Offshore

Rechtssichere Gründung und Verwaltung Ihrer International Business Company (IBC) auf den Bahamas - $4.950

Die Bahamas sind ein rechtlich stabiler und gut erreichbarer Offshore-Sitzstaat in der angelsächsischen Tradition. Unserer Meinung der beste Sitzstaat für eine klassische IBC.

Im Honorar von $4.950 enthaltene Leistungen

 
  • Gründung Ihrer IBC auf den Bahamas

  • Behördliche Gebühren

  • Firmensitz in Nassau

  • Kurier- und Portokosten

  • Laufende Betreuung auf Deutsch

  • Laufende steuerliche Betreuung (nach Aufwand berechnet)

Über unsere Partnerkanzlei in Nassau gründen wir Ihre International Business Company (IBC) auf den Bahamas in rund 14 Tagen. Anschließend erfolgt die Kontoeröffnung bei einer der üblichen Offshore-Banken. Ihre Gesellschaft wird bei unserer Partnerkanzlei in Nassau domiziliert. Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

 

Vorteile der International Business Company (IBC) auf den Bahamas

  • geringes Stammkapital ab $1

  • gute Erreichbarkeit

  • rechtssicher, es gilt English Common Law

  • keine Buchhaltungs- / Bilanzierungspflicht

  • Visa und Niederlassungsbewilligung leicht zu bekommen

Unser Leistungspaket zur International Business Company (IBC) auf den Bahamas

  • Über unser Büro in London gründen wir Ihre International Business Company (IBC) auf den Bahamas in zwei Tagen. (Siehe weiter unten unter Besonderheiten beschriebene notwendige Bescheinigung eines Steuerberaters)

  • Anschließend erhalten Sie von uns sämtliche Gesellschaftsunterlagen mit den üblichen Übersetzungen und Beglaubigungen, die Sie zur rechtswirksamen Verwendung der Gesellschaft (z. B. beim Notar) und zur Kontoeröffnung benötigen.

  • Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in London domiziliert.

  • Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

Mehr zur laufenden Betreuung erfahren

$3.350

Service-Paket ab dem zweiten Jahr

$4.950

Gründung & Service-Paket erstes Jahr

Enthaltene Leistungen

  • Gründung der Gesellschaft durch einen Anwalt oder Steuerberater

    In der Gründungsphase gibt es die meisten Fragen wie zum Bsp. zum internationalen Steuerrecht, wo ist der ideale Wohnsitz, oder wie die Gewinnoptimierung der Gesellschaft am besten gestaltet werden kann. Wir erklären Ihnen nicht nur den genauen Ablauf der Gründung, sondern auch verschiedene zu Ihrem Vorhaben passende Gestaltungs-Varianten. Auch wenn Sie viele Informationen auf unserer Website finden, ersetzt das nicht die individuelle persönliche Beratung.

  • Domizilierung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei

    Ihre Gesellschaft wird im Büro unserer Partnerkanzlei domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma! Sie können das Büro stundenweise oder für Meetings vor Ort nutzen.

  • Firmenmappe

    Sie erhalten nach erfolgreicher Gründung eine Firmenmappe mit allen Unterlagen zur Firma, inklusive Gründungszertifikat, Statuten, Aktienzertifikate.

  • Company Secretary

    Die Bestellung eines Company Secretary ist zwar nicht zwingend erforderlich, wird aber in der Regel vorgenommen. Im Rahmen des Gründungsservice und der jährlichen Betreuung wird unsere Kanzlei eingetragen. Sie können jedoch problemlos selbst einen Secretary mit Wohnsitz im Ausland eintragen.

  • Behördenkommunikation

    Sollte es zu routinemäßigen Anfragen der lokalen Behörden betreffend Ihrer Gesellschaft kommen, übernehmen wir für Sie die Kommunikation in enger Abstimmung mit Ihnen.

