Häufige Fragen (FAQs)

Internationale Steuergestaltung

Mehr zur internationalen Steuergestaltung erfahren Sie hier

Beratung zum Thema internationale Steuergestaltung

Ich möchte mich zum Thema internationale Steuergestaltung von Ihnen beraten lassen. Wie gehe ich vor?

Sie können über unsere Website ein einstündiges Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn buchen.  Hier finden Sie den Link zum Buchungsformular.

Kann ich das Beratungsgespräch telefonisch, per Skype Video oder vor Ort wahrnehmen?

Ja, das Gespräch kann per Telefon oder Skype mit/ohne Video stattfinden. Auch vor Ort Gespräche in London, Malta und Dublin sind möglich.  Hier finden Sie den Link zum Buchungsformular.

Wie lange im Voraus muss ich das Gespräch buchen?

Telefonische Gespräche lassen sich oft innerhalb einer Woche „dazwischenschieben“. Bitte kontaktieren Sie uns zwei bis vier Wochen im Voraus, wenn Sie einen Termin vor Ort vereinbaren möchten.  Hier finden Sie den Link zum Buchungsformular.

Kann ich bei Gesprächen vor Ort das Honorar in bar oder per Karte bezahlen?

Wir können aus praktischen Gründen leider keine Zahlung vor Ort akzeptieren. Bitte bezahlen Sie das Honorar vorab per Überweisung oder PayPal.  Hier finden Sie den Link zum Buchungsformular.

Sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Ja, als Steuerkanzlei mit britischer Zulassung und unter Beaufsichtigung der Association of Chartered & Certified Accountants unterliegen wir der standesrechtlichen Schweigepflicht.  Hier finden Sie den Link zum Buchungsformular.

Was ist, wenn bereits nach der Hälfte der von mir gebuchten Zeit alle Fragen beantwortet sind?

Es kommt immer wieder vor, dass sich die Fragen von Mandanten in weniger als der vom Mandanten gebuchten Zeit beantworten lassen. 

Ebenso ist es nicht selten, dass Sie nach einer halben Stunde Gespräch so viele Informationen erhalten, dass Sie diese zunächst gedanklich ordnen müssen, bevor eine Fortsetzung des Gesprächs Sinn ergibt.

Gerne machen wir dann einen weiteren Termin einige Tage später aus oder setzen die Beratung per E-Mail fort. Die von Ihnen gebuchte Zeit verfällt nicht.

Hier finden Sie den Link zum Buchungsformular.

Legitimität / Legalität von Auslands- & Offshore-Gesellschaften

Kann ich Auslandsgesellschaften überhaupt noch verwenden?

Ja, die Verwendung von Auslandsgesellschaften ist nach wie vor möglich und legal. Allerdings wird die steuerrechtlich korrekte Ausgestaltung immer wichtiger.

Ein Briefkasten reicht aber schon lange nicht mehr aus - die Auslandsgesellschaft muss mit „Leben“ gefüllt werden und Substanz haben.

Ist der Besitz einer Offshore-Firma illegal?

Der Besitz einer Gesellschaft allein ist nicht illegal - allerdings kann die unkorrekte Strukturierung der Gesellschaft und deren unbedachte Nutzung ohne das Wissen um die entsprechenden steuerlichen Vorgaben schnell als Gestaltungsmissbrauch (= Steuerhinterziehung) bewertet werden.

Sie müssen eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit der Besitz und die Leitung einer Gesellschaft in einem Offshore- oder Niedrigsteuerland legal ist:

Wird nicht mindestens einer dieser drei Voraussetzungen erfüllt, ist der Betrieb der Offshoregesellschaft illegal und/oder mit hohen Risiken und steuerlichen Negativwirkungen verbunden, inklusive strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung. Wir sagen dies in aller Deutlichkeit.

Wie muss ich eine Auslandsfirma ausgestalten, damit ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme?

Dies lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Die Gesellschaft muss in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben an Ihrem Wohnsitzstaat und am Sitzstaat der Gesellschaft gegründet und betrieben werden.

Im Grundsatz gilt aber:

  • Die Gesellschaft muss Substanz haben.

  • Es muss eine Betriebsstätte am Sitzstaat vorhanden sein.

  • Es darf keine Betriebsstätte an Ihrem Wohnsitzstaat vorhanden sein.

  • Sie dürfen von Ihrem Wohnsitz aus nicht die geschäftliche Oberleitung der Gesellschaft ausführen.

  • Die Gesellschaft muss „aktive“ Einkünfte nachweisen.

Bitte wenden Sie sich für mehr Informationen unserer Seite über internationale Steuergestaltung zu.

Muss ich den Besitz an einer Auslandsfirma dem Finanzamt melden?

Ja, das ist so vorgeschrieben. 

Bei Nichterfüllung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. In Deutschland droht ein Bußgeld von bis zu €5000. Allerdings wird dieses selbst bei verspäteter Meldung oft nicht verhängt.

Tipp: Wenn Sie eine Offshore-Gesellschaft besitzen, gründen Sie zusätzlich eine Holding in der EU (z. B. Malta) und lassen diese die Gesellschaftsanteile an der Offshore-Gesellschaft halten. Die Beteiligung an der EU-Holding melden Sie, alles was „hinter“ der EU-Holding geschieht ist für die Behörden an Ihrem Wohnsitzstaat nicht relevant. Natürlich muss die Holding die Anforderungen an eine ordentlich geführte Gesellschaft erfüllen.

Gibt es automatischen Informationsaustausch mit den Behörden in meinem Wohnsitzstaat?

Ja, seit 2016 ist der internationale automatische Informationsaustausch nach OECD CRS aktiv.

Kann meine Auslandsgesellschaft „auffliegen“?

Selbstverständlich kann Ihre Gesellschaft „auffliegen“ und dies kommt in der Tat immer wieder vor:

  • Eine rachsüchtige Ex-Ehefrau „verpfeift“ sie.

  • Ehemalige Mitarbeiter wissen von Ihrer Gesellschaft und zeigen Sie an.

  • Bei einer Betriebsprüfung Ihres Kunden, dem Sie Rechnungen Ihrer Gesellschaft geschickt haben, wird man auf Ihre Auslandsfirma aufmerksam.

  • Bei Ihnen findet eine Hausdurchsuchung statt und man findet Kontoauszüge Ihrer Gesellschaft.

Neben einem gesunden Maß an Diskretion und Vorsicht ist es daher umso wichtiger, dass eine Gesellschaft ruhig „auffliegen“ kann (auch wenn dies ganz klar vermieden werden sollte) - weil sie so strukturiert und geführt ist, dass sie einer Nachprüfung standhält.

Die Kunst besteht darin, kein Versteck zu spielen, sondern sich so zu verhalten, dass es die Behörden nachvollziehen, aber nichts Unrechtmäßiges finden können. Wie gesagt: Das heißt nicht, dass man jedem alles auf die Nase binden muss!

Arbeiten Sie mit den Behörden zusammen?

Wir sind nicht-britischen Behörden gegenüber niemals auskunftspflichtig und sehen uns auch nicht als Erfüllungsgehilfen der Finanzbehörden.

