Beckham Law 2023: Steuervorteile für Unternehmer in Spanien

Mallorca, Madrid, Barcelona: Spanien ist für viele ein absolutes Traumland und mit den richtigen Voraussetzungen, kann man mit dem Beckham Law Status auch traumhafte Steuervorteile genießen. 

Was genau das Beckham Law ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche neuen Regelungen es seit 2023 gibt erfahren Sie in unserem neuen Podcast mit Rechtsanwältin Svenja Werner aus Madrid, die sich hauptsächlich mit dem Thema Steuerrecht, Beckham Law und Steuervorteile in Spanien beschäftigt.

Was ist Beckham Law?

Das Beckham Law bietet Ausländern, die nach Spanien auswandern, einen pauschalen Steuersatz von nur 24% auf alle Einkünfte (inkl. weltweite Einkommen, das im Ausland und nicht in Spanien generiert wird) bis 600.000 Euro für einen Zeitraum von 6 Jahren. Während dieser 6 Jahre muss auch keine Steuererklärung im Ausland abgegeben werden..

Für wen ist Beckham Law interessant?

Wer in den letzten 5 Jahren in Spanien keinen Wohnsitz hatte und steuerlich nicht ansässig war und jetzt nach Spanien zieht, kann den Beckham Law Status nutzen. 

Folgende Berufsgruppen können den Beckham Law Status beantragen:

  • Angestellte in Spanien
    Wenn Sie bei einem spanischen Arbeitgeber / Unternehmen arbeiten.

  • Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber im Ausland (Remote Work oder Entsendung)
    Für typische Freiberufler, die für mehrere Kunden im Ausland arbeiten, ist das Beckham Law nicht geeignet.
    Remote-Worker, die für ausländische Kunden tätig sind, können den Beckham Law Status nur dann nutzen, wenn sie entweder a) vom Arbeitgeber im Ausland entsendet werden, um im spanischen Unternehmen von Spanien aus zu arbeiten oder b) der Arbeitgeber die ausländische Gesellschaft in Spanien mit Steuernummer und Sozialversicherung als nicht-ansässige Firma registriert, damit keine Betriebsstätte ausgelöst wird. Der ausländische Arbeitgeber kann den Remote Worker auch über einen Employer of Record in Spanien anstellen. Wichtig: Die Arbeit muss komplett online/remote erledigt werden können und der ausländische Arbeitgeber darf keine Betriebsstätte in Spanien auslösen.

  • Geschäftsführer in einem eingetragenen spanischen Unternehmen
    Die Beteiligung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft muss unter 25% sein. Wenn die Firma nicht nur Anteile verwaltet, sondern wirtschaftlich aktiv ist und den Geschäftsführer nach Spanien zieht, darf man auch über 25% halten. Einkünfte dürfen aus einer spanischen Betriebsstätte jedoch nicht generiert werden - wie das in dem Fall zu verstehen ist, weiß man noch nicht genau.

  • Selbständige bei spanischem Arbeitgeber mit ENISA-Bescheid
    Tipp: Es gibt ein Startup-Register mit Unternehmen, die in Spanien anerkannt sind - man kann sich bei diesen bewerben.

  • Hochqualifizierter Freiberufler für Start-up-Unternehmen mit ENISA-Bescheid in Spanien
    Die Voraussetzungen für ENISA müssen erfüllt sein - mehr dazu unten.

  • Ausländische Unternehmer, die ein Unternehmen außerhalb Spaniens haben oder gründen
    Wer ein Unternehmen in z.B. Irland, Malta, Zypern gründet oder hat und die Dividenden unter 600.000 Euro sind, kann diese mit Beckham Law in Spanien günstig versteuern.

Tipp von Svenja Werner: Die einfachste Möglichkeit den Beckham Law Status zu erhalten ist immer noch durch ein Angestelltenverhältnis in Spanien mit Mindestgehalt in Spanien (ca. 1.200 Euro im Monat). Mit dem Arbeitsvertrag erhält man seinen Beckham Law Status und kann in der Zwischenzeit immer noch versuchen ein Unternehmen zu gründen oder andere Möglichkeiten in Betracht ziehen.

Selbstständige können mit ENISA den Beckham Law Status erhalten

ENISA ist eine staatliche Organisation in Spanien, die kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von innovativen Projekten unterstützt. 

Bisher war das Beckham Law für a) Arbeitnehmer, die entweder von ihrem Heimatunternehmen im Ausland nach Spanien entsendet wurden oder b) für Auswanderer, die nach Spanien gezogen sind, um in Spanien als Angestellter oder Geschäftsführer zu arbeiten oder um ein spanisches Unternehmen zu gründen. 

Mit dem ENISA-Bescheid gibt es jetzt auch für Selbstständige die Möglichkeit das Beckham Law zu nutzen - sogar mit Betriebsstätte in Spanien und spanischen Einkünften unter bestimmten Voraussetzungen: 

  • Das Unternehmen bietet mit seiner Innovation wirtschaftliche Vorteile für Spanien

  • Die Antragsteller haben wirtschaftliche und/oder persönliche Erfahrung in diesem Bereich. Es wird überprüft, wie sehr sie in das Projekt eingebunden sind. 

  • Das Geschäftsmodell muss vorgestellt werden - Was wird angeboten? Wie wird es entwickelt? Wie wird es finanziert? Welchen Mehrwert bietet es der spanischen Wirtschaft? Welche Möglichkeiten gibt es für Investoren?

Wichtig: Die neue Gesetzesregelung gibt es erst seit Ende Dezember 2022 und wurde verordnungsmäßig noch nicht umgesetzt, weshalb einige Fragen noch offen sind. 

Wie beantrage ich Beckham Law bzw. ENISA-Bescheid? 

Bevor man sich für Beckham Law oder ENISA-Bescheid bewirbt, muss man

  • Alle Voraussetzungen erfüllen
    Siehe oben.

  • Nach Spanien umziehen
    Um den Beckham Law Status oder ENISA-Bescheid zu beantragen, braucht man zuerst eine Wohnadresse und Steuernummer in Spanien.

  • Die Antragsfrist einhalten 

Die Antragsfrist beträgt 6 Monate und gilt ab dem Zeitpunkt, an dem man in Spanien anfängt zu arbeiten bzw. seine Aktivität als Unternehmer ausübt. 

Weitere Informationen zu Beckham Law oder Spanien und anderen Ländern finden Sie auf unserem Podcast Perspektive Ausland und unseren Websites Wohnsitz Ausland, St Matthew und auf LinkedIn.

 
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