Was man als nicht im Vereinigten Königreich ansässiger Geschäftsführer einer UK-Gesellschaft bedenken muss

Für britische Unternehmen mit einem nicht im UK ansässigen Geschäftsführer ergeben sich im Zuge der Komplexität der steuerlichen Regelungen einige Möglichkeiten, wie die eigene steuerliche Position falsch beurteilt werden kann. 

Ist der gebietsfremde Geschäftsführer ausschließlich außerhalb des Vereinigten Königreichs tätig und nicht in diesem ansässig, ist es eher unwahrscheinlich, dass eine Zahlung der Einkommensteuer (PAYE, pay as you earn) anfällt. Sollte der nicht ansässige Geschäftsführer jedoch auch im Vereinigten Königreich zu arbeiten beginnen, könnte dies durchaus eine PAYE-Verpflichtung für das britische Unternehmen nach sich ziehen. 

Auch die womöglich anfallenden NIC-Beiträge (National Insurance Contributions) sind teilweise recht komplex geregelt. NIC-Beiträge fallen an, sobald eine Person im UK erwerbstätig ist, d.h. sobald diese ein Amt oder eine Geschäftsführertätigkeit einnimmt.

Darüber hinaus ist es jedoch auch von Bedeutung, dass das britische Unternehmen die korrekten Steuer- und NIC-Beiträge (sofern die NIC gilt) neben den Gehalts- und Bonuszahlungen auch auf Spesen anwendet.

Die Komplexität bezüglich der Vorschriften und den damit einhergehenden Regelungen verlangen demnach eine angemessene Sorgfalt bei der Einhaltung dieser und ein umfassendes Verständnis des Regelwerks. 

 

Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.stmatthew.de/fallstricke-und-gefahren-bei-der-besteuerung-nicht-ansaessiger-geschaeftsfuehrer-oder-directors

Ferner können Sie sich auch von der Steuerkanzlei St.Matthew ausführlich zu diesem Thema beraten lassen.

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