Als in England offiziell zugelassene Steuerkanzlei sind wir verpflichtet, auf Anfrage der regulierenden UK-Behörde bzw. bei richterlichem Beschluss konkrete Informationen zu spezifischen englischen Mandanten-Gesellschaften herauszugeben. Nicht-englische Gesellschaften sind davon nicht betroffen.

Einrichtung einer Betriebsstätte im Ausland

Was ist eine steuerliche Betriebsstätte und warum ist das wichtig?

Damit die Auslandsgesellschaft von den niedrigen Steuersätzen im Sitzstaat profitieren kann und nicht in Ihrem Wohnsitzstaat steuerlich veranlagt wird, muss eine im Sitzstaat eingerichtete Betriebsstätte nachgewiesen werden.

Was als Betriebsstätte anerkannt ist, ist gesetzlich definiert. Dies lässt sich verallgemeinernd wie folgt zusammenfassen:

  • Büroräume (oder Fabrikationsstätte oder Abbau von Bodenschätzen)

  • Vorhandensein qualifizierter Mitarbeiter

  • Lokaler Direktor

  • Aktive Einkünfte

Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne auf unsere Einlassungen zur Betriebsstätten-Definition.

Stellen Sie eine Betriebsstätte zur Verfügung, die den Anforderungen des Steuerrechts genügt?

Ja, es ist Teil unseres Leistungsspektrums, die Anfangssubstanz für Ihre Gesellschaft in den folgenden Sitzstaaten zu stellen:

  • UK

  • Malta

  • Irland

  • Isle of Man

  • USA

Beachten Sie allerdings, dass Sie im Laufe der Zeit aus unserem Angebot „herauswachsen“ werden und Sie sich zur Unterstreichung der Glaubwürdigkeit z. B. besser selbst ein Büro anmieten, als die Gesellschaft bei uns zu domizilieren.

Wie realistisch ist es praktisch im Sitzstaat eine Betriebsstätte einzurichten?

In den von uns vorgeschlagenen Sitzstaaten ist dies ohne Weiteres möglich. Konkret empfehlen wir, ein kleines Büro anzumieten (15-20 Quadratmeter) und eine Teilzeitkraft anzustellen. Beides ist allerdings nicht sofort bei Gründung nötig und kann auch im Laufe der nächsten Monate und Jahre geschehen. Am Anfang stellen wir eine ausreichende Infrastruktur zur Verfügung.

Können Sie bei der Einrichtung der Betriebsstätte behilflich sein?

Sehr gerne. Anfangs stellen wir ohnehin Büro und Infrastruktur. Suchen Sie sich später eigene Räume, haben wir diesbezüglich auch Kontakte.

Was ist Minimalsubstanz?

Mit „Minimalsubstanz“ wird die minimale Anforderung beschrieben, die eine Betriebsstätte vorweisen muss, um noch als solche anerkannt zu werden. 

Bei Niedrigsteuerländern reicht Minimalsubstanz nicht aus, sehr wohl aber bei Gesellschaften in England und anderen Sitzstaaten, die kein Niedrigsteuerland sind (Körperschaftsteuer weniger als 25%).

Zur Minimalsubstanz zählt im Grunde alles, was mehr als ein Briefkasten ist, also Virtual Office, lokale Meetings, lokal ausgeführte Tätigkeiten etc.

Muss ich sofort bei Gründung ein eigenes Büro und Mitarbeiter haben?

Nein, wir stellen anfangs die komplette Infrastruktur zur korrekten Darstellung Ihrer Betriebsstätte zur Verfügung. Sie sollten aber die Intention haben, im Laufe der Zeit ein eigenes Büro mit Mitarbeitern zu eröffnen.

Muss auch bei EU-Gesellschaften auf eine ordentlich eingerichtete Betriebsstätte geachtet werden?

Ja. Für die meisten EU-Länder reicht aber anfangs Minimalsubstanz, solange kein Niedrigsteuerland.

Ein Hinweis zu Malta und Irland für in Hochsteuerländern wohnhafte Mandanten: Diese Länder gelten trotz EU-Mitgliedschaft als Niedrigsteuerländer. 

Demnach wurde für Einkünfte aus diesen Ländern zunächst die Hinzurechnungsbesteuerung angewandt, was inzwischen aber vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig erklärt wurde. 

Daraufhin wurde z. B. in Deutschland das Außensteuergesetz leicht ergänzt. Zur Verhinderung der Negativwirkungen der Hinzurechungsbesteuerung muss nun ausreichende Substanz im Sitzstaat nachgewiesen werden (Substance Escape).

Direktoren-Service

In welchen Sitzstaaten stellen Sie einen lokalen Direktor?

Wir können für von uns gegründete Gesellschaften in den folgenden Staaten einen Direktor stellen:

  • UK

  • Irland

  • USA

  • Isle of Man

  • Bahamas

Ist Ihr Direktor eine natürliche Person oder eine andere Gesellschaft?

Von uns zur Verfügung gestellte Direktoren sind immer natürliche Personen.

Wird Ihr Direktor nach der Gründung wieder ausgetragen?

Nein, unser Direktor steht der Gesellschaft langfristig zur Verfügung.

Hat Ihr Direktor Zugriff aufs Bankkonto meiner Gesellschaft?

Stellen wir den einzigen Direktor der Gesellschaft, dann ist dieser auf dem Bankkonto Ihrer Gesellschaft zeichnungsberechtigt. Ein Direktor ohne Zeichnungsberechtigung wäre ein reiner Erfüllungsgehilfe und nicht ein tatsächlicher Geschäftsführer. 

Wir sind als Geschäftsführer außerdem in erheblichem Maße haftbar und möchten daher zu unserer Absicherung in die Kontoführung der Gesellschaft aktiv involviert sein.

Häufig arrangieren wir die Unterschriftsberechtigung als sog. „joint signatories“ – d. h. unser Direktor und Sie sind gemeinsam zeichnungsberechtigt.

Werden Sie als weiterer Direktor bei der Gesellschaft eingetragen und sind somit in gleicher Weise als Geschäftsführer haftbar, ist unser Direktor üblicherweise nicht zeichnungsberechtigt. 

Wohnt Ihr Direktor im Sitzstaat der Gesellschaft?

Nicht immer, aber meistens schon. Wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist, wohnt der Direktor immer im Sitzstaat der Gesellschaft.

Warum ist Ihr Direktor ein aktiver Direktor?

Unsere Direktoren sind aktiv in das Tagesgeschäft der Gesellschaft involviert und somit aktive Direktoren. Sie unterschreiben z. B. Verträge und in der Regel auch die Bilanz der Gesellschaft und befassen sich aktiv mit den steuerlichen Belangen der Gesellschaft. Alle Direktoren sind zudem auf dem Konto der Gesellschaft zeichnungsberechtigt.

Habe ich eine Vollmacht/Prokura?

Üblicherweise sind Sie neben dem von uns gestellten Direktor ebenfalls als Geschäftsführer bei Ihrer Gesellschaft eingetragen und sind somit ohnehin einzelvertretungsberechtigt. 

Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie vom Direktor Generalvollmacht, um im Namen der Gesellschaft in allen Belangen tätig sein zu können, inklusive der Eröffnung von Bankkonten und des Erwerbs von Immobilien. 

