Offshore

Limited Company (Ltd) auf der Isle of Man gründen

Dank einer Zollunion mit UK ist die Isle of Man der einzige Offshore-Sitzstaat, in dem Firmen eine EU-VAT-Nummer erhalten können. Daneben locken 0% Steuern und viel Regen.

Im Honorar
enthaltene Leistungen

 
  • Gründung Ihrer limited Company auf der Isle of Man

  • Behördliche Gebühren

  • Beantragung UK VAT-Nummer (Ust-ID-Nummer)

  • Repräsentatives Virtual Office in Douglas

  • Stellung eines in der Isle of Man ansässigen Direktors

  • Laufende steuerliche Betreuung (nach Aufwand)

Isle of Man im Überblick

 
 

Die Isle of Man in eine Insel in der irischen See zwischen Irland und England und ein der britschen Krone unterstellter aber selbstverwalteter Kronbesitz. Die Insel selbst ist für ihre zerklüftete Küste und mittelalterlichen Burgen in ländlichen und gebirgigen Gegenden bekannt.

Die Insel stellt ein gesondertes Rechtssubjekt dar und war auch nie Mitglied der Europäischen Union.

 
 

Vorteile der IOM Limited Company

  • keine Unternehmenssteuern

  • UK-VAT Nummer

  • nur ein Aktionär zur Gründung erforderlich

  • kein Mindestkapital

  • geringste Anforderungen und Buchführung (Unternehmen müssen der Regierung keine Unterlagen vorlegen)

  • Hochqualifizierte Mitarbeiter auf der Insel für Ihr Unternehmen

  • Firmen-Name kann in beliebiger Sprache registriert werden (wenn verfügbar und nicht hoheitliche oder staatliche Bezeichnungen enthalten sind)

  • schnelle Gründung innerhalb weniger Tage

Unser Leistungspaket zur Isle of Man Limited Company

  • Über unsere Partnerkanzlei in Douglas gründen wir Ihre Limited Company auf der Isle of Man in rund 14 Tagen.

  • Eine Anreise vor Ort ist nicht notwendig.

  • Ihre Gesellschaft wird bei unserer Partnerkanzlei in Douglas domiziliert.

  • Die Stellung eines Treuhand-Geschäftsführers ist ebenfalls im Leistungspaket enthalten.

  • Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

Preis auf Anfrage

Service-Paket ab dem zweiten Jahr

Preis auf Anfrage

Gründung & Service-Paket erstes Jahr

Enthaltene Leistungen

  • Gründung Ihrer Gesellschaft

    Die Gründung ist innerhalb von einer Woche nach Auftragserteilung abgeschlossen. Die Firma ist dann voll einsatzbereit. Wenn Sie bereits eine Gesellschaft haben, können Sie mit dieser, zu den hier genannten Konditionen, zu uns umziehen.

  • Stammkapital Registered Office & Geschäftsadresse bei unserer Partnerkanzlei

    Ihre Gesellschaft wird bei unserer Partnerkanzlei in Douglas domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma!

  • Nutzung unserer Büros

    Das Büro unserer Partnerkanzlei steht Ihnen in Douglas zur Verfügung. Dort können Sie Meetingräume und Hot-Desking nach Bedarf nutzen. Die Kanzlei ist von überall gut erreichbar.

  • Postweiterleitung per E-Mai

    Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden per wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.

  • Treuhand-Gesellschafter

    Wir stellen einen Treuhand-Gesellschafter (Aktionär), der die Anteile der Gesellschaft in Ihrem Auftrag hält und verwaltet (Sie sind der "Treugeber"). Der Treuhänder handelt nur auf Ihre Anweisung. Ein entsprechender Treuhand-Vertrag formalisiert diese Vereinbarung. Sie können die Anteile der Gesellschaft jederzeit an einen anderen Gesellschafter (z.B. sich selbst) übertragen, ohne dabei vom Treuhänder abhängig zu sein.

  • Lokaler Direktor / Treuhand-Direktor

    Wir stellen zwei auf der Isle of Man ansässige Geschäftsführer zur Verfügung, die den Anforderungen an eine Betriebsstätte genügen. Dabei handelt es sich um Berater aus unserem Hause bzw. unserer Partnerkanzlei mit bester Bonität. Es handelt sich nicht um einen "Frühstücks-Direktor", sondern die Dienstleistung beinhaltet aktive Beratungstätigkeit durch ihn. Außerdem trifft dieser wichtige Entscheidungen und kann beispielsweise Verträge unterzeichnen.

  • Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen

    Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des weiteren um die formal korrekte Bestellung- und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.

  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung

    12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres wird die Unternehmens-Steuererklärung fällig (Corporate Tax Return). Diese bereiten unsere Buchhalter und Steuerberater auf Grundlage Ihrer Angaben vor und geben diese dann bei der IOM Treasury ab. Es muß keine Bilanz eingereicht werden.

