Deutschland, quo vadis?

Deutschland hat gewählt. Auch wenn Rot-Rot-Grün durch den Wähler verhindert wurde, scheint ein Linksruck und damit Steuererhöhungen unvermeidbar. Wie schlimm wird es werden?

Perspektive Ausland Podcast: Bundestagswahl 2021

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Bundestagswahl 2021 über mögliche Koalitionen und Folgen für die Steuerpolitik. Hören Sie jetzt rein.

Stellen Sie sich vor, Sie müssen drei Viertel Ihres erwirtschafteten Einkommens abgeben. Von dem, was übrigbleibt, kaufen Sie sich ein kleines Haus oder eine Anlegerwohnung. Die wird Ihnen aber nach ein paar Jahren wieder weggenommen – der Staat beschlagnahmt sie einfach. Von dem was dann noch übrig bleibt, müssen Sie nochmal ein Drittel abgeben. Danach haben Sie Schulden – beim Staat. Klingt wie eine kubanische Dystopie? Das ist Deutschland.

Stellen Sie sich vor, Sie verdienen den doppelten Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde. Davon müssen Sie nicht nur 2.054 Euro an Steuern abgeben, sondern auch 7.418 Euro sogenannte Sozialabgaben. Macht im Jahr fast 10.000 Euro, die Sie ausschließlich für den Staat arbeiten – und das, obwohl Sie weder Spitzenverdiener noch Top-Unternehmer sind, sondern einen ganz normalen Job haben oder selbständig sind.

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Sie finanzieren also eine immer größer werdende Zahl an Rentnern, Transferleistungsbeziehern und vor allem politische Spitzenbeamte. Etwa jene 160 Posten, die mit fünfstelligen Monatsbezügen versehen nun kurz vor der Wahl noch geschaffen worden sind. Klingt wie ein Selbstbedienungsladen eines korrupten afrikanischen Failed State? Das ist Deutschland.

Mit 1.700 Euro netto ist man schon „reich“

Denn augenscheinlich sind Sie ein sogenannter „Besserverdiener“. Die SPD definierte sie schon 1994 als jene, die über ein Jahresbruttoeinkommen von 36.600 Euro verfügen; das entspricht einem Monatsnettoverdienst von gerade einmal 1.700 Euro. Damit also war man vor fast dreißig Jahren schon der verhasste „Reiche“, zumindest wenn es nach den Sozialisten geht. Doch die Umverteilungsrochade geht eifrig weiter: Vermögensteuer, Spitzensteuersatz von 75 Prozent oder die an die Staatsbürgerschaft geknüpfte unbeschränkte Steuerpflicht – was vor wenigen Jahren noch als wirre Dystopie linker Splittergruppen klang, wird heute von beinahe allen politischen Parteien wenn nicht gar gefordert, dann zumindest offen diskutiert.

Ampel, GroKo oder Jamaika: Die Steuerlast wächst

Nach der Bundestagswahl bestätigt sich, was schon vorher nicht nur als Raunen durch den Blätterwald ging: Es wird teuer. Eine Große Koalition, Schwarz-Grün oder Rot-Grün haben zumindest wirtschaftlich und gesellschaftlich eine deckungsgleiche Agenda. Eine andere Konstellation wie etwa aus CDU, FDP und AfD wird, selbst wenn sie rechnerisch möglich sein wird, nicht zusammenkommen.

Ob eine Jamaika-Koalition zusammenkommen wird, ist fraglich. Immerhin könnte die FDP die Grünen in ihrer Klima- und Sozialpolitik ausbremsen. Daher gestaltet sich auch eine Ampel-Koalition als schwierig, da die inhaltlichen Grenzen vor allem zu den Grünen dann doch zu immens sind.

