Irland
Besteuerung der irischen Limited Company und andere steuerliche Aspekte
Informieren Sie sich hier über die aktuellen Steuersätze in Irland und wie Sie am meisten dabei herausholen.
Niedrigste Körperschaftsteuer in der EU
Irland zeichnet sich mit 12.5% für aktive Einkünfte durch einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze in der EU aus (Malta liegt mit 5% effektivem Körperschaftsteuersatz noch darunter). Obwohl sich Irland großem Druck von Seiten anderer EU-Länder ausgesetzt sieht, wird sich daran so schnell auch nichts ändern.
Zu beachten ist, dass passive Einkünfte mit 25% Prozent Körperschaftsteuer belastet werden. Passive Einkünfte sind alle Einkünfte, die nicht auf der Positivliste der aktiven Einkünfte enthalten sind.
Weitere in Irland zu beachtende Steuerarten
Außer der Körperschaftsteuer müssen Sie folgende Steuerarten in Irland kennen:
Quellensteuer
Irland erhebt eine Quellensteuer von 20% auf ins Ausland abfließende Dividenden (Ausnahme: EU-Ausland und Staaten, mit denen Irland ein DBA unterzeichnet hat). Eine irische Gesellschaft sollte daher in der Regel in Kombination mit einer EU-Holding-Gesellschaft gegründet werden, wie z.B. Malta oder Luxemburg – zumindestens, wenn Dividenden an Offshore-Firmen oder andere Begünstigte außerhalb der EU fließen sollen.
Kapitalertragsteuer
Kapitalerträge aus Firmen- und Anteilsverkäufen werden in Irland mit Kapitalertragsteuer belegt. Ausnahmen sind möglich, insbesondere seitdem im Jahre 2004 neue Gesetze für Holding-Companies erlassen wurden.
Weitere Steuerarten
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die Mehrwertsteuer (VAT). Der Standardsatz beträgt 23.5%. Die VAT-Erklärung ist alle zwei Monate einzureichen (wird von uns erledigt). Wer weniger als €37,500 Umsatz macht, muss sich nicht für die VAT registrieren. Ähnliches gilt für Gesellschaften, die keine VAT-relevanten Tätigkeiten ausführen, z.B. Holding-Gesellschaften.
Die VAT-Registrierung kann ähnlich anspruchsvoll wie im UK sein. Es müssen ausreichend Nachweise geliefert werden, dass die Gesellschaft eine „legitime“ Tätigkeit ausführt. Allerdings ist in der Regel die VAT-Nummer in 6 Wochen zu bekommen.
Buchhaltung & Bilanzierung
Es besteht Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht. Die Anforderungen sind vergleichbar mit anderen westlichen Industrienationen. Die Gesellschaft muss jährlich eine Steuererklärung einreichen.
Was die Buchhaltung- und Nachweispflicht betrifft, so ist man in Irland was die Absetzbarkeit von Kosten betrifft in gewisser Hinsicht „flexibel“. Grundsätzlich sind die Behörden unternehmerfreundlich und man hat kein Interesse, den Unternehmer zu gängeln.
Belegaufbewahrung
Es besteht Belegaufbewahrungspflicht.
Testieren der Bilanzen (Audit)
Gesellschaften, die mehr als €7.4 Millionen Umsatz pro Jahr erzielen, müssen ihre Bilanzen von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)
Irland hat eine Fülle von DBAs unterzeichnet. Eine aktuelle Liste können Sie hier einsehen.
Steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnsitzstaat
Wir gehen davon aus, dass Sie bei Gründung der irischen Gesellschaft bereits im steuergünstigen Ausland leben oder kurz vor dem Umzug stehen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die irische Gesellschaft gemäß der Nihil-Obstat-Gestaltung im Kontext der EU-Niederlassungsfreiheit zu betreiben.
Mit Wohnsitz in Irland
Wenn Sie in Irland leben oder dahin umziehen und planen aus rein steuerlichen Gründen eine irische Gesellschaft zu gründen, so müssen wir abraten. Aus steuerlicher Sicht ist es möglicherweise unattraktiv, eine irische Gesellschaft zu betreiben, wenn Sie in Irland leben.
In Irland können Sie den Non Dom Status bzw. die Remittance Basis nutzen. Auslandseinkünfte sind dann steuerfrei. Aber: Wenn Sie in Irland leben, dann sind Einkünfte aus einer irischen Gesellschaft keine Auslandseinkünfte. Es ist dann besser, wenn Sie eine Gesellschaft z.B. in Malta gründen. Ggf. ist es auch möglich, eine EU-Holding in Malta oder Luxemburg vorzuschalten, welche dann die Dividenden aus der irischen Gesellschaft in Auslandseinkünfte “umwandelt”.
Freilich gibt es auch andere Gründe nach Irland umzuziehen und nicht nur steuerliche Motive. So haben wir Mandanten, die in Irland Tech-Startups gegründet haben und dafür nach Irland umgezogen sind. Gehen Sie in diesem Fall davon aus, dass Sie zwar von der niedrigen Körperschaftsteuer in Irland profitieren, aber die Besteuerung bei der natürlichen Person so unattraktiv hoch wie z.B. in Deutschland ist.
Mit steuergünstigem Wohnsitz außerhalb Irlands
Wir haben eine Reihe von Mandanten, die mit Beckham Law Status in Spanien oder NHR Status in Portugal leben und eine irische Gesellschaft betreiben. Die Gesellschaft bezahlt in diesem Fall 12.5% Körperschaftsteuer in Irland, der Rest wird ohne Steuerabzug an die Gesellschafter ausgeschüttet, welche ebenfalls keine Steuern darauf bezahlen müssen.
Wichtig ist dabei sowohl in Spanien als auch in Portugal (und den meisten anderen steuergünstigen Ländern), dass das Tagesgeschäft der Gesellschaft nicht vom Wohnsitzland aus geleitet wird. Sonst könnte die Gesellschaft dort steueransässig werden. Sie benötigen daher einen in Irland ansässigen Geschäftsführer, dem Sie ein Gehalt bezahlen.
Leben Sie ein einem Land wie Dubai oder den Bahamas, also einem Land, das kein DBA mit Irland abgeschlossen hat, müssen Sie ggf. eine Holding-Gesellschaft z.B. in UK, Malta oder Luxemburg vorschalten, damit in Irland keine Quellensteuer abgezogen wir.
Im Rahmen der Nihil-Obstat-Gestaltung
Wenn Sie in einem Land wie Deutschland oder Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, sind Gründung und Betrieb der irischen Gesellschaft vor dem Hintergrund der EU-Niederlassungsfreiheit nur dann legal, wenn Sie die 12 Bedingungen erfüllen, die wir auf der Seite zur Nihil-Obstat-Gestaltung beschrieben haben.
Dies heißt konkret, dass Sie jährlich mindestens einen sechsstelligen Betrag in die Substanz in Irland investieren werden. Dies lohnt sich nur dann, wenn Sie einen Gewinn in Millionenhöhe erwarten.
Erfüllen Sie diese Bedingungen, dann wird in Ihrem Wohnsitzstaat Kapitalertragsteuer auf die Gewinnausschüttungen der irischen Gesellschaft fällig.
Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)
Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.
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