US-Steuern auf US-Gewinne vermeiden (auch mit US-LLC)

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie als Ausländer US-Steuern auf in den USA erwirtschaftete Gewinne vermeiden, auch wenn es eine US-LLC ist.

Welche US-Rechtsform sich für Sie eignet, erfahren Sie hier.

Voraussetzung dafür ist zunächst natürlich, dass Sie kein US-Bürger sind, und auch weder Permanent Resident noch jemand, der lange genug in den USA gelebt hat, um einen Substantial Presence Test zu bestehen. Falls nichts davon auf Sie zutrifft… gut! Dann sind Sie nämlich ein Non-Resident Alien (NRA), also ein Ausländer, und um die, deren US-Unternehmen und dessen Besteuerung geht es hier. 

Als NRA müssen Sie in den USA zwei sehr unterschiedliche US-Steuerregelungen beachten:  – die passive und die aktive Regelung. Sehen wir uns die beiden genauer an:

Die passive Regelung

Bestimmte Arten von passiven Einkünften, wie z.B. Zinsen, Dividenden Mieteinnahmen oder Lizenzgebühren, unterliegen in den USA einer Pauschalsteuer von 30%. Dieser allgemeine Steuersatz kann allerdings durch ein anwendbares Steuerabkommen reduziert werden.

Da die zahlende Seite die Steuern auf solche Einkünfte in der Regel gleich einbehält und den entsprechenden Betrag dann direkt an die US-Regierung abführen muss, ist Ihre Steuer so bereits vollständig abgegolten. Als empfangende Seite müssen Sie also nichts weiter tun und müssen auch keine US-Steuererklärung abgeben.

Wie fast überall gibt es auch hier eine Reihe von Ausnahmen. Nur ein Beispiel: Zinsen zwar generell passive Einkünfte, die zu versteuern sind, jedoch gibt es auch steuerfreie Zinsarten. Dazu gehören Zinsen auf gewöhnliche Bankeinlagen. Damit wollen die USA Sie offenbar ermutigen, Ihr Geld in den USA zu belassen.

Die aktive Regelung

Völlig anders ist die steuerliche Behandlung von Einkünften aus einem aktiven Unternehmen in den USA. Hier gilt für ausländische Unternehmer eine andere Regelung, die auf folgendem Grundsatz basiert: Sie zahlen nur US-Steuern auf Ihre US-Unternehmenseinkünfte, wenn Ihre Gesellschaft in den Staaten Geschäfte macht. Das nennt man “Engaged in a Trade or Business in the United States” oder, kurz, ETBUS.

Ist Ihr Unternehmen ETBUS? Das hängt von 2 Faktoren ab: Erstens müssen Sie mindestens einen sog. Dependent Agent (unselbständigen Beauftragten) in den USA haben und zweitens muss dieser zudem wesentlich (also nicht nur administrative Aufgaben erledigend) zur Förderung Ihres Unternehmens in den USA beitragen. Falls Ihr Unternehmen dadurch nun eigentlich ETBUS wäre, aber es existiert zwischen den USA und Ihrem Herkunftsland ein anwendbares Steuerabkommen, dann sind Sie dennoch nur dann steuerpflichtig, wenn Sie in den USA über eine Betriebsstätte (z.B. ein Büro oder einen anderen festen Geschäftssitz) verfügen.

Sind die Personen, die in den USA für mich arbeiten Dependent Agents? Für Ihre Angestellten lautet die Antwort: Ja. Nutzen Sie aber externe Dienstleister, also Freelancer etc., dann lautet die Antwort nur dann Ja, wenn diese Person, die als unabhängige Auftragnehmer für Sie arbeiten, aber so viel Arbeit für Sie verrichten, dass sie im Grunde nicht von einem Angestellten zu unterscheiden sind. Gleiches gilt auch für Unternehmen, die ausschließlich (oder fast ausschließlich) Dienstleistungen für Sie erbringen.

Ein Independent Agent hingegen ist eine Person, die selbständig ihr Geschäft betreibt und für die Sie lediglich ein Kunde sind. Er hat sein eigenes Business und dieses hilft Ihrem Unternehmen in irgendeiner Weise, mehr aber nicht. Aus diesem Grund führt die bloße Inanspruchnahme der Dienste eines Independent Agent in den USA nicht dazu, dass Sie in den Staaten als Gewerbetreibender behandelt werden.

