UK-Firma trotz Brexit – so gründen Sie intelligent

Wenn auch Sie vielleicht durch den Brexit nun vor dem Dilemma stehen, wie Sie mit ihrer bereits bestehenden britischen Firma weiterarbeiten sollen oder nicht, finden Sie in der heutigen Episode des Podcasts Perspektive Ausland Antworten auf Ihre Fragen. Wir sprechen mit Sebastian Sauerborn. Er ist Steuerexperte, Inhaber der Steuerkanzlei St. Matthew in London und verfügt über internationale Erfahrung. Er bringt Licht in Ihr Dunkel.

Substanz im UK aufbauen

Die Kombination einer britischen Limited ohne lokale Geschäftsaktivität, aber einer Niederlassung in der EU ist nach Brexit nicht mehr legal. Können Sie mit Ihrer britischen Limited allerdings Substanz aufweisen, sprich Büro, Angestellte und Kunden vor Ort, können Sie weiterhin bedenkenlos eine Betriebsstätte beispielsweise in Deutschland eröffnen und mit dieser aktiv sein.

Durchaus lohnenswert ist ein Wohnsitz und eine Unternehmensgründung auch in dem steuergünstigen Land Malta. Das können Sie mit einem Unternehmen im Vereinigten Königreich gut kombinieren und kommen bei korrekter Gestaltung in den Genuss der steuerfreien Auslandseinkommen. Dieses trifft auch für weitere Non-Dom Staaten wie Zypern und Irland und Staaten mit dem Exempt Status zu.

Das Transparenzregister

Ein weiterer interessanter Punkt ist das Transparenzregister. Selbst mit einem Treuhand-Direktor finden Sie dort keine Anonymität. Haben Sie gute Beziehungen zu vier weiteren Geschäftspartnern und gründen mit diesen zusammen eine Gesellschaft, wäre das die einzige Möglichkeit, dass keiner von Ihnen in besagtem Transparenzregister namentlich erscheint.

Viele von Ihnen gründen ein Unternehmen lediglich der rechtlichen Struktur wegen. Ist der Geschäftsvorgang abgeschlossen, benötigen Sie die Firma eventuell nicht mehr. Für solche Fälle können Sie eine britische Gesellschaft gut nutzen, denn die Eintragung verläuft schnell und unkompliziert. Selbst wenn Sie die Gesellschaft nicht abmelden, bringt ein Auslaufen-Lassen erfahrungsgemäß keine Nachteile mit sich.

Alle angesprochenen und weitere Themenbereiche bezüglich einer Firmengründung oder Unternehmensleitung im Vereinigten Königreich besprechen wir ausführlich in unserem oben verlinkten Video.

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US-Steuern auf US-Gewinne vermeiden (auch mit US-LLC)