Sie sind also für die Gesellschaft Prokurist und sind zu keinem Zeitpunkt vom eingetragenen Direktor abhängig.

Kann ich die Kontrolle über die Gesellschaft verlieren?

Gesellschafter einer Gesellschaft können den Direktor jederzeit abbestellen und einen neuen Geschäftsführer berufen. Die Gefahr eines Kontrollverlustes besteht nicht.

Wie ist der Direktoren-Service vertraglich geregelt?

Unsere Treuhandverträge haben zwei Teile:

  • Director Agreement: Regelt das Treuhand-Direktoren-Verhältnis, Grenzen und Umfang unserer Tätigkeit und Haftungsfragen.

  • Power of Attorney: Gibt Ihnen Generalvollmacht/Prokura über die Gesellschaft.

Natürlich erhalten Sie alle Unterlagen unterschrieben zu Ihren Akten. 

Steuerliche Fragen

Ist es gut oder schlecht, wenn ein Sitzstaat ein DBA mit meinem Wohnsitzstaat unterzeichnet hat?

DBAs sind immer zu begrüßen, da sie eine positive Abschirmwirkung haben. Konkret heißt das:

Das DBA ist ein Indiz, dass der Sitzstaat bei Ihren Finanzbehörden nicht auf einer „schwarzen Liste“ steht.

Vorausgesetzt Sie halten sich an die DBA-Vorgaben im Hinblick auf eine Betriebsstätte, ist die Gesellschaft nicht von der Hinzurechungsbesteuerung betroffen (= Gewinne mit Einkommensteuer versteuern).

Sie können die Gesellschaft offiziell nach außen hin als Vertreter repräsentieren, ohne dass dabei eine Betriebsstätte am Wohnsitz ausgelöst wird.

In den meisten Fällen ist daher ein Sitzstaat mit DBA-Sachverhalt zu begrüßen.

Ich wohne nicht in der EU. Ist der Einsatz von Offshore-Gesellschaften steuerlich unkomplizierter?

Grundsätzlich lautet die Antwort auf diese Frage „ja“, wobei hier die USA als weitere Ausnahme genannt sein sollten. Wer aus der EU wegzieht und sich in Asien, im Nahen Osten oder in Südamerika niederlässt, wird in der Praxis relativ wenig Probleme mit der Verwendung von Offshore-Gesellschaften haben.

Wie werden Gewinnentnahmen aus meiner Auslandsfirma zu Hause versteuert?

Wenn Sie sich bei der Gestaltung der Gesellschaft an die von uns vielfach erwähnten Vorgaben halten, wie

  • Einrichtung einer Betriebsstätte vor Ort

  • Erzielen aktiver Einkünfte

  • Sitz der geschäftlichen Oberleitung im Sitzstaat

dann wird der an Sie ausbezahlte Nettogewinn der Gesellschaft an Ihrem Wohnsitzstaat mit Kapitalertragsteuer (in Deutschland Abgeltungsteuer 25%) belastet.

Erfüllt die Gesellschaft diese Bedingungen nicht, müssen Sie mit einer sehr negativen steuerlichen Bewertung an Ihrem Wohnsitzstaat rechnen. In der Regel werden fiktive Gewinne der Gesellschaft geschätzt und dieser Betrag mit Einkommensteuer belastet – egal, ob Sie das Geld jemals erhalten haben oder nicht.

Dies ist natürlich stark vereinfacht dargestellt und dient Illustrationszwecken. Der Teufel steckt wie immer im Detail und wir empfehlen Ihnen daher, sich zunächst umfassend beraten zu lassen.

Was sind aktive Einkünfte einer Gesellschaft?

Aktive Einkünfte sind Einkünfte, welche die Gesellschaft in der Mehrheit erzielen muss, um nicht von den Finanzbehörden als „illegale Zwischengesellschaft“ (= Vehikel zur Steuerhinterziehung) angesehen zu werden. Die Aktiveinkünfte sind genau definiert. Auf unserer Seite zu Aktiveinkünften finden Sie mehr Informationen.

Was sind passive Einkünfte einer Gesellschaft?

Erzielt eine Gesellschaft nur (oder in der Mehrheit) passive Einkünfte, so ist das Risiko groß, dass Sie von den Finanzbehörden als Vehikel zum Gestaltungsmissbrauch eingestuft wird. 

Passive Einkünfte sind alle Einkünfte, die nicht auf der Positivliste der Aktiveinkünfte erscheinen.

Geheilt werden kann dieser Mangel über den sogenannten „Substance Escape“ – hat Ihre Gesellschaft genug Substanz am Sitzstaat (Büro, im Zweifel mehrere fest angestellte Mitarbeiter), lassen sich auch bei Passiveinkünften die Negativwirkungen der Hinzurechungsbesteuerung vermeiden.

Konkrete Einsatzmöglichkeiten von Auslandsgesellschaften

Wie kann eine Auslandsgesellschaft Rechnungen an meine eigene Firma stellen?

Wenn eine Auslandsgesellschaft Rechnungen an Ihr eigenes Unternehmen z. B. in Deutschland oder Österreich stellen soll, müssen Sie mehrere Dinge beachten. Auf dieser Seite gehen wir näher auf die Thematik ein.

Wie nutze ich eine Auslandsgesellschaft zur Abrechnung von Dienstleistungen?

Befinden sich Ihre Kunden in der EU, sollte auch die Gesellschaft eine EU-Gesellschaft sein. Befinden sich Ihre Kunden nicht in der EU, spielt dies in der Regel keine Rolle.

Erbringen Sie die Dienstleistungen vor Ort im Ausland, ist die steuerliche Gestaltung am einfachsten und unproblematischsten.

Wird die Dienstleistung von Ihrem Wohnsitzstaat aus erbracht, ist darauf zu achten, dass es im Ausland „Substanz“ geben muss. Ggf. haben Sie Mitarbeiter (auch Freelancer) oder Partner, welche die Dienstleistung zum Teil mit ausführen. Sie sollten außerdem regelmäßig beim Kunden vor Ort sein oder im Sitzstaat der Gesellschaft.

Ideal ist zudem eine Dienstleistung, die von überall in der Welt erbracht werden kann, z.B. Software-Entwicklung.

Wie nutze ich eine Auslandsgesellschaft als Handelsgesellschaft?

Der Einsatz einer Auslandsgesellschaft für Handelsgeschäfte macht nur Sinn, wenn ein deutlicher Bezug zum Ausland besteht. Dieser könnte beispielsweise sein:

  • Sie importieren ausländische Produkte

  • Sie exportieren inländische Produkte ins Ausland

  • Sie verkaufen ausländische Produkte an Kunden im Ausland

  • Sie haben eine Produktionsstätte oder ein Logistikzentrum im Ausland

  • Sie haben einen oder mehrere Partner im Ausland, die an der Gesellschaft beteiligt oder in das Geschäft aktiv involviert sind.

Besteht kein Bezug zum Ausland, ist die Verwendung einer Auslandsgesellschaft als Handelsgesellschaft nicht zu empfehlen, da unweigerlich eine (und vermutlich die einzige) Betriebsstätte in Ihrem Wohnsitzstaat ausgelöst wird.

