Kampf der Republikflucht: Verschärfung der Wegzugsbesteuerung ab 2022

Wie man es aus DDR-Zeiten gewohnt ist, versucht der Staat mit allen Mitteln und Wegen, gerade die sogenannten “Reichen” dazu zu zwingen, in Deutschland zu bleiben und für die Republik zu bluten, wenigstens finanziell.

Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2021 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) beschlossen. Über den Anwendungsbereich besagter Richtlinie hinaus, die nur Betriebsvermögen betrifft (!), hat der deutsche Gesetzgeber darin auch die Wegzugsbesteuerung für privat gehaltene Gesellschaftsanteile neu gefasst.

Insbesondere wird die zinslose unbefristete Stundung bei Wegzug von EU-/EWR-Bürgern innerhalb des EU-/EWR-Raums abgeschafft und durch die Möglichkeit einer siebenjährigen Ratenzahlung ersetzt.

Die Neuregelung betrifft alle Wegzüge ab dem 1. Januar 2022. Vor allem internationale Unternehmerfamilien und Familienunternehmen können von den Verschärfungen betroffen sein. Wer noch unter Nutzung des bisherigen Regimes mit seinen großzügigen Stundungsregelungen für Wegzüge innerhalb der EU wegziehen möchte, sollte zügig handeln.

Unsere Kanzlei kann Sie bei allen Aspekten rund um den Wegzug ins steuergünstige Ausland unterstützen. Buchen Sie am besten ein Beratungsgespräch, wenn Sie einen Umzug konkret ins Auge fassen.

Wir haben die Neuregelung im Detail auf einer eigenen Seite beschrieben. Bitte klicken Sie hier, um dorthin weitergeleitet zu werden.

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