  • Fristenkontrolle

    Fristen, welche für die Einreichung von Dokumenten bei lokalen Behörden eingehalten werden müssen, haben wir im Blick und kümmern uns um die rechtzeitige Einreichung.

  • Ausfüllen und Abgabe der jährlichen Nullmeldungen

    Erforderliche jährliche Nullmeldungen werden von uns fristgerecht erstellt und eingereicht.

  • Betreuung durch unsere Kanzlei auf Deutsch

    Während und nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft(en) auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

  • Postweiterleitung per E-Mail

    Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.

Kontoeröffnung & Banking für Ihre Gesellschaft

 

Die Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft ist der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil unseres Service-Angebotes.

Und die Kontoeröffnung wird immer schwieriger. Jede Bank setzt beispielsweise mittlerweile auch für neue Gesellschaften einen Business Plan oder eine Website voraus.

In jahrelanger Detailarbeit haben wir ein Netzwerk zu vielen Instituten aufgebaut und können Ihnen rund um die Kontoeröffnung ein interessantes Leistungsspektrum anbieten.

 

Weitere verfügbare Zusatzleistungen

Neben der Kontoeröffnung können wir weitere attraktive Zusatzleistungen für Ihre Auslandsgesellschaft anbieten. Die Zusatzleistungen haben wir im Detail auf dieser Seite beschrieben.

  • Anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder-Agreements (Zeichnungsvertrag) - $2,400

  • Implementierung einer Alphabet-Shares Stammkapitalstruktur - $2,100

  • Erstellen eines Investoren-Businessplans (Englisch) - $5,500

  • Erstellen einer professionellen Website (Englisch) - $2,500

  • Lokale Telefonnummer & Telefonbeantwortung im Namen Ihrer Gesellschaft für 12 Monate - $1,500

  • Geschäftskonto bei Schweizer Krypto-Exchange - $850

  • Wertpapier-Depot für die Gesellschaft einrichten - $2,000

Nach Aufwand abgerechnete Leistungen

  • Laufende Mandantenbetreuung (Deutsch/Englisch)

  • Steuer,- Rechts- und Strategieberatung (Deutsch/Englisch)

  • Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns

  • Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts)

  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung

  • Audit / Testat

Bildergalerie: Hier ist Ihre International Business Company (IBC) zu Hause

Diese kleine Bildergalerie vermittelt Ihnen einen visuellen Eindruck von unseren Büroräumen in Nassau, in denen wir Ihre IBC domizilieren werden. Natürlich können Bilder nicht den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen.

Die Bahamas befinden sich vor der Küste Floridas, rund eine halbe Flugstunde von Miami entfernt. Als ehemalige englische Kolonie ist Englisch Amtssprache und es gilt ein angelsächsisches Gesellschaftsrecht. Die Bahamas IBC ist eine Allround-Gesellschaft, die flexibel einsetzbar ist. Wir pflegen exzellente Beziehungen zu Schweizer Privatbanken auf den Bahamas, welche Ihre Kunden auf Deutsch betreuen. Die Steuerbelastung in den Bahamas ist gleich 0. Es werden außer Verbrauchsteuern und Zöllen keine Steuern erhoben.

Bahamas im Überblick

Die Bahamas bestehen aus 700 Inseln (30 davon bewohnt), wobei die Hälfte der Bevölkerung Gesamtbevölkerung von 340,000 auf New Providence lebt, die Insel, auf der sich auch Nassau befindet. 

Wer James Bond gesehen hat, weiß die Strände und das kristallklare Meer zu schätzen. Die Bahamas sind ein Paradies und locken jährlich Millionen von Touristen an.

Dass die Bahamas bis in die 60er Jahre eine britische Kolonie waren, spürt man überall. Sei es die Altstadt von Nassau, die altmodischen roten Briefkasten oder der Linksverkehr - das Empire hat seine Spuren hinterlassen. Dies ist auch politisch so: Die Bahamas sind eine parlamentarische Demokratie nach britischem Vorbild. Das Land ist politisch sehr stabil, es gibt wenig Korruption und eine Gute Infrastruktur.