Wie nutze ich eine Auslandsgesellschaft zur Betriebsverlagerung ins Ausland?

Sie können Teile Ihres Betriebes oder den gesamten Betrieb ins Ausland verlagern, solange dies glaubwürdig nach außen darzustellen ist.

20 Mitarbeiter im Inland zu haben, aber keine Mitarbeiter im Ausland kann dabei nicht die Lösung sein.

Überlegen Sie, welche Tätigkeiten im Ausland realistisch ausgeführt werden können. Stellen Sie sicher, dass das entsprechende Personal und die richtige Infrastruktur vorhanden sind.

Beispiele:

  • Sie verlegen Ihr Auslandskundengeschäft ins Ausland. Inländische Kunden werden von Ihrem bisherigen Betrieb weiterbetreut.

  • Sie verlegen die Buchhaltung oder den Einkauf ins Ausland.

  • Sie entwickeln Software oder Webseiten (bzw. Marketingmaterial allgemein) und lassen die ab sofort im Ausland entwickeln.

  • Sie erschließen neue Märkte im Ausland und machen dies vom Ausland aus.

  • Sie suchen neue Lieferanten im Ausland und lassen den Einkauf und die Logistik vom Ausland aus erledigen.

  • Sie lagern Patente und Lizenzen in eine Auslandsgesellschaft aus und verrechnen Lizenzgebühren an Ihren inländischen Betrieb.

Ein Beispiel aus der Praxis: Jeder der hoch qualifizierten Mitarbeiter einer großen englischen Beratungsfirma erstellt jeden Monat etliche Powerpoint-Präsentationen, welche in der Akquise von Neukunden verwendet werden. Diese teuren Mitarbeiter verbringen hunderte Stunden pro Jahr mit Powerpoint. Die Beratungsfirma entscheidet sich nun, im Ausland eine „Powerpoint“-Gesellschaft zu gründen. In China wurden Dutzende von Chinesen angestellt, die Powerpoint-Experten sind. Diese erstellen ab sofort die Powerpoint-Präsentationen – die Berater spezifizieren nur noch. Intern abgerechnet werden die Chinesen über eine Hongkong Gesellschaft (0% Steuern!), und zwar zu Stundensätzen, die 15% billiger sind als die Stundenlöhne der englischen Mitarbeiter. In der Realität werden so Millionen von Gewinn legal von England nach Hongkong verschoben.

Noch ein Beispiel: Ein großes deutsches Ingenieurbüro entscheidet sich dazu, künftig alle Akten elektronisch und als Scan zu verwalten. Es wird ein Büro in Osteuropa eröffnet (Monatsgehalt €250). Dort werden 20 Mitarbeiter eingestellt. Alle Akten der letzten 10 Jahre werden per LKW an das Büro geliefert. Für die 20 Mitarbeiter wird 70% des deutschen Bruttogehalts von der Auslandsfirma (Niedrigsteuerland) an das deutsche Büro verrechnet. Wiederum erfolgt eine völlig legale Betriebsverlagerung ins Ausland.

Grundsätzlich geht alles, solange es Sinn ergibt. Was nach außen hin nicht sinnvoll ist, ist riskant. Es muss in der Außendarstellung einen anderen Grund für die Gründung einer Auslandsgesellschaft geben als die reine Steueroptimierung.

Wie nutze ich eine Auslandsgesellschaft zur Flugzeug- und Jacht-Registrierung?

Wer ein Flugzeug zur Privatnutzung erwerben will, kann dazu eine Auslandsgesellschaft in der EU gründen. Die Gesellschaft kann dann das Flugzeug vom deutschen Verkäufer ohne Mehrwertsteuer erwerben. Dies spart schon mal zehntausende oder hunderttausende Euro. Die Auslandsgesellschaft kann dann das Flugzeug an den Nutzer „vermieten“. Und weil diese Mietverträge im Ausland „flexibel“ gestaltet werden können, kann die Nutzungsgebühr minimal sein.

Das Gleiche funktioniert bei einer Jacht oder anderen teuren Investitionsgütern.

Wie kann ich geistiges Eigentum in eine Auslandsgesellschaft auslagern?

Wer geistiges Eigentum besitzt (z.B. Patente) kann dieses an eine Auslandsgesellschaft auslagern und dann von der Auslandsgesellschaft Lizenzrechnungen an seine Firma im Inland stellen. Google macht es vor: Die Google-Technologie gehört einer Tochtergesellschaft auf Bermuda. Diese Gesellschaft fakturiert 90% des Betriebsgewinns von Google Europe (in Irland) aus der Gesellschaft über Lizenzrechnungen heraus.

Was ist ein Special Purpose Vehicle (SPV)?

Ein Special Purpose Vehicle (SPV) ist eine Gesellschaft, die in der Regel nur ein Asset hält, z. B. eine Liegenschaft, ein bestimmtes Patent, ein Flugzeug oder eine Jacht.

Soll dieses Asset verkauft werden, wird nicht das Asset selbst verkauft, sondern die Gesellschaft. Das Asset wechselt also den Besitzer nicht. So lassen sich in vielen Ländern z. B. Kapitalertrags- oder Erbschaftsteuern umgehen. Denn in der Regel werden SPVs von Treuhändern gehalten. Dieser ändert sich mit dem Verkauf nicht – nur im Innenverhältnis (im Treuhandvertrag) kommt es zu einem Wechsel des Begünstigten.

Offshore-Gesellschaften eignen sich hervorragend als SPVs. Idealerweise gehört das SPV wiederum einer Offshore-Gesellschaft, so dass die Erlöse aus dem Verkauf des SPV der Holding-Gesellschaft zugutekommen.

Hinzukommt, dass das SPV beispielsweise Rechnungen an Nutzer des Assets schicken kann, welche dann wiederum im SPV günstig oder gar nicht versteuert werden.

Was bringt mir eine Holding-Gesellschaft?

Holding-Gesellschaften eignen sich hervorragend zur Steuergestaltung. Gerade innerhalb der EU genießen Holding-Gesellschaften viele steuerliche Vorteile.

Zunächst einmal kann über eine Holding der Zeitpunkt der Besteuerung mindestens zum Teil gesteuert werden. Besitzen Sie z. B. eine GmbH müssen die Gewinne am Jahresende an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Eine Thesaurierung der Gewinne ist in der GmbH nicht zulässig. Dies hat zur Konsequenz, dass der Gesellschafter (wenn es sich um eine natürliche Person handelt), unweigerlich Kapitalertragsteuer (in Deutschland Abgeltungsteuer 25%) auf die Gewinne bezahlen muss.

Gehört die GmbH aber einer EU-Holding, können die am Sitzstaat der GmbH versteuerten Gewinne abzugsfrei an die Holding ausgeschüttet werden. Wie Sie dann die Gewinne in der Holding verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Sie können diese ausschütten, reinvestieren oder in der Holding thesaurieren. Entscheidend ist, dass Sie die Kontrolle haben.

Innerhalb der EU gilt die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Diese bewirkt, dass Gewinne zwischen EU-Gesellschaften steuerfrei vereinnahmt werden können, solange die Holding maßgeblich an der Tochtergesellschaft beteiligt ist.