Für Rot-Rot-Grün reicht es zumindest ohnehin nicht, weshalb eine Ampel- oder Jamaika-Koalition als rechnerisch am wahrscheinlichsten gelten. Aber schon im Vorfeld hat sich die SPD-Linke um Kevin Kühnert bereits gegen ein Bündnis mit der FDP ausgesprochen. FDP-Chef Lindner zeigte sich aber am Morgen nach der Wahl bereit, zunächst in kleinem Kreise Gespräche mit den Grünen führen zu wollen. Dass die einstige Öko-Partei in Regierungsverantwortung gelangt, erscheint damit insgesamt als recht wahrscheinlich.

Als Conclusio heißt das drittens: Die Lebenshaltungskosten, Steuern und Abgaben, der gesamte Gesellschaftsumbau und die staatliche Bevormundung werden massiv steigen. Olaf Scholz (SPD) plante jetzt schon ein, dass die Neuverschuldung um 60,4 Mrd. Euro höher liegen wird als zunächst geplant.

Die Neuverschuldung für dieses Jahr steigt damit auf eine Summe von rund 240,2 Mrd. Euro an, während der Ausgabenrahmen insgesamt auf den Wert von rund 547,7 Mrd. Euro ansteigt. Reduziert werden muss gleichzeitig die Wirtschafts-Wachstumsannahme, die der Haushaltsplanung zunächst noch zugrunde gelegen hat. Während man im Herbst 2020 noch eine Rate von rund 4,4 Prozent für 2021 zugrunde legte, wurde dieser Wert aktuell auf drei Prozent reduziert.

Verfassungswidrige Milliardenschulden

Für 2022 wird sogar eine Neuverschuldung von 81,5 Mrd. Euro anvisiert, was eigentlich verfassungswidrig wäre, aber hierfür soll es extra eine Ausnahme von der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse geben. Will man die Schuldenbremse wieder einhalten, so können neue Schulden lediglich in Höhe von etwa 10 Mrd. Euro aufgenommen werden – also achtmal weniger! Wer das am Ende bezahlen muss, liegt auf der Hand. Der vom SPD-Vorstand beschlossene Entwurf zeigt höhere Einkommensteuern, die Einführung einer CO2-Steuer sowie die Revitalisierung der Vermögensteuer.

Dass sich die Linkspartei, die immerhin in der Hauptstadt mitregiert und einen nicht unwesentlichen Einfluss ausübt, hier besonders klar positioniert, verwundert nicht. Auf bestehendes Privatvermögen fordern die SED-Nachfolger einen Steuersatz von zehn Prozent, der schrittweise auf 30 Prozent erhöht werden soll.

Der Betrag wird einmalig festgesetzt und muss dann 20 Jahre lang entrichtet werden. Was aber, wenn das besteuerte Vermögen in der Zwischenzeit aufgebraucht oder an Wert verloren hat? Egal! Die Steuer müssen Sie trotzdem noch zahlen! Die Linke wird allerdings im kommenden Bundestag keine gewichtige Stimme mehr haben.

Mehrmals besteuertes Vermögen wird nochmal besteuert

Aber dennoch werden gewaltige Umverteilungsphantasien Einzug halten. Olaf Scholz jedenfalls denkt an eine Steuer von einem Prozent und interpretiert die neue Abgabe eher als ein Zeichen für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Grünen wollen die bisherige Kapitalertragsteuer an den individuellen Steuersatz angleichen; sie kann sich also leicht verdoppeln. Gerade in Zeiten von alternativen Anlegerstrategien wie Stablecoins und Kryptowährungen betrifft die Erhöhung der Kapitalertragsteuer nun auch Klein- und Kleinstanleger.