Es gibt viele Gründe, warum auch Steuerfachleute diese Unterscheidung falsch machen – aber natürlich nicht sollten! Manche Steuerfachleute begehen den Fehler, eine US-Quelle mit einer Besteuerung in den USA gleichzusetzen. US-Einkünfte müssen aber Unternehmen von Nicht-US-Personen nur dann in den Staaten versteuern, wenn sie, wie oben beschrieben, ETBUS sind und das Einkommen ebenfalls mit der Tätigkeit verbunden ist, die sie zu ETBUS macht.

Beispiel gefällig? Angenommen, Sie verkaufen Produkte auf dem US-Markt und nutzen dafür Amazons Fulfillment by Amazon-Service. Sie kaufen also Produkte, lassen sie an Amazons Lagerhäuser liefern und Amazon-Mitarbeiter verpacken die Produkte und versenden diese dann an die Kunden.

Ist Amazon Ihr Dependent Agent? – Natürlich nicht! Amazon betreibt sein eigenes Geschäft. Sie sind nur einer von vielen Kunden und somit auch nicht ETBUS. Das bedeutet, dass Sie keiner US-Steuer auf Einkünfte aus dem Verkauf von Produkten in die USA unterliegen.

Mit dem oben Gesagten erübrigen sich eigentlich alle “Was wäre, wenn ..."-Fragen, denn das ist alles, was es zu wissen gibt. Sie sind dennoch unsicher, weil Sie sich z.B. fragen…

  • was passiert, wenn Sie über eine Ihnen allein gehörende US-LLC tätig sind; 

  • was ist, wenn Sie mit US-Dollar über ein US-Bankkonto bezahlt werden; 

  • was ist, wenn Sie Produkte online verkaufen und Ihr Server in den USA steht; 

  • ob Sie nicht Einkommen aus US-Quellen haben, wenn Sie physische Produkte in den USA verkaufen.

Für alle obigen Fragen gilt: Sie spielen keine Rolle, denn Sie werden dadurch nicht ETBUS und somit fallen keine US-Steuern auf Ihre US-Gewinne an.

Und falls Ihnen gesagt wurde, Sie sollten eine US-Corporation gründen und ihr 5% des Gewinns aus Ihrem Geschäft für die Zahlungsabwicklungsdienste zuweisen…. lassen Sie es, denn das ist völlig unnötig! Diese Struktur ist nur ein teurer Weg, um ein nicht vorhandenes Problem zu vermeiden. Der Verkauf in die Staaten allein reicht nicht aus, damit Sie (oder das Unternehmen) in den USA steuerpflichtig werden. 

Die US-LLC als einfachste und beste Struktur für ausländische Unternehmer in den USA

Lassen Sie sich eine US-LLC (auch: Single Member LLC bzw. Exempt-LLC) in einem der US-Bundesstaaten einrichten und tätigen Sie ihre Geschäfte über diese, bietet das eine Reihe von Vorteilen:

So können Sie bei traditionellen, amerikanischen Banken ein eigenes US-Bankkonto eröffnen, da diese einen US-Director verlangen. Das erleichtert die Annahme von Zahlungen von US-Kunden und die Verarbeitung über Zahlungsabwicklungsdienste. Auch kann eine LLC von einer US-Bank oder aus anderen Quellen Kredite erhalten. Gleichzeitig bietet eine LLC einen Haftungsschutz für Ihr Business. Im Falle einer Klage ist nur die LLC haftbar. Und nicht zu unterschätzen ist auch, dass US-Kunden gerne von US-Verkäufern kaufen. Mit einer US-LLC und entsprechender US-Adresse sehen Sie genauso aus wie jeder andere US-Verkäufer.

Die Einrichtung einer US-LLC ist nicht ganz einfach. Es gibt viele Details zu beachten. So müssen Sie sich z.B. an die richtige Bank wenden, damit Sie überhaupt eine Chance haben, rechtzeitig ein Bankkonto zu eröffnen. Daneben muss Ihre LLC ein IRS-Formular 5472 einreichen und einiges mehr.

Unsere Schwesterkanzlei in den USA, die Kanzlei Mount Bonnell,  hat bereits viele US-LLCs für Nicht-US-Bürger eingerichtet. Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, können Sie sich vollkommen auf die Führung und den Ausbau Ihres Unternehmens konzentrieren, während wir uns um die Feinheiten der US-Struktur sowie die steuerlichen Angelegenheiten kümmern.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Non Dom und 0 % Steuern auf Ausländische Einkünfte.

 
Zurück
Zurück

UK-Firma trotz Brexit – so gründen Sie intelligent

Weiter
Weiter

Homeschooling oder Online Schule – Unterschiede & Detailinformationen