Somit eignet sich eine Zwischen-Holding auf Zypern oder Malta zum Beispiel dazu, Gewinne aus Nullsteuerländern zu vereinnahmen, da diese in der Holding auf Malta oder Zypern nicht mehr nachbesteuert werden. Von der Malta- oder Zypern-Holding aus können die Gewinne dann steuerfrei an eine Holding-GmbH ausgeschüttet werden. In Deutschland kennt man zwar das Schachtelprivileg (5% des Holding-Umsatzes müssen mit deutscher Körperschaftsteuer versteuert werden), nichtdestotrotz ergibt sich selbst damit nur ein Steuersatz von 1%. Sind Sie selbst Gesellschafter der Zwischen-Holding, müssen Sie Kapitalertragsteuer (in Deutschland Abgeltungsteuer 25%) auf die an Sie ausgeschütteten Gewinne bezahlen.

Selbst eine englische Holding hat Vorteile (allerdings nicht mit Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern). In England gibt es keine Quellensteuern für ins Nicht-EU-Ausland abfließende Dividenden. Eine UK-Holding kann so eine GmbH besitzen, die Dividenden der GmbH steuerfrei vereinnahmen und an ausländische Gesellschafter (selbst Offshore-Gesellschaften) ausbezahlen.

England kennt seit 2009 außerdem ein Holding-Privileg. Dies bedeutet, dass Dividenden aus Staaten, die ein DBA mit England unterzeichnet haben, in England nicht mehr nachbesteuert werden. Dies kann vor allem bei Nicht-EU-Beteiligungen interessant sein, wenn man also auf die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie nicht zurückgreifen kann.

Gründung & Verwaltung Ihrer Auslandsgesellschaft

Muss ich zur Firmengründung anreisen?

Nein, dies ist in keinem Sitzstaat erforderlich.

Welche Unterlagen werden zur Firmengründung benötigt?

In der Regel brauchen wir nur Ihre Passkopie und einen Adressnachweis. Die Formulare zur Firmengründung und Kontoeröffnung füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus. Ist der Gesellschafter der Firma eine andere Kapitalgesellschaft, brauchen wir in der Regel noch einen Handelsregisterauszug oder eine Gründungsurkunde.

Wie lange dauert die Firmengründung?

In den meisten Sitzstaaten eine Woche oder weniger.

Verwendung Ihrer Auslandsgesellschaft im Geschäftsalltag

Kann ich mit einer Auslandsfirma Rechnungen an meine Kunden versenden?

Das hängt von Ihren Kunden und dem Sitzstaat der Gesellschaft ab. Gewerbliche Kunden in der EU werden in der Regel keine Rechnungen aus „fragwürdigen“ Staaten anerkennen, vor allem wenn es keinerlei Bezug zum Ausland gibt.

Wenn Sie als deutscher IT-Consultant vor Ort in Wuppertal beim Kunden arbeiten und Ihr Kunde weiß, dass Sie in Wuppertal wohnen, wird man sich am Kopf kratzen, wenn Sie eine Rechnung aus Hongkong präsentieren.

Verkaufen Sie chinesische Taschenrechner als Großhändler und die Rechnung kommt aus Hongkong, sieht es natürlich anders aus.

Kann meine Auslandsfirma an meinen Betrieb zu Hause Rechnungen stellen?

Natürlich. Die Frage ist wofür? Wenn der Kontext stimmt und die Rechnung wie unter fremden dritten Sinn ergibt, dann auf jeden Fall.

Haben Sie ein Baugeschäft in Salzburg und eine Firma in Hongkong, werden Sie allergrößte Probleme mit dem Finanzamt bekommen, wenn Sie von dort eine „Beratungsrechnung“ über €100.000 an Ihre Baufirma schicken.

Kaufen Sie aber Spezial-Material in China ein, das 50% billiger ist als in Österreich, und berechnen dann von Hongkong mit 30% Aufschlag, sollte es keine Probleme geben.

Gibt es bei Auslandsgesellschaften Bilanzierungspflicht?

Das hängt vom Sitzstaat ab. Je „seriöser“ der Sitzstaat, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Bilanzierungspflicht gibt.

Gibt es bei Auslandsgesellschaften Belegaufbewahrungspflicht?

Das hängt vom Sitzstaat ab. Je „seriöser“ der Sitzstaat, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Belegaufbewahrungspflicht gibt.

Muss eine Körperschaftsteuererklärung eingereicht werden?

Bei allen Ländern, außer manchen Nullsteuerländern, ist eine Körperschaftsteuererklärung einzureichen. Dies wird in der Regel von uns erledigt.

Banking

In welchen Ländern eröffnen Sie Bankkonten?

Wir eröffnen Bankkonten in folgenden Ländern:

  • UK

  • Irland

  • Malta

  • USA

  • Isle of Man

  • St Vincent

Mit welchen Banken arbeiten Sie zusammen?

Wir arbeiten mit führenden Banken in den einzelnen Sitzstaaten der von uns gegründeten Gesellschaften zusammen.

Wie ist es um das Bankgeheimnis bestellt?

Aufgrund des internationalen automatischen Informationsaustauschs OECD CRS gibt es de facto kein Bankgeheimnis mehr.

Gibt es anonyme Kreditkarten?

Nein. Wir können bei manchen Banken aber anonyme ATM-Karten besorgen. Diese sind für Bargeldbezug am Geldautomaten gedacht.

Bin ich der Bank als Begünstigter bekannt?

Ja, in jedem Fall.

Wer hat Zugriff auf mein Bankkonto?

Sie oder wen Sie dazu bevollmächtigen. Wenn wir einen Direktor für Ihre Gesellschaft stellen und dieser ist der einzige Direktor der Gesellschaft, so ist dieser immer beim Konto der Gesellschaft zeichnungsberechtigt.

Arbeiten Sie mit Privatbanken zusammen?

Nein. Üblicherweise nicht.

Muss ich zur Kontoeröffnung anreisen?

In der Regel nicht. Hängt aber vom Land ab. In Großbritannien müssen Sie immer anreisen.

Wohnsitzverlegung in ein Niedrigsteuerland

Helfen Sie beim Umzug in ein Niedrigsteuerland?

Ja, das tun wir. Wir helfen Mandanten bei der Verlagerung des Wohnsitzes nach Großbritannien, Malta, Irland, die Bahamas und die USA.

Treuhandgesellschafter & Anonymität

Stellen Sie einen Treuhand-Gesellschafter?

Wir können keine Treuhand-Gesellschafter stellen.

Kann ich die tatsächlichen Besitzverhältnisse gegenüber der Bank verschleiern?

Nein, dies ist nicht möglich. Sie sind verpflichtet, gegenüber der Bank die Begünstigten (Beneficial Owners) der Gesellschaft offenzulegen – selbst wenn diese nicht als Teilhaber an der Gesellschaft beteiligt sind.

Kann ich die tatsächlichen Besitzverhältnisse gegenüber meinem Finanzamt verschleiern?

Nein, dies ist nicht möglich. Durch den internationalen automatischen Informationsaustausch OECD CRS wird Ihr Finanzamt automatisch von Ihrer Bank über die Kontobewegungen auf dem Konto der Gesellschaft informiert.

