Irland verabschiedet als letztes Land das globale Steuerabkommen - kommt jetzt die 15%-Pflicht?

unsplash-image-KT4dOfvtZSg.jpg

Bereits im Juni 2021 zeichnete sich der Vorschlag ab, eine globale Mindestkörperschaftsteuer von 15 Prozent für multinationale Konzerne einzuführen und damit die Gewinnverlagerung in Länder mit niedrigeren Steuersätzen strikt zu begrenzen.

Doch nicht alle Länder stimmten dem Vorschlag bis vor Kurzem zu. Insbesondere Irland, das derzeit noch einen Körperschaftssteuersatz von 12,5 Prozent erhebt, hatte sich bislang gegen die Pläne ausgesprochen. Schließlich sind dort globale Konzerne wie Apple, Google, Facebook und viele weitere beheimatet. Doch am vergangenen Donnerstag (dem 07.10.2021) wendete sich plötzlich das Blatt.

Irland räumte seinen bisherigen Widerspruch gegen die Reform ein und stimmte dem Vorschlag zu. Doch was bedeutet das für die Zukunft der Konzerne vor Ort? 

Erst Verweigerung und nun Zustimmung

Die Administration unter Joe Biden war die Erste, die der globalen Initiative Anfang des Jahres wieder neue Impulse verlieh und sich im Juni die Unterstützung der G7-Länder für die Einführung eines einheitlichen Mindeststeuersatzes von 15 % für internationale Großkonzerne sicherte. Inzwischen wird das Abkommen auch von allen Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie den G-20-Staaten befürwortet. 

Als das Vertragswerk im Juli 2021 dann zum ersten Mal zur Unterschrift vorgelegt wurde, weigerte sich Irland – mit einigen anderen Ausnahmen – es zu unterzeichnen. Nun hat sich die Meinung Irlands plötzlich geändert, und das Land hat sich bereit erklärt, den Vorschlag zu unterzeichnen und die Reform mit in die Wege zu leiten. 

Der Beschluss Dublins wurde vom amerikanischen Ministerium für Finanzen positiv aufgenommen. Es hatte Irland zuvor dringend aufgefordert, die globale Mindestbesteuerung zu befürworten, da sie sicherstellt, dass Unternehmen einen fairen Anteil an den Steuern zahlen. 

Selbst wenn Irland den niedrigeren Steuersatz aufrechterhalten hätte, wären die internationalen Unternehmen mit Gewinnen in Irland nach den Vorschlägen dazu gezwungen gewesen, die zusätzliche Steuer an einer anderen Stelle zu zahlen.

Neben Irland gehörten auch die beiden EU-Mitglieder Estland und Ungarn zu den Verweigerern, die den Vertrag nun aber ebenfalls unterzeichnen. Lediglich Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka lehnen das Abkommen nach wie vor ab. Allerdings sollte diese generelle Verweigerung die Einführung des neuen Mindeststeuersatzes nicht beeinträchtigen, da die zustimmenden Länder mehr als 90 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts repräsentieren.

Wie die Steuerreform Irland und die Konzerne beeinflusst

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die betroffenen Unternehmen durch die Steuerreform mehr zahlen müssen als bisher. Jedoch hängt dies in hohem Maße davon ab, wie viele Einnahmen die jeweiligen Konzerne generieren. 

So würde der neue Mindeststeuersatz von 15 % für mehr als 1.550 internationale Unternehmen mit Sitz in Irland gelten, in denen rund 400.000 Personen ihren Arbeitsplatz haben. Die mehr als 160.000 Unternehmen mit weniger als 750 Millionen Euro Jahresumsatz würden weiterhin mit 12,5 % besteuert. Gerade die großen Konzerne sollen auf diese Weise mehr Steuern zahlen und Unternehmen unterhalb der Umsatzschwelle weiter entlasten. 

Paschal Donohoe, der irische Minister für Finanzen, äußerte sich in seiner jüngsten Erklärung positiv zu den Entwicklungen und sagte unter anderem, dass er zuversichtlich sei, die Wettbewerbsfähigkeit Irlands auch in Zukunft aufrechtzuerhalten und dass das Land ein beliebter Standort für internationale Unternehmen bleibe.

Neben dem Mindeststeuersatz für Unternehmen enthält der Abkommens-Entwurf jedoch auch Bestimmungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die multinationalen Unternehmen ihre Steuern dort zahlen, wo sie Umsätze und Gewinne erwirtschaften. Dieser Umstand wiederum könnte große Auswirkungen auf Technologieunternehmen wie beispielsweise Facebook und Google haben, da diese große Gewinne in Ländern erzielen, in denen sie verhältnismäßig geringe Steuern zahlen müssen.

Ab wann die Regelungen in Kraft treten

Es wird erwartet, dass das Abkommen in der nächsten Woche in einem Treffen zahlreicher Finanzminister in Washington fertiggestellt wird. Die Unterschrift der Staats- und Regierungschefs dürfte dann Ende Oktober 2021 bei einem Konferenztreffen in Rom stattfinden. Die Mitgliedstaaten haben sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarung bis zum Jahr 2023 in vollem Umfang in Kraft zu setzen. Die Länder benötigen nämlich eine gewisse Zeit, bis sie ihre Gesetze geändert und die internationalen Steuervorschriften auf den neuesten Stand gebracht haben.

Dagegen könnte sich die zweite Phase des Gesamtabkommens als schwieriger erweisen und auch der Zeitrahmen für diesen Schritt ist weniger sicher. In dieser Phase müssten die Vereinigten Staaten dem internationalen Vertragswerk zustimmen. Wann dies der Fall sein wird, muss jedoch noch in den Verhandlungen zwischen den USA und den betreffenden Ländern festgelegt werden.

Ihr Kontakt zu allen Bereichen der steuerbegünstigten Gründung im Ausland

Sie und Ihr Unternehmen haben Fragen zur rechtmäßigen und konkreten Errichtung einer steuergünstigen Gesellschaft im Ausland? Dann vereinbaren Sie jetzt einfach einen persönlichen Beratungstermin mit einem unserer Experten für Steuerfragen. Wir werden Sie gerne professionell und ganz persönlich zu Ihren individuellen Anforderungen beraten und auf Ihre Bedürfnisse eingehen.


Auch interessant:

Welche Vorteile bietet die E-Residency in Estland?
Unternehmen gründen in Ungarn - Deshalb lohnt es sich!

Zurück
Zurück

Die Insel des Milliardärs

Weiter
Weiter

Die deutsche Bundestagswahl 2021 und die damit einhergehenden Veränderungen für Unternehmer