RIP Offshore-Gesellschaft

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Wer jetzt noch eine Offshore-Gesellschaft gründet, muss wissen, was er tut. Denn seit dem 01.01.2016 ist der seit langem angekündigte automatische Informationsaustausch gemäß OECD Common Reporting Standard in Kraft getreten.

Banken in über 100 Ländern (darunter alle wichtigen Offshore-Finanzzentren) senden einmal jährlich Kontoinformationen an die Steuerbehörden ausländischer Kontoinhaber, wenn CRS bis 2018 in allen Ländern implementiert ist. Es werden sowohl Firmen- als auch Privatkonten erfasst. Es geht dabei sowohl um neue, als auch um bestehende Konten.

Wer keine Daten austauscht (zu mindestens nicht für Konten von Gesellschaften) sind die USA.

Die Anonymität ist somit bei Offshore-Gesellschaften nicht mehr gegeben. In Zukunft werden Offshore-Gesellschaften nur noch für die Mandanten sinnvoll sein, die diese auch legal besitzen und verwalten dürfen – also jene Mandanten, die einem Land wohnen, das kein Außensteuergesetz bzw. keine CFC-Rules kennt.

Wer heute noch eine Offshore-Gesellschaft betreibt und glaubt, vom Informationsaustausch betroffen zu sein, der sollte eine Selbstanzeige erwägen und sich schnellstens zu den möglichen Konsequenzen beraten lassen.

Hier haben wir 9 Fakten zum Tod der klassischen Offshore-Gesellschaft zusammengetragen und gehen dabei auch auf alternative Lösungsansätze ein.

 
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OECD Common Reporting Standard (CRS): Die Wohnsitzfrage im Kontext des automatischen Informationsaustausches