferschwelle wurde EU-weit einheitlich auf 10.000 € festgelegt. Das bedeutet für Online-Händler, dass Sie bei Überschreitung der Lieferschwelle in jedem EU-Land steuerpflichtig werden, in dem ein Paket versendet wird.
Der Vorteil des OSS Verfahren ist, dass alle notwendigen bürokratischen Schritte an einer einzigen Stelle durchgeführt werden. Mit Nutzung dieses System können grenzüberschreitende Lieferungen stets im Bestimmungsland versteuert werden. Die Registrierung und Abwicklung sollen dabei jeweils zentral in den Ursprungsländern erfolgen.
Dropshipping gilt im Rahmen des OSS als Sonderfall. Ob diese Sonderregelung im Einzelfall für Ihren Online Handel oder Online Shop zutrifft, sollte am besten in einer individuellen Steuerberatung geklärt werden.
Der Import-One-Stop-Shop (kurz: IOSS) ist eine weitere Umsatzsteuer-Sonderregelung. Über IOSS kann der Import von Waren, bis zu einem Warenwert von 150 €, aus Drittländern in die EU zentral gemeldet und geregelt werden. Diese Sonderregelung richtet sich an Unternehmer mit Sitz in der EU, die Produkte aus einem Drittland beziehen, die dann direkt an den Endverbraucher versendet werden. Auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die B2C-Fernverkäufe durchführen, können IOSS nutzen.
Der Vorteil dieser Regelung ist, dass aus einem Drittland, wie z.B. China importierte Produkte, die einen Sachwert von 150 € nicht übersteigen, von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind. Außerdem können Unternehmer die Fernverkäufe in einer vereinfachten Zollerklärung anmelden und die monatliche Steuererklärung elektronisch übermitteln.
Wie fange ich jetzt am besten mit Dropshipping an?
Zwei entscheidende Punkte sind zu beachten, bevor man mit dem Dropshipping Shop anfängt und möglichweise verfrüht Werbung dafür schaltet: der Wohnsitz und Absatzmarkt.
Mit einer Wohnsitzverlegung wäre die erste wichtige Grundlage geschaffen, um steuergünstige Einkünfte zu erzielen. Länder mit günstiger Besteuerung sind unter anderem Großbritannien, Irland, Malta, Zypern, Spanien, Portugal. Der nächste Schritt ist, sich zu überlegen: Wo sind meine Kunden und wo ist ein großer Markt für meine Produkte?
Häufig ist die USA ein geeigneter Markt, da es dort keine Umsatzsteuer als solche gibt und auch die steuerliche Situation klar geregelt ist: Solange die Betriebsstätte nicht in den USA ist, werden dort keine Steuern erhoben.
Über eine ausländische Gesellschaft oder eine amerikanische LLC kann man in der USA ganz einfach und unkompliziert Dropshipping oder ein E-Commerce betreiben.
Ein Dropshipping Business in der EU aufzubauen, ist weitaus schwieriger, denn in EU-Ländern bekommt man nur dann die notwendige Umsatzsteuer, wenn man nachweisen kann, dass man ein Büro, einen Geschäftsführer und Mitarbeiter hat. Um diese Infrastruktur zu finanzieren, muss das geplante Business also wirklich profitabel sein. Für Dropshipping Firmen geeignete Gesellschaftsformen könnten, eine maltesische Gesellschaft, eine irische Gesellschaft, oder auch Gesellschaften in Osteuropa sein.
Das Thema Dropshipping und Steuern ist also recht komplex. Falls Sie sich überlegen, ins Dropshipping einzusteigen, lohnt sich sicher eine individuelle Steuerberatung, um Steuerfallen von vorneherein zu vermeiden und zu klären, wo Sie beim Dropshipping Steuern zahlen müssen.
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