Die CDU hingegen laviert sich wie gewohnt aus der Affäre, indem sie nüchtern feststellt, dass es durch die Grundsteuer ja bereits eine Art Vermögensteuer auf Immobilien gebe. Das ist soweit zwar richtig, hat aber noch niemanden daran gehindert, noch weitere Steuern einzuführen. Eine Vermögensteuer insgesamt gibt es übrigens nur noch in Norwegen, Spanien und der Schweiz. In allen drei Ländern bewegt sich der Steuersatz jedoch im Promillebereich. Deutschland ist hierbei jedoch besonders perfide: Die Höhe des Vermögens würde nur einmal festgestellt, zum Beispiel zu einem bestimmten Stichtag in der jüngeren Vergangenheit, und die zu zahlende Summe einmal festgesetzt. Abgezahlt würde sie dann aber über einen längeren Zeitraum von 15 bis 20 Jahren.

Während FDP und AfD die Abgabenlast für Unternehmen auf unter 40 Prozent senken wollen, ist es jedoch beinahe gänzlich ausgeschlossen, dass eine der beiden Parteien in die Regierungsverantwortung kommt. Wegfallen sollen laut der AfD auch die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Energiesteuer, Schaumwein- und Kaffeesteuer genauso wie die Biersteuer, die Vergnügungssteuer, die Jagd- und Fischereisteuer sowie die Zweitwohnungssteuer, was auch die Unterstützung der FDP hätte, so Parteichef Christian Lindner in der „Welt“. Dafür allerdings soll auf digitale Güter und Dienstleistungen eine Digitalsteuer erhoben werden.

SPD und Grünen kommen diese Neureglungen zupass, da sie jetzt schon offen befürchten, dass bei einer Umsetzung ihrer Steuerpläne Unternehmer vermehrt das Land verlassen.

Die Regierung wählt sich ihr Volk, um es auszunehmen

Neben den erwähnten Steuern und Abgaben dürfen wir uns zudem auf eine mehr oder weniger schleichende Einführung einer CO2-Steuer gefasst machen. Die Umrüstung von Privathäusern auf sogenannte grüne Energie soll zur Not auch verordnet werden können, d.h. Sie müssen Solarzellen aufs Dach montieren oder für mehrere zehntausend Euro die Ölheizung ausbauen; auch dann, wenn Sie das gar nicht wollen.

Einer Umfrage des deutschen Redaktionsnetzwerkes vom 17.September zufolge sprechen sich 70 Prozent der Deutschen gegen weitere Abgabenerhöhungen aus, eine deutliche Mehrheit hält jedoch Steuererhöhungen vor allem durch die Grünen für am wahrscheinlichsten. Am wahrscheinlichsten ist allerdings auch, dass die angebliche Öko-Partei ziemlich sicher an der nächsten Regierung beteiligt sein wird. Ein verregneter Sommer oder ein Waldbrand, zu viel Schnee oder zu wenig Schnee; alles sind Symptome des Klimawandels, der mit seinen geschickten medialen Kampagnen vor allem die Jungwähler und Jungwählerinnen in die Arme der Steuerparteien getrieben hat. Und da man mit Moral inzwischen nicht nur am einfachsten Politik macht, sondern auch das meiste Geld…

DDR 2.0: Republikflucht aus der BRD

Was also tun? Seit Beginn der Corona-Krise zeigt sich nicht nur, dass bisherige Wirtschafts- und Gesellschaftsmodelle nicht mehr ganz zeitgemäß sind, sondern auch eine immer weiter klaffende Divergenz zwischen politischer und gesellschaftlicher Realität sowie eine tiefe Spaltung der europäischen Gesellschaften. Die neuen Brüche sind viel weniger politisch-weltanschaulicher Natur, sondern haben ihren Ursprung oftmals in profanen alltäglichen Lebensgestaltungen.

Die oft als Gängelung empfundene Regulierung des Alltags und die damit verbundenen Kosten, Aufwände und Zwänge sind nicht nur auf persönlicher Ebene unangenehm, sie können vor allem Selbständige und Unternehmer regelrecht in den Ruin treiben.

In den vergangenen fünf Jahren haben jährlich bis zu einer Million Menschen das Land verlassen. Doch wie lässt sich Green Energy, ein aufgeblähter Nanny- und Sozialstaat, fürstliche Politikergehälter und eine demographische Katastrophe finanzieren, wenn nicht durch Steuern und noch mehr Steuern der verbliebenen Beitragszahler? Doch weit gefehlt!

