Oh, wie schön ist Panama? Eine Einschätzung zu den Panama-Papieren
Am gestrigen Donnerstag kontaktierte eine Journalistin der Welt am Sonntag unsere Kanzlei in London und bat um unsere fachmännische Expertise zu den Panama-Papieren.
Wir beantworten grundsätzlich keine Presseanfragen, weil unserer Erfahrung nach nichts Gutes dabei herauskommt. Ganz davon abgesehen, sehen es unsere Mandanten nicht gern, wenn wir selbstdarstellerisch das Rampenlicht suchen. Bescheiden bleiben und den Ball flachhalten – so lautet die Devise.
Ich habe die internationale Berichterstattung zu den Panama-Papieren in Deutschland, Großbritannien und den USA mit Interesse im Detail verfolgt. Nach wie vor halte ich die Faktenlage für unübersichtlich. Der Teufel steckt im Detail und 11,5 Millionen Dokumente enthalten eine Menge Details.
Dennoch glaube ich folgende Einschätzungen machen zu können:
Offshore-Gesellschaften im klassischen Sinn sind tot
Die Gründungsdokumente von Offshore-Gesellschaften wie jene, um die es in den Panama-Papieren geht, können Sie heutzutage eigentlich in die Tonne treten. Die klassische Offshore-Gesellschaft ist tot.
Freilich: Es ist auch heute noch schnell und einfach, eine Gesellschaft auf den British Virgin Islands oder auf den Bahamas zu gründen.
Der Knackpunkt ist die Kontoeröffnung für die Offshore-Gesellschaft. Sie werden heute kaum noch eine Bank im Ausland finden, die Ihnen dabei hilft, Steuern zu hinterziehen. Es ist eine Illusion und ein Ammenmärchen zu meinen, dass Banken potentielles Schwarzgeld dankbar annehmen. Ich kenne keine einzige Bank weltweit, die sich diesbezüglich zu irgendwelchen Experimenten hinreißen lassen würde.
Bevor Sie selbst kleinere Beträge – sagen wir Beträge über 25.000 Euro – bei einer Bank im Ausland „parken“ können, will diese genaue Informationen und Nachweise zum Ursprung der Mittel (Source of Funds) sehen.
Kontoeröffnungen in Deutschland sind extrem einfach und effizient organisiert. Viele Deutsche meinen daher, dass Banken im Ausland genauso kundenfreundlich sind wie deutsche Banken. Dies ist eine krasse Fehleinschätzung. Schon die Eröffnung eines ganz normalen Geschäftskontos im nahen London kann sich schnell zum demütigenden Spießrutenlauf entwickeln, bei dem vom Unternehmer erwartet wird, dass er die Hosen runterlässt.
Und die Eröffnung von Offshhore-Konten kann noch weitaus schwieriger sein.
Wir sprechen zum Beispiel laufend mit Mandanten, denen jemand eine Offshore-Gesellschaft in Hong Kong angedreht hat und die dann extra nach Hong Kong reisen und ein Konto eröffnen möchten. Sie werden reihenweise und ohne Angabe von Gründen von der Bank abgewiesen.
OECD Common Reporting Standard (CRS): Das Ende der Offshore Welt
Und selbst wenn die Kontoeröffnung gelingt: Rund 100 Staaten (aktuelle Liste von der OECD Webseite) und alle wichtigen Finanzplätze auf der Welt haben dem internationalen automatischen Informationsaustausch OECD Common Reporting Standard (OECD CRS) zugestimmt. Dieser beginnt dieses Jahr für eine erste Gruppe von Staaten und wird dann schrittweise bis 2018 in allen anderen Unterzeichnerstaaten implementiert.
Wer heute ein Konto bei einer Bank irgendwo auf der Welt eröffnet – für sich selbst oder für eine Gesellschaft, an der er beteiligt ist – muss die Steuernummer seines Wohnsitzstaates nachweisen. Im Rahmen von CRS wird dann das Finanzamt des Begünstigten automatisch über die Kontobewegungen auf dem Konto informiert.
OECD CRS ist dabei, dem Offshore-Geschäft den Markt kaputtzumachen. Ich bin mir sicher: In den nächsten Jahren werden wir Zeugen eines Massensterbens von Beratern wie Mossack Fonseca sein.
Wo Offshore-Gesellschaften noch funktioneren
Natürlich werden auch in Zukunft Offshore-Firmen eingesetzt werden.
