Welche Vorteile bietet die One-Stop-Shop Reform für mich als Unternehmer?
In der sechsten Podcast-Episode von Perspektive Ausland sprechen wir mit Dr. Roger Gothmann, Gründer des Unternehmens Taxdoo, über die Veränderungen bezüglich der Umsatzsteuer und der sogenannten One-Stop-Shop Reform.
Seit dem 01.07. gelten in der EU neue Regelungen bezüglich der Umsatzsteuer. So wurden Barrieren für Unternehmer, welche die Abführung der Umsatzsteuer sichtlich erschwerten, zu vereinfachen versucht. Mittels der One-Stop-Shop Reform sollen zukünftig Umsätze, die man in anderen Staaten erzielt, in dem eigenen Sitzstaat angegeben werden können.
Sogleich dies eine positive Neuerung darstellt, gilt es auch die negativen Komponenten zu beachten. So können über den One-Stop-Shop nur Fernverkäufe angegeben werden. Darunter fallen demnach nur Verkäufe, die aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat an einen Endverbraucher verkauft werden. Für Verkäufe, die beispielsweise von einem lokalen Warenlager aus an den Verbraucher gelangen, müssen weiterhin Umsatzsteuererklärungen im jeweiligen Staat gemacht werden.
Grundsätzlich ist es als Unternehmer wichtig, sich fristgerecht für den One-Stop-Shop zu registrieren. Ebenso sollte man im Vorhinein abklären, welche Transaktionen über den One-Stop-Shop deklariert werden können (sowie wie hoch die Steuersätze auf diese im jeweiligen Staat sind) und welche Transaktionen weiterhin lokal gemeldet werden müssen. Unterstützung hierbei bieten auch Unternehmen wie jenes von Dr. Roger Gothmann (Taxdoo).