Die Währung auf den Bahamas ist der Bahamas Dollar, dessen Wechselkurs 1:1 an den US Doller gekoppelt ist.

Die Bahamas International Business Company

Die für Offshore-Gesellschaften verwendende Rechtsform ist die Bahamas International Business Company (IBC). Die IBC ist eine Kapitalgesellschaft nach englischem Recht.

Gesellschaftsrecht

Es gilt English Common Law mit lokalen Ergänzungen und Anpassungen. Die Bahamas IBC Limited ist in der grundsätzlichen Struktur und Funktionsweise mit einer UK-Gesellschaft zu vergleichen.

Stammkapital

Es gibt keine Minimal-Anforderungen an das Stammkapital. Ein Stammkapital von $1 ist möglich. Empfohlen wird ein Stammkapital von $50,000 mit 50,000 Aktien a $1. Das Stammkapital muss nicht einbezahlt werden.

Inhaberaktien

Inhaberaktien ("Bearer Shares"), also anonyme Aktien, sind nicht gestattet. Alle Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste geführt, die im Registered Office aufbewahrt wird, nicht aber im Handelsregister veröffentlicht wird.

Treuhand

Es besteht keine Offenlegungspflicht der wirtschaftlich Begünstigten (Treugeber) gegenüber der Regierung oder dem Handelsregister.

Handelsregister

Nur die Geschäftsführer werden im Handelsregister veröffentlicht. Gesellschafter werden niemals dem Handelsregister mitgeteilt.

Besteuerung der Bahamas International Business Company

Es gibt außer Verbrauchsteuern und Zöllen keine Steuern auf den Bahamas. Die IBC kann sowohl im Inland, wie auch im Ausland Geschäfte machen. Geschäfte mit Inländern unterliegen dann den besagten Konsumsteuern.

Buchhaltung & Bilanzierung

Es gibt keine Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht. Jährlich muss eine Nullerklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Dies erledigen wir für Sie bzw. unsere Partnerkanzlei vor Ort.

Belegaufbewahrung

Es besteht theoretisch eine Belegaufbewahrungspflicht. Auf Verlangen der Regierung bzw. der Finanzbehörden muß dies nachgewiesen werden können. Solche Anfragen gibt es praktisch nie, sie sind aber im Steuerrecht vorgesehen (wir waren noch nie mit einer solchen Anfrage konfrontiert).

Doppelbesteuerungsabkommen

Da die Bahamas überhaupt keine Steuern erheben, kann es auch keine DBAs geben. Um die schwarze Liste der OECD vermeiden wurden allerdings eine Reihe von Rechtshilfe-Abkommen in Steuersachen unterzeichnet. Eine Liste ist hier einsehbar (neues Fenster).

Mögliche Einsatzbereiche

Die Bahamas IBC eignet sich gut als "Allround"-Gesellschaft. Sie können sie als Holding oder Aktivgesellschaft verwenden, oder auch schlicht zum Halten von Vermögen.

Da der Finanzplatz Bahamas stark auf Vermögensverwaltung, Versicherungen und Investment ausgerichtet ist, eignet sich die Gesellschaft auch sehr gut für Ruhestandsplanung, ggf. sogar in Verbindung mit einem Umzug auf die Bahamas (Visas und Niederlassungsbewilligungen sind relativ leicht zu bekommen). Machen Sie es Sean Connery, der schon seit vielen Jahren auf den Bahamas lebt. Immobilien sind preiswerter, als Sie denken.

Es gibt auf den Bahamas eine Anzahl von kreativen Finanzprodukten, wie z.B. vermögensbildende Lebens-Versicherungspolicen, die Sie schon zu Lebzeiten "beleihen" können. Diese Modelle sind auch in Europa und den USA absolut legal und stellen einen guten Weg, Gewinne aus der Gesellschaft zu vereinnahmen.