Lediglich die USA nehmen nicht am automatischen Informationsaustausch teil. Eine US-Gesellschaft mit US-Konto ist daher nicht von OECD CRS betroffen.

Ich bin um meine Privatsphäre besorgt. Was kann ich tun?

Wer die Besitzverhältnisse an einer Kapitalgesellschaft nach außen verschleiern möchte (z. B. bei Scheidung, Insolvenz, Konkurrenzverbot, Prominenz) und nicht will, dass seine Daten z. B. im Handelsregister veröffentlicht werden, dem stehen immer weniger Optionen offen.

Eine konkrete Möglichkeit ist die Verwendung einer schottischen Limited Partnership (SLP) als Holding-Gesellschaft einer Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter einer SLP werden nicht im Handelsregister veröffentlicht und die SLP muss auch laufend keine Bilanzen beim Handelsregister einreichen.

Bringen Trusts und Stiftungen noch etwas?

Nein, Trusts und Stiftungen werden komplett vom internationalen Informationsaustausch OECD CRS erfasst und helfen Ihnen nicht mehr dabei anonym zu bleiben.

Außensteuergesetz & CFC-Regime

Was bedeutet der Begriff CFC-Rules & CFC-Regime?

CFC steht für „Controlled Foreign Corporation“ (übersetzt etwa: Beherrschte Auslandsgesellschaft). Gemeint sind gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf beherrschende Beteiligungen von Auslandsgesellschaften, vor allem in Niedrigsteuerländern. In Deutschland und in Österreich sind die CFC-Rules Teil des Außensteuergesetzes. In der Schweiz gibt es keine CFC-Rules.

Was will der Gesetzgeber mit CFC-Rules bewirken?

CFC-Rules gibt es in praktisch allen großen Hochsteuerländern (Deutschland, Österreich, UK, USA, Italien, Frankreich usw.). Sie sollen verhindern, dass Steuerpflichtige dieser Länder allzu einfach Steuern vermeiden bzw. verkürzen können, indem Sie Unternehmen im steuergünstigen Ausland gründen und Einkommen auf diese verschieben ohne wirklich eine Tätigkeit vor Ort zu entfalten.

Wen betreffen CFC-Rules?

Sowohl natürliche, als auch juristische Personen, die in einem Land ansässig sind, in dem CFC-Rules gelten, sind von den Regelungen betroffen. Wenn also eine deutsche Holding-Gesellschaft eine Tochtergesellschaft im Ausland beherrscht, ist die deutsche Muttergesellschaft ebenso von CFC-Rules betroffen, wie eine z.B. in UK lebende natürliche Person, der eine Auslandsgesellschaft gehört.

Welche Rechtsfolgen haben CFC-Rules?

Rechtsfolge der CFC-Rules ist zunächst, dass die Beteiligung an der Auslandsgesellschaft den heimischen Steuerbehörden gemeldet werden muss. Eine weitere Rechtsfolge ist, dass Gewinne der Auslandsgesellschaft (wenn sich diese in einem Niedrigsteuerland befindet) möglicherweise von der Hinzurechnungsbesteuerung erfasst werden, d. h. die Finanzbehörde schätzt den in der Auslandsgesellschaft entstandenen Gewinn und belegt diesen mit lokaler Nachversteuerung zu zum Teil krass verschlechterten Bedingungen.

Wie vermeide ich die steuerlichen Negativwirkungen der CFC-Rules?

Auslandsgesellschaft ist nicht gleich Auslandsgesellschaft. Wer in einem Hochsteuerland lebt, in dem CFC-Rules gelten, sollte keine Gesellschaften in Steueroasen besitzen, sondern auf die Niedrigsteuerländer z. B. in der EU ausweichen (Irland und Malta). Zwar gelten auch dann die CFC-Rules, aber aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit kann der Besitz an solchen Gesellschaften keine steuerlichen Negativwirkungen haben. Bedingung ist allerdings, dass die EU-Gesellschaften über Substanz am Sitzstaat verfügen (Betriebsräume, Mitarbeiter, Geschäftsführung). Da weder Malta, noch Irland CFC-Rules kennt, kann man dann freilich hinter die EU-Gesellschaft weitere Offshore-Gesellschaften in Nullsteueroasen schalten. Völlig legal. 

In welchen Staaten gibt es keine CFC-Rules?

Es gibt eine Reihe von Staaten, in denen es keine CFC-Rules gibt. Sie finden eine Liste auf unserer Website.

Isle of Man Limited Company (Ltd)

Wieso empfehlen Sie gerade die Isle of Man als Sitzstaat?

Das hat mehrere Gründe. Zum einen ist die Isle of Man gut von London aus zu erreichen. Außerdem arbeiten wir seit vielen Jahren vertrauensvoll mit unserer lokalen Partnerkanzlei auf der Isle on Man zusammen. Zum anderen ist aber der wichtigste Grund wohl, dass eine Isle of Man Gesellschaft die einzige Nullsteuer-Gesellschaft ist, für welche eine EU Ust-Nummer beantragt werden kann.

Was sind die Vorteile der Isle of Man gegenüber den Kanalinseln Jersey und Guernsey?

Die Isle of Man befindet sich in einer Zollunion mit dem UK. Gesellschaften auf der IOM können so eine UK USt-ID-Nummer erhalten. Außerdem gilt die EU-Personenfreizügigkeit auch für die IOM. Weiterhin ist anzufügen, dass es auf der Isle of Man durchaus realistisch ist, ein tatsächliches Büro zu betreiben. Diese Vorteile treffen auf Guernsey und Jersey alle nicht zu.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer auf der Isle of Man?

Banken, Versicherungen und andere Unternehmen in der Finanzbranche bezahlen 10% Körperschaftsteuer. Für alle anderen Unternehmen gilt ein Satz von 0%.

Ist die Isle of Man Teil des UK?

Nein, die Isle of Man ist ein eigenständiger Staat.

Ist die Isle of Man Mitglied in der EU?

Nein, die Isle of Man ist nicht Mitglied der EU.

Welche Währung gilt in der Isle of Man?

Das britische Pfund.

Warum kann eine Isle of Man Gesellschaft eine UK VAT-Nummer erhalten?

Die IOM befindet sich in einer Zollunion mit dem UK.

Für welches Vorhaben eignet sich eine Isle of Man Gesellschaft besonders?

Eine IOM-Gesellschaft eignet sich für alle Vorhaben, für die eine seriöse europäische Gesellschaft benötigt wird, welche ihre Seriosität auch noch über das Vorhandensein einer EU Ust-ID-Nr nachweisen kann. Denkbar ist die Gesellschaft z. B. im B2B-Dienstleistungsbereich, wenn Dienstleistungen außerhalb der EU erbracht werden. Denkbar ist die Gesellschaft z. B. auch für den Verkauf digitaler Güter wie Software, Apps usw.

Warum muss der Director der Isle of Man ein Steuerberater auf der Isle of Man sein?

