Gericht spricht Steuersündern mit Offshore-Konten Schadensersatz zu
Am Montag den 08.02.10 wurde bekannt, dass das Liechtensteiner Gericht in Vaduz einem Steuersünder, der gegen die Nachfolgegesellschaft einer Liechtensteiner Bank geklagt hatte, Schadensersatz zugesprochen wird.
So muss die Nachfolgegesellschaft der Fürstenbank LGT dem Kläger 7,3 Millionen Euro Schadensersatz bezahlen.
Der Sachverhalt ist, wie folgt:
Der deutsche Kunde einer Liechtensteiner Bank hatte sein Vermögen auf einem Konto der Liechtensteiner Bank „Fürstenbank LGT“ auf einem Offshore Konto deponiert. Nachdem bekannt wurde, dass ein ehemaliger Mitarbeiter der Bank eine Daten-CD mit geheimen Kundendaten für 4,3 Millionen Euro an den Bundesnachrichtendienst verkauft hatte, wurde dieser Deutsche wegen Steuerhinterziehung angeklagt und neben der Rückzahlung der Steuern zu einer hohen Geldbuße verurteilt.
Das macht sich der Kläger nun zum Vorteil. Er argumentiert damit, dass er von seiner Bank nicht rechtzeitig über den Datenklau informiert worden war.
Wenn er über den Diebstahl seiner Daten in Kenntnis gesetzt worden wäre, hätte er sich selbst anzeigen können und so eine wesentlich geringere Strafe zu begleichen müssen.
In diesem Punkt hat ihm das Gericht nun Recht gegeben und er erhält 7,3 Millionen Euro Schadensersatz. Die Gegenseite kündigte zwar an, in Berufung zu gehen doch ein Erfolg bleibt fraglich. Ein Pressesprecher des Gerichts betonte, dass der Kläger wesentlich höhere Schadensersatzforderung an den Angeklagten hatte und dass das Gericht ihm mit diesen Forderungen nur zu einem geringen Teil nachgekommen ist.
Viele Steuerhinterzieher mit Offshore Konten im Ausland beobachteten diesen Bericht, denn es gibt eine hohe Anzahl an voraussichtlichen Gerichtsprozessen mit einer gleichen, beziehungsweise ähnlichen Argumentation.
So wird in Zukunft wohl weiteren Klägern mit Offshore Konten in Lichtenstein oder in der Schweiz ein Schadensersatzanteil zugesprochen werden.
Gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation, da die Deutsche Regierung wieder eine CD mit geklauten Daten gekauft hat, ist das Thema hoch brisant. Die Frage ist nun, ob Kunden dieses Mal rechtzeitig über den Datenklau und die Weitergabe ihrer Daten informiert werden oder nicht.
St Matthew berät Sie, wenn es um eine Lösung mit Offshore Konten geht, mit der Sie Steuern einsparen können. Bei unserer Kanzlei können Sie sicher sein, dass wir gemeinsam einen Weg für Sie finden, auf dem Sie auch ohne ein Gerichtsprozess an Ihr Ziel kommen, Ihre Steuerabgaben zu senken.