Schon 1931 führte die Weltwirtschaftskrise zu einer massiven Kapitalflucht ins Ausland, die Weimarer Republik führte ergo eine Steuer für den Wegzug ins Ausland ein. Beibehalten wurde diese Zwangsabgabe vom Dritten Reich und der DDR – in beiden Staaten war eine Ausreise ohne Bestätigung, die Wegzugsteuer entrichtet zu haben, nicht möglich.

Geschichte wiederholt sich nicht, sie reimt sich nur, so ein Bonmot des amerikanischen Dichters Mark Twain, aber in der Tat hat auch die Bundesrepublik Deutschland eine Wegzugsbesteuerung eingeführt, die Unternehmern die Verlagerung ihres Firmensitzes ins Ausland enorm erschweren soll. Die bestehenden Außensteuergesetze bleiben davon unberührt – die es übrigens in der überwiegenden Mehrheit der sonstigen existierenden Staaten ohnehin nicht gibt.

Das Ende der Marktwirtschaft

Die bloße Gründung eines Auslandsunternehmens genügt also nicht, denn wer an mehr als 10 % an einem solchen beteiligt ist, muss die daraus erwachsenden Gewinne in Deutschland so versteuern, als wäre das Unternehmen in Deutschland ansässig. Das betroffene Unternehmen muss also in seinem Ansässigkeitsland – beispielsweise Zypern oder Malta – eine gewisse Substanz vorweisen können, also etwa ein Büro oder die zumindest zeitweise Anwesenheit des Geschäftsführers.

Natürlich besteht die Möglichkeit, komplizierte Holding-Strukturen über alle fünf Kontinente verteilt aufzuziehen, aber da sind die Kosten meist höher als der Gewinn. Wer dem drohenden Enteignungsszenario entkommen will, hat in den allermeisten Fällen nur die Wahl, seinen kompletten Wohnsitz ins geeignete Ausland zu verlagern.

Doch wer sich dazu entscheidet, tappt gleich in die nächste Falle des Fiskus, nämlich besagte Wegzugsbesteuerung, die nach dem Willen der überwiegenden Mehrheit des Bundestages nicht nur erhöht, sondern auch verschärft werden soll. Die jüngste Verschärfung fand durch die Novelle am 21. Mai 2021 statt.

Bisher wurde man schon Opfer dieser Steuer, wenn man nur 1 % Anteile gehalten hat und insgesamt mindestens zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Die Anteile gelten dann zum Zeitpunkt des Wegzugs als verkauft, sodass es zu einem – wohlgemerkt fiktiven – steuerpflichtigen Gewinn kommt.

Die neue Regelung sieht eine Verkürzung des Zeitraumes auf sieben Jahre vor. Auch die bisherige dauerhafte Stundung beim Umzug innerhalb der EU soll wegfallen; die Steuer wird unmittelbar in sieben gleichen Raten fällig. Dies bedeutet eine definitiv eintretende Liquiditätsbelastung ohne Einkünftezufluss. In vielen Fällen wird dies nicht ohne Veräußerung der Anteile realisierbar sein; eine entsprechende Veräußerung aber wird gerade im Mittelstand nicht immer umsetzbar sein.

Wird Deutschland zum failed state?

Europarechtlich ist dieses Gesetz noch fraglich; es ist sogar strittig, ob es überhaupt rechtskonform ist. Beschlossene Tatsache ist aber, dass es zum 1. Januar 2022 in Kraft treten wird, sodass die bis dahin noch möglichen umfangreichen Stundungsmöglichkeiten definitiv genutzt werden sollten! Wer den am Horizont dräuenden dunklen Enteignungswolken entfliehen will, sollte das auch tunlichst bis zum 31. Dezember dieses Jahres tun.