Auf der IOM ist es aus Gründen der Compliance notwendig, dass bei Gesellschaften, die aus dem Ausland beherrscht werden, ein auf der IOM zugelassener Steuerberater oder Rechtsanwalt Geschäftsführer der Gesellschaft wird. Damit soll der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung und anderen unethischen Gebaren Einhalt geboten werden. Die IOM nimmt es mit Transparenz extrem genau. Identische Regelungen gelten auf Guerney und Jersey.

Ist es realistisch eine Betriebsstätte auf der Isle of Man einzurichten?

Ja, dies ist erschwinglich und realistisch.

Wie riskant ist der Betrieb einer Isle of Man Gesellschaft, wenn ich meinen Wohnsitz nicht ins Ausland verlagere?

Wir empfehlen die IOM Gesellschaft nur dann, wenn Sie in einem Land leben, in dem es keine CFC-Rules (Außensteuergesetz) gibt. In allen anderen Fällen halten wir die IOM-Gesellschaft für zu riskant.

Bei welchen Banken eröffnen Sie ein Konto für meine Isle of Man Gesellschaft?

Wir arbeiten mit allen führenden Banken auf der IOM zusammen.

Warum kann ich das Konto meiner Isle of Man Gesellschaft nicht selbst verwalten?

Nur der Geschäftsführer der IOM-Gesellschaft (also der lokale Steuerberater) hat Zugriff auf das Konto der Gesellschaft. Banken auf der IOM gestatten nicht, dass nicht auf der IOM lebende Personen auf Konten zeichnungsberechtigt sind. Auf Jersey und Guernsey gelten übrigens die gleichen Vorschriften.

Nimmt die Isle of Man am internationalen automatischen Informationsaustausch OECD CRS teil?

Ja, die IOM nimmt am AIA teil.

Kann ich als EU-Bürger in der Isle of Man leben?

Jeder EU-Bürger, der im UK leben kann, kann auch auf der IOM leben.

Kann ich als EU-Bürger auf der Isle of Man arbeiten?

Um auf der IOM arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Diese erhalten Sie üblicherweise problemlos, wenn Sie eine IOM-Gesellschaft besitzen.

Bahamas International Business Company (IBC)

Wieso empfehlen Sie gerade die IBC auf den Bahamas und nicht die IBCs z.B. auf den British Virgin Islands?

Die Bahamas sind ein etablierter Offshore-Standort mit langer Tradition. Die Bahamas sind außerdem eine stabile parlamentarische Demokratie nach britischem Vorbild. Und wir arbeiten auf den Bahamas seit vielen Jahren vertrauensvoll mit einer lokalen Steuerberaterkanzlei zusammen. Ebenfalls für die Bahamas spricht die gute Erreichbarkeit: Die Inseln sind von Miami in 45 Minuten zu erreichen und von dort gehen täglich mindestens 10 Flüge nach Nassau.

Welche Steuern werden auf den Bahamas fällig?

Für IBCs selbst werden auf den Bahamas keine Steuern fällig. Auf den Bahamas gibt es außer einer Mehrwertsteuer und Zöllen keine weiteren Steuern.

Wo eröffnen Sie ein Konto für meine Bahamas Gesellschaft?

Das Konto für die Bahamas IBC eröffnen wir bei einer der einschlägigen Offshore-Banken.

Wird das Konto meiner Bahamas IBC vom automatischen internationalen Informationsaustausch OECD CRS erfasst?

Ja, das Konto der IBC wird in jedem Fall von AIA erfasst.

Gibt es auch Banken direkt auf den Bahamas, mit denen Sie zusammenarbeiten?

Ja, wir arbeiten mit einigen Banken direkt auf den Bahamas zusammen. Dabei handelt es sich aber in der Regel um Privatbanken, bei denen eine Minimaleinlage von $500.000 fällig ist.

Bringt mir die Bahamas IBC etwas für eine mögliche Aufenthaltsgenehmigung auf den Bahamas?

Nein, eine IBC alleine ist im Kontext einer Aufenthaltsbewilligung nicht hilfreich (aber auch nicht schädlich). Erst, wenn die IBC Mitarbeiter auf den Bahamas einstellt und somit Arbeitsplätze schafft, ist sie für eine Aufenthaltsbewilligung nützlich.

Stellen Sie einen Treuhand-Direktor für meine Bahamas Gesellschaft?

Ja, ein Treuhand-Direktor wird von uns als Teil unseres Leistungspaketes gestellt.

Stellen Sie einen Treuhand-Gesellschafter für die Gesellschaft?

Wir stellen keinen Treuhand-Gesellschafter für die Gesellschaft. Dies ist aber auch nicht notwendig, da Gesellschafter ohnehin nicht ans Handelsregister in den Bahamas gemeldet werden.

Was muss ich hinsichtlich meines Wohnsitzes beachten, wenn ich eine Bahamas-Gesellschaft führen will?

Wir empfehlen die Bahamas IBC nur Mandanten, die einem Staat leben, in dem es keine CFC-Rules gibt. Auch können die Mandanten die Bahamas IBC nutzen, die eine Holding- bzw. Management-Gesellschaft mit Substanz in einem Land ohne CFC-Regime betreiben.

Digitaler Nomade

Ist der Nomadenstatus aus steuerlicher Sicht tatsächlich realistisch?

Aus Sicht der Finanzbehörden ist der Nomadenstatus realistisch, wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie nirgendwo sesshaft sind. Die Gefahr besteht immer, dass Ihre Nachweise den Behörden nicht ausreichen und ein Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt konstruiert wird.

Wieso ist nach Ihrer Meinung der „reine“ Nomadenstatus de facto unmöglich geworden?

Für die Banken ist der Nomadenstatus ein rotes Tuch. Eine Bank wird eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen ablehnen, wenn Sie nicht schwarz auf weiß nachweisen können, dass Sie irgendwo auf der Welt steuerpflichtig sind.

Kann es sein, dass ich in meinem Herkunftsland besteuert werde, wenn ich als Nomade keinen Wohnsitz nachweisen kann?

Es ist zwar unwahrscheinlich, allerdings wurde auf OECD-Basis definiert, dass in Ermangelung eines klar nachzuweisenden Wohnsitzes, Lebensmittelpunktes und Schwerpunkts der wirtschaftlichen Interessen und Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, der Ort der Besteuerung einer natürlichen Person das Herkunftsland ist. 

Muss ich mich in meinem Herkunftsland abmelden?

Sie müssen sich auf jeden Fall abmelden.

Kann ich weiterhin eine Wohnung in meinem Herkunftsland unterhalten?

Eine Wohnung, die Sie sich in Ihrem Besitz befindet und nicht vermietet ist oder eine gemietete Wohnung, wird immer automatisch Ort der Besteuerung und Lebensmittelpunkt.

Was ist Ihr Rat, um auch in Zukunft unbehelligt und uneingeschränkt Nomade sein zu können?

Unser Rat ist einfach: Lassen Sie nicht zu, dass hinsichtlich Ihres steuerlichen Wohnsitzes und Ihres Lebensmittelpunktes Zweifel aufkommen. Richten Sie sich einen Wohnsitz in einem steuerlich attraktiven Land ein. Mieten Sie dort eine richtige Wohnung. Melden Sie sich an. Reichen Sie eine Steuererklärung ein. Wir raten dazu, den Wohnsitz in Malta einzurichten.