Wer etwa in einem Land lebt, in dem es keine Controlled Foreign Corporation Regeln (CFC-Rules) gibt, der kann ganz legal Offshore-Gesellschaften besitzen und verwalten, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen oder steuerliche Negativwirkungen befürchten zu müssen.
CFC-Rules sind in etwa mit dem deutschen Außensteuergesetz zu vergleichen und machen es de facto rechtswidrig oder steuerlich extrem unattraktiv („Hinzurechnungsbesteuerung“) eine Briefkastengesellschaft in einer Steueroase zu betreiben.
In Europa kennen unter anderem Länder wie Irland, Luxemburg, die Schweiz, Malta oder Polen keine CFC-Rules. Wer also in einem dieser Länder wohnt, hat auch in Zukunft nichts zu befürchten.
Gleichermaßen können Holding-Gesellschaften und Konzerne, die in diesen Ländern ihren Sitz haben, offshore Konzern-Gesellschaften gründen und verwalten. Ebenfalls völlig legal und ohne Geheimniskrämerei.
Allerdings hat auch hier die OECD mit ihrer jüngsten Initiative gegen Gewinnverschiebung ins Ausland „BEPS“ (Base Erosion and Profit Shifting) eine Hand auf solche Praktiken gelegt und ganz klar eine Stärkung der CFC-Rules gefordert.
Im Visier hat sie dabei vor allem Unternehmen wie Apple, Amazon, Skype, Google und Starbucks, die ihre Konzernzentralen in Irland und Luxemburg dazu nutzen, Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben. Genau darum ging es ja beim letzten großen Leak.
Wir werden sehen, wie dies von den einzelnen Ländern in lokales Recht umgesetzt wird.
Wer Steuern sparen will, braucht Substanz
Wer heute noch radikal Steuern sparen will und keinen Konzern besitzt, der muss Aufwand treiben. Ein sinnvoller Schritt ist der Umzug in ein steuergünstiges Land ohne CFC-Rules, z.B. nach Malta. Freilich reden wir von einem echten Umzug mit Kind und Kegel – kein Scheinumzug nach Monaco à la Boris Becker.
Ebenso legal ist die Installation einer Auslandsfirma, z.B. in Irland oder Malta, wenn dort genügend Substanz geschaffen wird (tatsächliche Betriebsräume, Mitarbeiter, Geschäftsführung). Eine Briefkastengesellschaft funktioniert schon lange nicht mehr.
Fazit: Die Panama Papiere sind ein Blick in die Vergangenheit
Meine Meinung ist daher, dass die Panama Papiere in erster Linie ein Blick in die Vergangenheit sind. Sie zeigen, wie früher Briefkastengesellschaften en masse installiert wurden.
In praxi 2016 sind die dort gewonnenen Erkenntnisse wenig erhellend und bestätigen, was wir ohnehin schon alle wussten.
Für Politiker sind die Enthüllungen verständlicherweise eine Steilvorlage. Was für eine tolle Gelegenheit, um publikumswirksam auf die „oberen Zehntausend“ einzudreschen und dem Plebs zu beweisen, dass man auf der Seite des kleinen Mannes steht und gegen das Establishment ankämpft. Brutalstmögliche Aufklärung usw.
Tatsache ist, dass auch in Europa Berufspolitiker aller Parteien den Kern des Establishments bilden und knietief im panamesischen Sumpf stecken. Nicht jeder Politiker ist so unverhohlen dreist (oder naiv) wie jener osteuropäische Präsident, der ja angeblich einen bekannten Cellisten und Busenfreund als Begünstigten bei seinen Offshore-Gesellschaften installiert hat – völlig legal übrigens, denn bis 2015 gab es auch in Russland keine CFC-Rules.
Firmen wie Mossack Fonseca, die zehntausende Briefkastengesellschaften gründen und verwalten, haben keine Zukunft und die meisten der von ihnen gegründeten Offshore-Gesellschaften auch nicht.
Auch heute noch ist es legal und in der EU möglich, niedrige Steuern zu bezahlen. Dies ist allerdings mit Aufwand, Kosten und persönlichem Einsatz verbunden. Wer nicht bereit ist, diesen zu treiben, findet sich schnell auf der falschen Seite des Gesetzes und in den Fängen der Strafverfolgung.