Wir haben persönliche Kontakte zu entsprechenden Experten. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.

Steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnsitzstaat

Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf unsere detaillierte Einlassung zur steuerlichen Behandlung von Offshore- und Auslandsgesellschaften, welche Sie unbedingt im Detail lesen sollten.

  • Deutschland: Kein DBA vorhanden.

  • Österreich: Kein DBA vorhanden.

  • Schweiz: Kein DBA vorhanden.

Die Bahamas haben überhaupt keine DBAs unterzeichnet, wohl aber Abkommen zur Amtshilfe in Steuersachen, um einen Eintrag auf der schwarzen Liste der OECD zu vermeiden. Es findet kein automatischer Informationsaustausch statt.

Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, muss eine kaufmännisch eingerichtete Betriebsstätte vorgewiesen werden. Zwar stellen wir Ihnen über unsere Partnerkanzlei eine entsprechende Büroadresse zur Verfügung, jedoch sollten Sie auf jeden Fall die Intention haben, nach Anlaufen des Geschäftes zumindestens ein virtuelles Büro einzurichten und eine Hilfskraft auf Stundenbasis zu beschäftigen.

Daneben sollten im steuerlichen Sinne "aktive Einkünfte" erzielt werden, wie zum Beispiel:

  • Einkünfte aus Produktionstätigkeiten

  • Einkünfte aus Handelstätigkeiten

  • Einkünfte aus Dienstleistungen

  • Einkünfte aus der Aufnahme / Vergabe von Kapital

  • Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften

Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen

Bei der Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen sollte folgendes beachtet werden:

  • Offensichtliche Geldflüsse in Ihren Wohnsitzstaat sollten vermieden werden. Wenn möglich sollten Geldflüsse an Sie persönlich überhaupt ganz vermieden werden.

  • Die Offshore-Gesellschaft kann als juristische Person weltweit bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, wie z.B. Liegenschaften und Autos.

  • Bezahlen Sie mit Ihrer Firmen Debit- oder Kreditkarte.

  • Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der Gesellschaft abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang "Gesellschaft Bank an Gesellschaft Kasse", also kein Zufluss an Sie als natürliche Person.

  • Operieren Sie mit einer englischen Holding oder Abrechnungsgesellschaft, kann Geld von dort legal an Sie als natürliche Person ausgeschüttet werden (Besteuerung in England und am Wohnsitzstaat beachten). Alternativ können Sie auch mit einer weiteren Gesellschaft im Wohnsitzstaat Rechnungen an die UK-Limited schreiben.

  • Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz oder auf die Bahamas, Malta oder England. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland oder Nullbesteuerung. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).

Enthaltene Leistungen

Folgende Leistungen sind im Paketpreis von $4.950 enthalten:

  • Gründung der Gesellschaft durch einen Anwalt oder Steuerberater vor Ort, inklusiver aller amtlichen Gebühren

  • Domizilierung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei (echte Büroadresse, kein Briefkasten)

  • Firmenmappe mit allen Unterlagen zur Firma, inklusive Gründungszertifikat, Statuten, Aktienzertifikate

  • Bankkonto bei einer bedeutenden Bank in einem osteuropäischen EU-Land, inklusive Debit/Kreditkarte und voll funktionsfähiges Internetbanking

  • Company Secretary

  • Behördenkommunikation

  • Fristenkontrolle

  • Ausfüllen und Abgabe der jährlichen Nullmeldungen

  • Steuerberatung

  • Betreuung durch unsere Kanzlei auf Deutsch bei allen Fragen zu Ihrer Gesellschaft

Entscheiden Sie sich nach einem Jahr, das Mandat zu verlängern, beläuft sich die Jahresgebühr ab dem zweiten Jahr auf $3.350

Banking

Zusammen mit Ihrer Offshore-Gesellschaft erhalten Sie ein leistungsfähiges Bankkonto:

  • Euro Konto, Fremdwährungen möglich.

