OECD Common Reporting Standard (CRS): Die Wohnsitzfrage im Kontext des automatischen Informationsaustausches

Ab 2016 werden Banken weltweit zu Zweigstellen Ihres Finanzamtes. Dann nämlich beginnt der weltweite automatische Informationsaustausch, dem bereits 100 Länder zugestimmt haben. Darunter befinden sich alle wichtigen Wirtschaftsmächte (außer den USA) und alle Offshore-Staaten (außer Panama).

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Konkret bedeutet dies, dass ab 2016 (und dann schrittweise bis 2018) bei jeder Kontoeröffnung im Ausland für Konten natürlicher und juristischer Personen, an denen Sie beteiligt sind, Ihre Steuernummer abgefragt wird. Die Bank sendet dann jährlich an Ihr Finanzamt die Kontobewegungen und Salden zu diesem Konto. Bestandskonten werden ebenfalls mit Ihrer Steuernummer verlinkt.

Wer sich dem und zunehmender staatlicher Kontrolle entziehen will, der macht mit einem Umzug ins Ausland den richtigen Schritt – wenn es denn das „richtige“ Ausland ist.

Sowohl UK, als auch Irland und Malta sind die richtige Wahl, denn hier können Sie Auslandseinkünfte ganz legal steuerfrei vereinnahmen und vor diesem Hintergrund auch so viele Offshore-Konten eröffnen, wie Sie möchten.

Der Wohnsitzwechsel ist die Maßnahme, die hinsichtlich des automatischen Informationsaustausches die größte Wirkung hat. Nicht, dass Sie sich verstecken. Ganz im Gegenteil. Sie ziehen nur in ein Land um, wo Sie Kontrollmeldungen ans Finanzamt nicht zu fürchten brauchen.

 
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