Wieso raten Sie gerade zu Malta als Wohnsitz für digitale Nomaden?

Malta befindet sich in der EU. Somit kann sich jeder EU-Bürger dort einfach niederlassen. Malta ist Teil des Schengen-Raums. Es gibt keine Passkontrollen bei der An- und Abreise in andere Schengen-Staaten. Die Lebenshaltungskosten in Malta sind günstig, die steuerlichen Vorteile sind phänomenal. Jeder in Malta lebende EU-Bürger erhält einen maltesischen Personalausweis (hat nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun). Sie haben also ein offizielles Ausweisdokument, mit dem Sie in der ganzen EU reisen können und das gleichzeitig ein Beweis Ihres maltesischen Wohnsitzes ist.

Wie viel Steuern bezahle ich, wenn ich als Nomade einen offiziellen Wohnsitz in Malta habe?

Sie bezahlen nur Steuern auf den Betrag, den Sie in Malta zum Leben brauchen und der auf Ihr maltesisches Konto fließt, um z. B. die Miete in Malta zu bezahlen. Wir raten dazu, dass Sie aus Gründen der Glaubwürdigkeit mindestens ein Einkommen von 24.000 Euro pro Jahr in Malta versteuern. Auf diesen Betrag werden Steuern von rund 15% - 20% fällig.

Wie viele Tage muss ich tatsächlich in Malta anwesend sein?

Von maltesischer Seite gibt es hier keine Kontrollen und wenn Sie Malta über ein Schengenland verlassen, wird Ihre Anreise und Abreise ja auch nicht kontrolliert. Wir haben Mandanten, die sich im Wechsel 14 Tage in Malta aufhalten und dann 10 Tage z. B. in Deutschland sind – mit vollem Wissen des deutschen Finanzamtes. Freilich müssen Sie aufpassen, dass Sie nicht in die Boris Becker Falle geraten, der ja angeblich in Monaco gewohnt hat, aber sich ständig in München aufhielt.

Was muss ich beachten, damit ich nicht in einem Drittstaat steuerpflichtig werde, in dem ich mich nicht nur temporär aufhalte?

Zu beachten ist zum einen die Dauer des Aufenthaltes. In jedem Staat der Erde sind Sie steuerpflichtig, wenn Sie sich dort mindestens 183 Tage pro Steuerjahr aufhalten. Dies heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass ein kürzerer Aufenthalt nicht zur Steuerpflicht führen kann. Vermeiden Sie langfristige Mietverträge, ebenso wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Wenn Sie Ehepartner und Kinder haben, ist Ihr Lebensmittelpunkt automatisch dort, wo sich Ehepartner und Kinder befinden.

OECD Base Erosion & Profit Shifting (BSPS)

Was ist der Hintergrund von BEPS?

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Geschäftstätigkeit vieler Unternehmen, vor allem aufgrund des Internets, stark gewandelt. Es ist heute möglich geworden, international tätig zu sein und Kunden weltweit zu bedienen, ohne dabei auf eine herkömmliche lokale Infrastruktur zurückgreifen zu müssen. Das ärgert die Finanzbehörden vieler Länder, denn die Unternehmen erwirtschaften Gewinne an der Steuer vorbei – ganz legal. 

Bekannte Beispiele sind Google und Amazon, denen vorgeworfen wird, riesige z. B. in Deutschland erwirtschaftete Gewinne in Steueroasen zu verschieben, ohne dem deutschen Finanzminister etwas vom Kuchen abzugeben.

Hier greift BEPS ein, indem es altbekannte Begriffe aus dem Steuerrecht (z. B. die Betriebsstätte) neu definiert. Verhindert werden soll die Gewinnabführung ins Ausland und die Dezimierung des Steuersubstrats.

Betrifft BEPS nur Großunternehmen?

BEPS setzt sich aus 14 verschiedenen Maßnahmen zusammen. Viele davon betreffen nur Großunternehmen ab einem Umsatz von $750 Millionen. Wichtige Maßnahmen betreffen aber auch kleinere, international tätige Unternehmen.

Betrifft BEPS nur die Digital Economy?

Nein, BEPS betrifft nicht nur die digitale Economy, sondern alle Unternehmen, die international tätig sind. BEPS betrifft die digitale Economy in besonderen Maße, weil Unternehmen der digitalen Economy ganze Branchen in kurzer Zeit umkrempeln und althergebrachte Denkweisen über den Haufen werfen. 

Was sind konkrete Konsequenzen von BEPS für Online-Shops?

Wer z. B. in Deutschland ein Warenlager hat, aber mit dem eigentlichen Firmensitz aus einem anderen Land operiert, musste bisher in Deutschland erwirtschaftete Gewinne nicht versteuern. Das Lager in Deutschland galt bisher nicht als Betriebsstätte. Mit BEPS ändert sich das nun. Lager gelten in Zukunft als Betriebsstätte und der Betriebsstätte zugerechnete Gewinne müssen vor Ort versteuert werden.

Was sind konkrete Konsequenzen von BEPS für Verrechnungspreise zwischen verwandten Gesellschaften?

Bisher konnten Unternehmen bestimmte Abteilungen (z. B. konzerneigene Leasinggesellschaften) in steuergünstige Länder verlagern und mit sehr wenig Substanz sehr hohe Zinserträge im steuergünstigen Ausland erzielen. In Zukunft wird dies nicht mehr möglich sein.

BEPS bewirkt, dass z. B. bei Zinsgebühren das wirtschaftliche Risiko mitberücksichtigt werden muss. Da eine konzerneigene Finanzgesellschaft praktisch kein Risiko hat, da sie keinen Wettbewerb zu befürchten hat, müssen die veranschlagten Zinsen entsprechend angepasst werden.

Dieses Prinzip wird in gleicher Weise für alle konzerninternen Verrechnungspreise angewandt. Verrechnungspreise müssen also nicht mehr nur einem Drittvergleich standhalten. Sie müssen aufgrund des reduzierten geschäftlichen Risikos auf Seiten des Leistungserbringers in Zukunft zu reinen Kostenpreisen plus einem kleinen Aufschlag verrechnet werden.

Was sind konkrete Konsequenzen von BEPS für die Verwertung geistigen Eigentums und Lizenzeinnahmen?

Bisher konnten Unternehmen ihr geistiges Eigentum in Offshore- und Niedrigsteuerländer auslagern und für die Nutzung dieses IP Rechnungen an Konzerngesellschaften stellen.

Dies wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. BEPS definiert, dass der Besitz des IP alleine nicht ausreicht, damit dem Rechteinhaber dafür Lizenzgebühren zustehen. Substanz ist der Schlüsselbegriff.

Unternehmen werden ihr IP von Niedrigsteuerländern „onshore“ holen müssen, und dann Lizenzeinnahmen entsprechend regulär versteuern müssen.

Was ist die beste Strategie, damit ich von BEPS so wenig wie möglich berührt werde?

Die beste Strategie, um so wenig wie möglich von BEPS berührt zu werden, ist die Konzentration der unternehmerischen Präsenz in einem Land mit günstigen Steuersätzen wie Irland oder Malta. Hier wird dann die entsprechende Substanz geschaffen.