  • Ihr Bankkonto wird bei einer führenden Bank in einem osteuropäischen EU-Land eröffnet.

  • Eine Anreise zur Kontoeröffnung ist nicht notwendig.

  • Keine Mindesteinlage notwendig.

  • Wir kommunizieren direkt mit der Bank in Ihrem Auftrag. Sie brauchen sich um so wenig wie nötig zu kümmern.

  • Zum Bankkonto erhalten Sie Internetbanking und eine Debit Card.

Sie sind der Bank von Anfang an als der wirtschaftlich Begünstigter bekannt und sind alleine zeichnungsberechtigt.

Zum Seitenanfang | Angebot anfordern

Kontakte zu Schweizer Privatbanken auf den Bahamas

Die Bahamas sind als führendes Offshore-Finanzzentrum bekannt und beliebt. Wir verfügen über hochwertige Kontakte zu mehreren namhaften Schweizer Privatbanken auf den Bahamas. Wenn Sie hochwertigen Private Banking Service auf Deutsch und einen persönlichen Ansprechpartner bei der Bank zu schätzen wissen, stellen wir gerne den persönlichen Kontakt zur höchsten Ebene der Bankleitung auf den Bahamas her.

Es wird vonseiten der Bank erwartet, dass Sie im Laufe eines Jahres mindestens $1.000.000 bei der Bank deponieren. Das Konto wird dann im Namen Ihrer Bahamas-Gesellschaft eröffnet. Bei der Einlage kann es sich also durchaus um Umsätze Ihrer Gesellschaft handeln.

Neben den Leistungen zur Vermögensverwaltung sind auch die üblichen Bankleistungen wie Kreditkarte, Online-Banking usw. natürlich voll abgedeckt. Erfahren Sie hier mehr zur Vermeidung des automatischen Informationsaustausch (AIA) nach OECD Common Reporting Standard (CRS) und USA - Firmengründung - LLC, LP oder C-Corporation?

Gründung & Verwaltung Ihrer Gesellschaft

Der Ablauf der Gründung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft ist wie folgt:

  • Im Rahmen einer detaillierten Beratungs- und Angebotsphase erarbeiten wir für Sie die passende Lösung.

  • Sie beauftragen und bezahlen uns.

  • Wir geben die Gründung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei in Auftrag.

  • Der Gründungsvorgang dauert in der Regel 1–2 Wochen.

  • Nach der Gründung wird das Konto eröffnet. Eine Reise in den Sitzstaat Ihrerseits ist normalerweise nicht nötig.

  • Rechnen Sie für die Kontoeröffnung nochmals mit 2–4 Wochen.

  • In der Zwischenzeit kümmern wir um die Inbetriebnahme der restlichen bestellten Leistungen (Virtual Office, Website etc.).

  • Währende der gesamten Gründung steht Ihnen unsere geschulten deutschsprachigen Berater zur Verfügung. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, sie sprechen mit unserer Partnerkanzlei, mit der Bank, mit Behörden. Sie brauchen sich um so wenig wie möglich zu kümmern.

  • Bei Bedarf können Sie uns jederzeit in London besuchen kommen.

  • Nach der Gründungsphase geht die Gesellschaft in den Betrieb über. Auch hier sind wir während des gesamten Mandatszeitraumes (in der Regel ein Jahr) uneingeschränkt für Sie da und beantworten alle Fragen per E-Mail oder direkt am Telefon. Immer zuverlässig, immer auf Deutsch.

  • Nach einem Jahr nehmen wir Kontakt betreffend der Mandatsverlängerung mit Ihnen auf. Das Mandant verlängert sich automatisch mit Zahlung der Jahresgebühr. Sollten Sie die Gesellschaft nicht mehr benötigen, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte notwendig, auch keine weitere Zahlung. Die Gesellschaft wird dann nach einer kurzen Wartefrist gelöscht.

Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaften sind vorhanden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Liste der verfügbaren Gesellschaften per E-Mail zu. Bitte verwenden Sie das Angebotsformular, um diese anzufordern.

