Lohnt sich das Zypern-Organschaftsmodell für Unternehmer aus Österreich?
Um Kosten zu reduzieren und Steuern zu sparen, wird Unternehmern aus Österreich gelegentlich das Zypern-Organschaftsmodell empfohlen. Dieses Modell profitiert von den günstigen steuerlichen Bedingungen in Zypern und den besonderen rechtlichen Vereinbarungen des Landes mit Österreich.
Wie das zypriotische Organschaftsmodell genau funktioniert und welche Bedingungen hierfür erforderlich sind, erläutert im neuesten Podcast auf Perspektive Ausland Prof. Dr. Stefan Bendlinger, ein renommierter Steuerexperte aus Österreich. Eines wird dabei ganz klar: Die Zypern-Organschaft kann eine ausgesprochen attraktive Option für österreichische Unternehmer sein, eignet sich jedoch keinesfalls für jedermann. Im Gespräch mit Sebastian Sauerborn und Daniel Taborek geht Prof. Dr. Bendlinger jedoch nicht nur auf die Voraussetzungen ein, er erklärt auch, was das Modell so besonders macht und welche Parallelen sich zu Deutschland ziehen lassen.
Die Besonderheiten der Organschaft in Zypern
Zypern ist für Unternehmer aus Österreich mit einem Körperschaftsteuersatz von 12,5 % besonders attraktiv. Hiervon können nicht nur Unternehmer profitieren, die sich zum Auswandern auf die Insel entscheiden. Auch Unternehmer, die geschäftlich in Zypern aktiv, aber dennoch in Österreich ansässig sind, können aufgrund der günstigen Steuern in Zypern in den Genuss einer Steuererleichterung kommen. Möglich macht dies das Zypern-Organschaftsmodell.
Die Funktionsweise des zypriotischen Organschaftsmodells
Für das Konstrukt einer Zypern-Organschaft gründet eine in Österreich ansässige natürliche Person eine Gesellschaft auf Zypern, genauer gesagt eine Limited Partnership. Innerhalb dieser Limited Partnership wird eine operative Kapitalgesellschaft gegründet. Die erwirtschafteten Gewinne dieser Kapitalgesellschaft werden in Zypern mit niedrigen Steuern belastet und fließen über die Limited Partnership direkt an den Gesellschafter. Letzterer kann diese Gewinne in Österreich in seiner Einkommensteuererklärung dank des vorteilhaften Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei angeben.
Für wen die Zypern-Organschaft geeignet ist
Ganz so einfach, wie das Ganze zunächst klingt, ist es allerdings nicht. Das zypriotische Organschaftsmodell ist nämlich an bestimmte Rahmenbedingungen gebunden. Geeignet ist das Modell daher nur für Unternehmer, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Es handelt sich um eine natürliche Person, die in Österreich ansässig ist.
Die tatsächliche Betriebstätigkeit muss auf Zypern erfolgen.
Die Betriebstätigkeit auf Zypern müssen Sie nachweisen können, unter anderem in Form von entsprechenden Geschäftsführer- und Mitarbeitergehältern und Geschäftsausgaben.
Sie müssen eine reale Geschäftsadresse auf Zypern haben.
Ihr Umsatz sollte nicht nur die Kosten für die Einrichtung der Zypern-Gesellschaft decken. Sie sollten auch die laufenden Kosten für die Betriebstätigkeit in Zypern beachten. Dementsprechend ist das Modell nur dann für Sie geeignet, wenn Sie entsprechend hohe Gewinne machen.
Obwohl im Internet häufig Gegenteiliges berichtet wird, ist die Zypern-Organschaft aufgrund der entsprechenden Kosten und Rahmenbedingungen in der Regel für einzelne Unternehmer nicht geeignet. Ebenfalls nicht geeignet ist das Modell für Unternehmer aus Deutschland. Grund dafür sind die Unterschiede im DBA zwischen Deutschland und Zypern. Während die Vereinbarungen zwischen Österreich und Zypern eine Freistellung der Gewinne in Österreich ermöglicht, sieht das DBA zwischen Zypern und Deutschland eine Anrechnung vor. Das heißt, die in Zypern gezahlten Steuern werden in Deutschland angerechnet und müssen nicht doppelt gezahlt werden. Eine Freistellung erfolgt jedoch nicht und die Differenz, die durch die günstige Besteuerung in Zypern entsteht, muss in Deutschland dennoch entrichtet werden.
Weitere Informationen zur Zypern-Organschaft finden Sie in unserem Podcast auf Perspektive Ausland.
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