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Danach wird die Enteignung von Eigentum, das faktische Einsperren von Unternehmen und Selbständigen, die Erhöhung von Einkommens- und Unternehmenssteuer sowie der drastische Anstieg von Sozialversicherungsabgaben unumgänglich sein.

Die Attraktivität für Unternehmer, Investoren und Selbständige sinkt damit logischerweise ins Bodenlose. Doch dieses Damoklesschwert entzieht der Bundesrepublik auch mittelfristig enormes Kapital, wodurch das Land nur mehr für jene attraktiv wird, die an Sozialleistungen, nicht aber an Eigenleistung interessiert sind. Dass die ohnehin schon teuersten Energiekosten der Welt sich statistisch schon jetzt verdoppelt haben und zugunsten dysfunktionaler Elektroautos, Windrädern und Stromengpässen weiter verteuern werden, ist hier nur noch ein Funfact am Rande.

Fakt ist, dass es auch mit Regierungsbeteiligung der FDP eine linke Mehrheit geben wird, die nicht nur weiterhin von der Schuldenbremse steigt, sondern ganz gleich, ob sie rot, dunkelrot oder grün ist, für massive Kostensteigerungen sorgen wird. Die Finanzierung der Energiewende wird für Privatpersonen den Strompreis verdoppeln, Vermögens- und Wegzugsteuern belasten Unternehmer bis zur Unwirtschaftlichkeit bei gleichzeitiger faktischer Gefangenschaft in der Republik.

Für Unternehmer und Selbständige wird mit Ankündigung ein rentables Auskommen bewusst verunmöglicht – wie sonst soll sich dieser Staat anders finanzieren, wenn nicht auf Kosten derjenigen, die arbeiten und arbeiten wollen? Es wird keine Überraschung sein; die Klarheit, mit der im Jahr 2021 offen über Enteignungen, Verbote und Zwangsabgaben diskutiert wird, erinnert an dunkelste Zeiten und finsterste Länder. In solchen möchte doch niemand ernsthaft geschäftstätig sein?!

So schützt Sie der Wegzug ins Ausland

Es ist praktisch unmöglich, von der niedrigen Gewinnbesteuerung im Ausland zu profitieren, wenn man in einem Land wie Deutschland oder Österreich wohnansässig ist. Erfahren Sie hier mehr zu Non Dom: 0 % Steuern auf Ausländische Einkünfte.

Damit SIe aber nicht weiter in der Heimat steuerpflichtig sind, müssen Sie Ihren Wohnsitz korrekt verlegen.

Nur wenn Sie ohne Kompromisse und Hintertüren Ihren Wohnsitz ins steuergünstige Ausland verlagern werden SIe auch von den Möglichkeiten niedriger Besteuerung in vollem Umfang profitieren können. Wenn das für Sie nicht in Frage kommt, müssen Sie sich mit der Steuergesetzgebung in Ihrem Wohnsitzland arrangieren und vielleicht finden SIe in diesem Fall ja Anregungen in unserer Beschreibung der Nihil Obstat Gestaltung.

Auch Ihr Ehepartner, die minderjährigen Kinder und Ihr Hund (oder andere Haustiere, insofern sie diese nicht dauerhaft abgeben) müssen mit an den neuen Wohnsitz umziehen. Sie müssen Ihre Wohnung aufgeben (auch nicht etwa als Ferienwohnung behalten) und falls Sie ein Unternehmen haben oder an einem beteiligt sind, sollten Sie unbedingt in einem Beratungsgespräch die beste Gestaltung abklären. Idalerweise verlegen Sie bereits vor der Gründung eines neuen Unternehmens Ihren Wohnsitz.

Sie sehen also, wenngleich es viele gute Gründe gibt Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen - damit Ihr Vorhaben aber keine riskanten Negativwirkungen hat - müssen Sie korrekt und konsequent vorgehen. Am Besten besprechen wir ihre Individuellen Details in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

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