Besonderheiten

Folgende Besonderheiten sind auf den Bahamas zu beachten:

  • Unsere ausführende Partnerkanzlei benötigt vor Anmeldung der Firma für jeden wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft eine Bestätigung einer steuerlichen Unbedenklichkeit gegen den Einsatz der Gesellschaft am Wohnsitzort des wirtschaftlichen Berechtigten. Diese Stellungnahme kann ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht ausstellen.

  • Folgende Begriffe sind im Firmennamen nicht zulässig: Bank, insurance, assurance, building society, reinsurance, savings, loans, fund management, investment fund, trust, trustee, university, municipal, Chamber of Commerce

  • Im Gegensatz zu vielen anderen Sitzstaaten ist es einer IBC auf den Bahamas zulässig, auch mit Inländern Geschäfte zu machen. Es fallen dann ggf. Zölle oder der Mehrwertsteuer ähnliche Verbrauchsteuern an. Es gibt grundsätzlich keine Körperschaftsteuer auf den Bahamas.

  • Die Bahamas eignen sich hervorragend für einen sogenannten „Steuer-Urlaub“. Waren früher noch $150,000 Minimal-Investition notwendig (Wohnungskauf), kann inzwischen die Wohnung auch gemietet werden. Arbeitserlaubnisse und Visa sind relativ einfach zu bekommen, Platz gibt es relativ viel (über 700 Inseln!). Bei einem Steuer-Urlaub:

    • Geht man davon aus, dass Sie irgendwo Offshore ein größere Summe „geparkt“ haben.

    • Geht es um die steuerfreie Ausschüttung dieser Summe.

    • Zieht man in die Bahamas (ggf. über ein anderes Land, um Wegzugsbesteuerung zu vermeiden!)

    • Lebt man dort für ein Jahr und lässt sich besagte Summe ausbezahlen.

    • Zieht man wieder zurück in den Wohnsitzstaat (oder auch nicht).

  • Die Bahamas sind am besten über Miami zu erreichen. Es gibt mindestens 10 Flüge pro Tag nach Nassau. Der Flug dauert 30 Minuten. Direktflüge von Europa (London) sind buchbar, aber um ein vielfaches teurer, als über Miami zu fliegen.

Sind die hier angesprochenen Möglichkeiten und Besonderheiten von Wichtigkeit, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir geben Ihnen mehr Informationen.

Die Bahamas International Business Company in Kombination mit einer UK Limited

Oftmals kann eine Offshore-Gesellschaft nicht dazu verwendet werden, um (gewerblichen) Kunden in der Europäischen Union direkt eine Rechnung zu senden, da diese Kunden dann Ihre Rechnung vor Ihrem Finanzamt rechtfertigen müssen. Dies möchten Ihre Kunden und Sie lieber vermeiden.

Da auf der einen Seite die Rechnungslegung aus dem UK für Ihre Kunden unproblematisch, weil unverdächtig ist, und auf der anderen Seite die UK-Finanzbehörden mit Rechnungen von Offshore-Gesellschaften eher liberal umgehen, ist eine UK-Limited oft die ideale Ergänzung zu Ihrer Offshore-Gesellschaft.

In diesem Szenario bekommt Ihre Kunde eine Rechnung von Ihrer UK-Gesellschaft mit rein englischer Betriebsstätte. Ihre englische Gesellschaft bekommt dann eine Rechnung von der Offshore-Firma. Über einen Gewinnabführungsvertrag kann die Offshore-Gesellschaft einen Großteil des Betriebsgewinnes aus der UK-Gesellschaft herausfakturieren.

Haben Sie an dieser Lösung einer Abrechnungsgesellschaft Interesse, lassen Sie es uns bitte im Angebotsformular wissen.

 Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Auslandsgesellschaft?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung im Ausland Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung im Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung im Ausland sind.

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an

Wenn auch Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.