Firmengründung in Andorra

Wer ist der optimale Gesprächspartner, wenn es um Leben und Steuern in Andorra geht? Jemand, der vor Ort lebt und sich mit den internationalen Zusammenhängen und Auswirkungen des Wohnsitzes und Firmensitzes auskennt. Sie profitieren heute von der Expertise des Steuerexperten Patrick Müller. In der aktuellen Episode der Podcast Perspektive Ausland erhalten Sie wertvolle Information rund um Andorra und wie sie dort eine Firma gründen und gleichzeitig einen Wohnsitz erhalten können.

Ihr Weg nach Andorra

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenn Sie nach Andorra auswandern und einen steuerlichen Wohnsitz begründen möchten.

Die andorranische Regierung bietet Unternehmern eine aktive Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Dafür müssen Antragsteller ein andorranisches Unternehmen gründen. Für die Firmengründung und den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie mit einer Laufzeit von 12 Wochen rechnen.

Suchen Sie nach einem neuen Wohnsitz ohne Erwerbstätigkeit, dann ist die passive Residenz eine Option für Sie. diese Option wird derzeit von den meisten Auswanderern nach Andorra gewählt. Sie ist für Investoren, Selbständige, Freelancer und Fachkräfte aus der Dienstleistungsbranche geeignet. Die passive Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst für 2 Jahre ausgestellt und kann dann wieder für 2 Jahre verlängert werden.

Unternehmen gründen und aktiven Wohnsitz erhalten

Sie können zum Beispiel eine “Societat Limitada” (SL), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, die der GmbH in Deutschland ähnelt. Die einzige Bedingung für die Eintragung einer SL in Andorra ist ein Mindestkapital von mindestens 3.000 €. Die Gründungsgebühr für die Registrierung liegt pauschal bei circa 7.000 €. 

Mit Gründung einer andorranischen Gesellschaft oder Erwerb einer Beteiligung von mindestens 25% in dieser Firma können Sie eine aktive Residenz beantragen und somit einen Wohnsitz in Andorra erwerben. 

Steuervorteile in Andorra

Der Steuerwohnsitz in Andorra hat einzigartige Vorteile. Dazu gehört eine Einkommensteuer von höchstens 10 Prozent, aber auch ein sehr hoher Lebensstandard zu verhältnismäßig kostengünstigen Bedingungen. Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz oder Monaco sind mindestens 200 % höher.

Ein weiterer steuerlicher Vorteil in Andorra ist, dass es keine Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gibt.

Die andorranische Besteuerung kommt auch Unternehmen zugute, da der Körperschaftsteuersatz bei nur 10 % liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies sogar auf 2% reduziert werden.

Daher ist Andorra, obwohl kein Steuerparadies mehr, immer noch eine attraktive Option für große Konzerne, mittelständische Unternehmen und Freiberufler.

 
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