Die Gewinner und Verlierer der neuen globalen Mindeststeuerverordnung von 15 %

Im Rahmen des G20-Abkommens der OECD haben sich inzwischen 136 der 140 Mitglieder auf die Einführung eines neuen globalen Steuerkonzepts geeinigt, mit dem das weltweite Abgabensystem reformiert und die Profitverlagerung multinationaler Konzerne in Länder mit niedrigeren Steuersätzen streng begrenzt werden soll.

Gleichzeitig wurde mit dem Pakt auch ein neuer globaler Mindeststeuersatz von 15 % für spezifische Unternehmen eingeführt, um den steuerpolitischen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Regierungen zu verringern. Aufgrund dessen wird erwartet, dass Großunternehmen künftig mehr Steuern in den Ländern zahlen, in denen sie auch Kunden haben und weniger in den Ländern, in denen sich ihre Hauptgeschäftsstellen und Angestellten befinden.

Doch wie bei fast jedem neuen internationalen Abkommen wird es sowohl Gewinner als auch Verlierer geben, die von den neuen Regeln unterschiedlich betroffen sein werden.

Die USA als wirtschaftlicher Impulsgeber des Abkommens

Obwohl es bereits seit Jahren eine Reihe von Anläufen zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen gegeben hat, sind diese bisher immer wieder fehlgeschlagen. Erst im April 2021 wurden die neuen Bestimmungen zum ersten Mal von der US-Regierung unter der Administration von Joe Biden wieder ins Gespräch gebracht. Diese zielten darauf ab, den Umfang der US-Unternehmen, die unter die neuen Regeln fallen, strikt zu begrenzen, das Besteuerungsspektrum über den Bereich des Digitalen hinaus auszuweiten sowie eine globale Mindestbesteuerung sicherzustellen.

Die Vereinigten Staaten haben mit den neuen Regeln nahezu alle ihre Ziele erreicht und können zumindest in den meisten Anwendungsbereichen eine gewisse Akzeptanz für sich beanspruchen. Obwohl die USA ursprünglich einen Mindeststeuersatz von ganzen 21 % statt der derzeitigen 15 % anstrebten und in diesem Bereich einige Abstriche machen müssen, sieht es insgesamt so aus, als könnten die meisten der Forderungen durchgesetzt werden. Damit gehen die USA als klarer Profiteur der neuen Steuerregeln hervor. 

Auch Irland kann viele Forderungen geltend machen

Irland galt lange Zeit als unnachgiebiger Kompromisspartner bei den Verhandlungen über die globale Mindestbesteuerung für multinationale Konzerne. Als das Übereinkommen im Juli 2021 zum ersten Mal zur Vertragsunterzeichnung vorgelegt wurde, lehnte Irland die Teilnahme ab und wollte die dortzulande noch geltende Mindestkörperschaftsteuer von 12,5 % aufrechterhalten. 

Diese Standhaftigkeit zahlte sich aus, denn Irland wurden während der Verhandlungen, die schließlich zur Unterzeichnung des Abkommens führten, eine Reihe von Zusicherungen eingeräumt. Unter anderem kann Irland weiterhin seinen Mindeststeuersatz von 12,5 % für Unternehmen unterhalb der Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro aufrechterhalten, wovon ganze 99,9 % der dort ansässigen Firmen profitieren würden. 

Der neue Mindeststeuersatz von 15 % würde nur für etwa 1.550 internationale Unternehmen mit Sitz in Irland gelten, in denen rund 400.000 Menschen ihren Arbeitsplatz haben. Auf diese Weise treffen die neuen Regelungen vor allem große Konzerne wie Amazon, Facebook und Google und nicht die kleinen und mittleren Unternehmen, was Irland auch nach der Steuerreform weiterhin zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort macht. 

Weitere Großstaaten der EU profitieren mit

Neben den Vereinigten Staaten und Irland werden auch andere EU-Länder wie Frankreich und Deutschland von dem neuen Steuerabkommen profitieren. Der Grund hierfür liegt darin, dass diese Länder zu den Standorten gehören, an denen die multinationalen Unternehmen einen Großteil ihrer Geschäftstätigkeit ausführen, jedoch immer weniger steuerliche Niederlassungen haben. 

Die Maßnahmen, die diesen Ländern zugutekommen, würden einen Teil der erhobenen Unternehmenssteuern in die Länder umverteilen, in denen die Konzerne ihre Gewinne tatsächlich erwirtschaften. Hierdurch würde sich auch der Betrag der zu verteilenden Steuereinnahmen erhöhen, was wiederum zusätzliche Investitionsmöglichkeiten zur Finanzierung staatlicher Aufgaben ermöglichen würde. Nach ersten Berechnungen des CAE (einer Organisation zur Erstellung von Wirtschaftsanalysen) würden die neuen Regelungen zu potenziellen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe führen.

Steueroasen und multinationale Großkonzerne als Verlierer

Abgesehen von den Profiteuren der globalen Mindestkörperschaftsteuer gibt es auch einige Verlierer, die in den letzten Jahren noch enorme Gewinne aus den bestehenden Regelungen ziehen konnten. Auf der einen eher offensichtlichen Seite sind dies die multinationalen Konzerne, die nach Inkrafttreten der Regelungen erhebliche Schwierigkeiten haben dürften, komplexe Strategien zur Umverteilung ihrer Gewinne in Niedrigsteuerländer umzusetzen. 

Auf der anderen Seite sind aber auch die Länder von den neuen Regelungen negativ betroffen, in welche die hohen Unternehmensgewinne verlagert wurden und wo in der Folge kaum Steuern darauf erhoben werden mussten. Dazu gehören unter anderem Länder wie Barbados, St. Vincent und die Grenadinen, die Britischen Jungferninseln, aber auch Golfstaaten wie die Vereinigten Arabischen Emirate oder Bahrain. Diese Länder werden unter der neuen Reform nachteilige Auswirkungen spüren und andere Entwicklungsstrategien finden müssen, um als Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv zu bleiben. Allerdings haben die betroffenen Länder dafür wohl noch ein wenig Zeit, denn die Reform soll erst ab dem Jahr 2023 umgesetzt werden. Doch spätestens ab dann wird es vermutlich immer schwieriger, als Wirtschaftsland niedrigere Unternehmenssteuersätze zur Verfügung zu stellen, ohne als Einzelgänger der globalen Maßstäbe wahrgenommen zu werden. 

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