Die EU plant neue Richtlinien, um die Nutzung von Briefkastenfirmen zum Zwecke von Steuervergünstigungen einzuschränken

Am 22. Dezember 2021 hat die EU-Kommission bekanntgegeben, dass Briefkastenfirmen, welche kaum oder gar keine unternehmerischen Aktivitäten nachweisen können, in der Zukunft nicht weiter von Steuererleichterungen profitieren sollen.

Was sind Briefkastenfirmen?

Bei sogenannten Briefkastenfirmen handelt es sich um Gesellschaften, die lediglich auf dem Papier existieren. D.h. sie sind zwar als Unternehmen im Firmenregister eingetragen, aber haben keinen eigentlichen Geschäftsbetrieb. Solche Gesellschaften sind zwar aus formaler Sicht vollkommen legitim, dienen aber oft dem Zweck, Steuern in Ländern mit höheren Abgaben zu vermeiden. Da die Versteuerung meist im Land des Firmensitzes zu errichten ist, siedeln diese sich oft in sogenannten Niedrigsteuerländern oder Steueroasen an. Auch Vermögenswerte wie Grundstücke und Immobilien lassen sich durch solche Firmen verschleiern, um den darauf anfallenden Steuern zu entgehen. Doch was ist eigentlich eine Briefkastenfirma? Und wann gilt ein derartiges Unternehmen als steuerrechtlich fragwürdig? Dazu muss nachgeprüft werden, ob das Unternehmen die Firma als Hülle benutzt, um die Geschäfte eines anderen, grenzübergreifenden Konzerns oder Vermögenswerte zu verschleiern. Im Rahmen des BEPS-Programms (Base Erosion and Profit Shifting – Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung) der OECD wurden die Richtlinien dazu bereits festgelegt. Diese müssen nun auf EU-Ebene übernommen und angepasst werden. Die bereits bestehende sogenannte Schwarze Liste (EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete) könnte dabei als Vorlage dienen. Nach dieser wird die tatsächliche, wirtschaftliche Aktivität von Unternehmen in Ländern mit niedriger oder nicht-vorhandener Körperschaftsteuer gemessen.

Welche neuen Regeln treten in Kraft?

Wie diese neuen Vorschriften explizit aussehen sollen, ist noch nicht gänzlich bekannt, momentan liegt aber ein Vorschlag zum sogenannten Filtern von Briefkastenfirmen vor, die zur Steuerhinterziehung dienen. Dieser Vorschlag wird umgangssprachlich als Unshell 

Proposal bezeichnet, basierend auf der englischen Bezeichnung Shell Company für Briefkastenfirma. Wie der Begriff besagt, soll der Unshell Proposal solche Firmen aus ihrer Hülle hervorheben, um die tatsächliche wirtschaftliche Aktivität sichtbar zu machen. Dies soll durch ein Filterprinzip auf drei Ebenen geschehen. Die erste Ebene stellt dabei eine Meldepflicht für alle Unternehmen dar. Dabei sollen Gesellschaften herausgefiltert werden, die in den letzten zwei Steuerjahren mehr als 75 % ihres Jahresumsatzes aus nicht-geschäftlicher Tätigkeit gewonnen haben bzw. deren Vermögenswerte zu 75 % aus Immobilien oder anderen besonders wertvollen Vermögenswerten bestehen. Die zweite Ebene sieht vor, Unternehmen sichtbar zu machen, deren Einkünfte hauptsächlich aus Transaktionen mit anderen Rechtsformen bestehen oder deren Einkünfte größtenteils in ein im Ausland ansässiges Unternehmen weitergeleitet werden. Auf dritter Ebene werden Unternehmen untersucht, deren Verwaltung und Geschäftsführung nicht intern erfolgt. Erfüllt ein Unternehmen diese drei Bedingungen, soll davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um eine Briefkastenfirma handelt. In diesem Falle sollen solchen Unternehmen jegliche Ansprüche auf Steuererleichterung oder Doppelsteuerabkommen mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Außerdem werden Zahlungen an Drittstaaten durch eine Briefkastenfirma in der Zukunft mit einer Quellensteuer belastet.

Zukunftsprognose für Briefkastenfirmen in der EU

Durch diese neu geplanten Vorschriften sollen natürlich keine weiteren steuerlichen Belastungen für den Rest der Steuerzahler entstehen. Die Regelungen beziehen sich strikt auf die Vermeidung von Steuerhinterziehung von Briefkastengesellschaften. Ob diese in Kraft treten, ist noch nicht 100 % sicher. Denn dazu müssen erst alle 27 EU-Staaten diesen Maßnahmen zustimmen. Um die neuen Steuerregelungen erfolgreich umzusetzen, ist es jedoch notwendig, dass EU-Staaten untereinander die Möglichkeit haben, Steuerprüfungen in anderen Staaten veranlassen zu können, um Steuerhinterziehung aufzudecken. Dazu ist ein hohes Maß an Transparenz und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten notwendig. Laut dem EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni ist dies ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung in der EU. Denn nach verschiedenen Schätzungen der EU verliert diese jedes Jahr bis zu eine Billion Euro an Steuereinnahmen. Natürlich dienen nicht alle Briefkastenfirmen der Hinterziehung oder Vermeidung von Steuern, manchmal bieten sie Anonymität, die aus verschiedenen Gründen notwendig sein kann, manchmal dienen sie zur geplanten Übernahme eines Unternehmens. Zukünftig kann aber mit genaueren Kontrollen solcher Unternehmen gerechnet werden. Haben Sie Fragen zu steuerlichen Richtlinien für ihr Unternehmen oder möchten Sie sich zum Thema Unternehmensgründung im Ausland näher informieren? Dann zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

 
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