Italien: Steuervorteile für Freelancer und Unternehmer
Sind Sie als Unternehmer auf der Suche nach einem steuerlich vorteilhaften Wohnsitz innerhalb der EU? Dann werfen Sie unbedingt einen Blick auf Italien und die Steueranreize, die Ihnen das Land bietet.
Sowohl für Freelancer als auch für Unternehmer hält Italien Steuervorteile parat, mit denen das Land Anreize bieten möchte, den Wohnsitz hierher zu verlegen. Doch nicht für jeden ist dabei das gleiche Steuersystem relevant. Wir klären daher in der neuen Podcast-Folge auf Perspektive Ausland über die steuerlichen Vorteilsprogramme auf und räumen hierbei Fehlannahmen aus dem Weg.
Steuervorteile für Unternehmer mit hohen Einkünften
Für High-net-Worth Individuals hat Italien den Non-Dom-Status eingeführt, wie er eigentlich aus Großbritannien sowie aus Ländern wie Zypern, Malta und Irland bekannt ist. Dieses Non-Dom-Regime ist für Unternehmer interessant, die ihre Einkünfte im Ausland generieren und ihren Wohnsitz nach Italien verlagern. Sie zahlen dann eine Pauschalsteuer in Höhe von 100.000 Euro plus gegebenenfalls 25.000 Euro pro weiterem Familienmitglied.
Mit dieser Pauschalsteuer sind sämtliche Auslandseinkünfte abgegolten. Nutzen können Sie dieses vorteilhafte System 15 Jahre lang. Möchten Sie danach weiter in Italien leben, fällt die landesübliche Steuer an. Sind Sie Einzelunternehmer oder Freelancer mit Einkünften, die sich aufgrund ihrer Höhe für das Non-Dom-Regime nicht eignen, können Sie in Italien dennoch von Steuervergünstigungen profitieren.
Freelancer und Einzelunternehmer im Fokus
Für Freiberufler und Einzelunternehmer, aber auch für Angestellte, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, hat die Regierung zudem das Inbound-Tax-Regime geschaffen. Dieses macht Steuervergünstigungen von bis zu 90 % möglich. Entscheiden Sie sich dafür, in Italiens Süden zu ziehen, beispielsweise nach Sardinien oder oder Sizilien, zahlen Sie lediglich auf 10 % Ihres Gewinns bzw. Ihres Einkommens Steuern. Zieht es Sie in einen anderen Teil Italiens, sind es 30 % Ihres Gewinns oder Ihres Einkommens, die für die Besteuerung herangezogen werden. Damit können Sie als Unternehmer durch die Verlegung Ihres Wohnsitzes nach Italien also deutlich Steuern sparen. Allerdings gibt es hierbei auch einiges zu beachten:
Für die Steuervorteile im Rahmen des Inbound-Tax-Regimes müssen Sie Ihren Wohnsitz mindestens zwei Jahre lang nach Italien verlegen. Wandern Sie vor dieser Zeit wieder aus, müssen Sie ggf. Steuern nachzahlen.
In Italien werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, für die nicht dieselben Vorteile wie bei der Steuer gelten. Sie werden also nach dem gesamten Gewinn bzw. dem gesamten Einkommen berechnet. Höchstbetrag für die Berechnung sind allerdings
Sie können von dem Inbound-Tax-Regime fünf Jahre lang profitieren. Danach ist unter Umständen eine Verlängerung möglich. Erfüllen Sie die Voraussetzungen hierfür jedoch nicht, müssen Sie nach fünf Jahren die in Italien üblichen Steuern zahlen.
Freiberufler, die nicht mehr als 85.000 Euro pro Jahr verdienen, können statt des Inbound-Tax-Regimes zudem das Régimen Forfettario nutzen. Dieses sieht für Freelancer eine Pauschalbesteuerung von 15 % vor. In den ersten fünf Jahren der Geschäftstätigkeit beträgt sie jedoch lediglich 5 %.
Sowohl das Inbound-Tax-Regime als auch das Régimen Forfettario sind für Freiberufler und Einzelunternehmer geeignet. Sind Sie also beispielsweise Geschäftsführer Ihrer Kapitalgesellschaft, kommt keines dieser beiden Programme für Sie infrage. Sie können dann aber - je nach Höhe Ihres Einkommens - das Non-Dom-Regimes für sich nutzen.
Möchten Sie genau wissen, welche Steuervorteile Sie als Unternehmer mit einem Wohnsitz in Italien erwartet und was Sie genau bei einer Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland beachten sollten, nutzen Sie am besten das Know-how unseres umfangreichen Netzwerkes an spezialisierten Experten und nehmen eine individualisierte Beratung in Anspruch.