Vereinigte Staaten
Wyoming Asset Protection Trust gründen
Vermögensschutz ohne Kompromisse: Mit einem Foreign Grantor Trust in Wyoming genießen Sie bei richtiger Gestaltung die Vorteile einer Stiftung, behalten aber selbst die volle Kontrolle über Ihr Vermögen.
WICHTIGE HINWEISE
Trusts sind in Kontinentaleuropa nicht anerkannt. Man kann daher davon ausgehen, dass Trusts nicht für die Nachlassplanung geeignet sind, wenn bei den Erben oder der Erbmasse Nexus zu Kontinentaleuropa besteht. Bitte lassen Sie sich dazu ggf. rechtlich beraten.
Auch sind in vielen Staaten im Rahmen des Außensteuergesetzes / CFC-Regeln umfangreiche Meldepflichten gegenüber den Steuerbehörden zu beachten, wenn Sie Anteile an Gesellschaften oder einer "Vermögensmasse" im Ausland erwerben.
Wir können daher die hier beschriebene Struktur nur Mandanten empfehlen, die in einem steuergünstigen Land unbeschränkt steuerpflichtig sind (UK, Irland, Malta, Zypern mit Non-Dom, Spanien mit Beckham-Law, Dubai, nördliche Emirate, Thailand usw.) Erfahren Sie hier mehr zu 9 Fakten zum Tod der klassischen Offshorefirma, Die Liechtensteiner Stiftung und Die Gründung einer Vermögensschutz-Stiftung in Liechtenstein.
Weiterhin gehen wir davon aus, dass Sie nicht in den USA unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bitte lesen Sie auch unserer allgemeinen Einlassungen zum Thema US-Trusts.
Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)
Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.
Lassen Sie sich jetzt beraten
Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Auslandsgesellschaft?
Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung im Ausland zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung im Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung im Ausland sind.
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Wenn auch Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn ergibt, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzial-Analyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.