  • Fristenkontrolle

    Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.

  • Kommunikation mit den Behörden auf der Isle of Man

    Immer wieder kann es zu routinemäßigen Anfragen der lokalen Behörden betreffend Ihrer Gesellschaft kommen. Dabei kann es sich beispielsweise um Stichproben, um Rückfragen in Bezug auf Ihre Abschlüsse oder die Jahresmeldung handeln. Die Steuerkanzlei St Matthew kümmert sich um alle Anfragen und vertritt Sie gegenüber den Behörden bei allen Anliegen rund um Ihre Gesellschaft.

  • Unbegrenzter Support auf Deutsch

    Unsere deutschsprachigen Berater stehen Ihnen jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Gerne beantworten wir alle verwaltungstechnischen und administrativen Fragen rund um Ihre Gesellschaft.

  • Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch

    Alle steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um Ihre Gesellschaft werden von unserem qualifizierten Personal beantwortet. Unsere Berater stehen Ihnen jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung für telefonische Beratungsgespräche zur Verfügung. Wir sind allerdings keine Rechtsanwälte, weswegen wir komplexere rechtliche Fragen ggf. an eine qualifizierten Rechtsanwalt auf der Isle of Man weiterleiten (gegen Aufpreis).

Kontoeröffnung & Banking für Ihre Gesellschaft

 

Die Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft ist der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil unseres Service-Angebotes.

Und die Kontoeröffnung wird immer schwieriger. Jede Bank setzt beispielsweise mittlerweile auch für neue Gesellschaften einen Business Plan oder eine Website voraus.

In jahrelanger Detailarbeit haben wir ein Netzwerk zu vielen Instituten aufgebaut und können Ihnen rund um die Kontoeröffnung ein interessantes Leistungsspektrum anbieten.

 

Weitere verfügbare Zusatzleistungen

Neben der Kontoeröffnung können wir weitere attraktive Zusatzleistungen für Ihre Auslandsgesellschaft anbieten. Die Zusatzleistungen haben wir im Detail auf dieser Seite beschrieben.

  • VAT Registrierung - £800

  • Erstellen einer professionellen Website (Englisch) - £2,500

  • Anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder-Agreements (Zeichnungsvertrag) - £1,800

  • Erstellen eines Investoren-Businessplans

  • Lokale Telefonnummer & Telefonbeantwortung im Namen Ihrer Gesellschaft für 12 Monate - £1,200

  • Geschäftskonto bei Schweizer Krypto-Exchange - £650

  • Wertpapier-Depot für die Gesellschaft einrichten - £1,500

Nach Aufwand erbrachte Leistungen

  • Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns

  • Laufende Mandantenbetreuung (Deutsch/Englisch)

  • Steuer,- Rechts- und Strategieberatung (Deutsch/Englisch)

  • Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts)

  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung

  • Audit / Testat

Bildergalerie: Hier ist Ihre IOM Ltd zu Hause

Diese kleine Bildergalerie vermittelt Ihnen einen visuellen Eindruck von unseren Büroräumen auf der Isle of Man, in denen wir Ihre Gesellschaft domizilieren werden. Natürlich können Bilder nicht den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen. Am besten wagen Sie also mal den Sprung über den Kanal und kommen uns auf der Isle of Man besuchen.

Obwohl die Isle of Man ein eigenständiger Staat ist, existiert historisch eine Zollunion mit dem UK. Daher erhalten Firmen auf der IOM eine UK-Umsatzsteuernummer mit englischer Kennung. Die Isle of Man erhebt keine Körperschaftsteuer.

Isle of Man im Überblick

Die Isle of Man ist eine Insel in der Irischen See. Sie ist als autonomer Kronbesitz (engl. crown dependency) direkt der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs noch eine Kronkolonie. Sie stellt ein gesondertes Rechtssubjekt dar und ist nicht Teil der Europäischen Union.

Die Isle of Man ist bekannt als Steueroase und Sitz von Offshoreunternehmen sowie für das Motorradrennen Tourist Trophy.

Die Isle of Man Limited Company

Die auf der Isle of Man vorherrschende Rechtsform ist die "Private Limited Company" oder schlicht "Limited Company". Es gibt auf der Isle of Man rein rechtlich gesehen keine Offshore-Firmen bzw. "Exempt-Companies". Alle auf der Isle of Man gegründeten Gesellschaften unterliegen ein und dem selben Gesellschafts- und Steuerrecht. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 0% für alle Arten von Einkommen (lokal und international), außer Einkommen aus sich auf der Insel befindlichen Liegenschaften/Immobilien oder Bankgeschäften. Gewinne aus diesen Einnahmequellen werden mit 10% Körperschaftsteuer belegt.

Gesellschaftsrecht

Es gilt English Common Law mit lokalen Ergänzungen und Anpassungen. Die Isle of man Limited ist in der grundsätzlichen Struktur und Funktionsweise mit einer UK-Gesellschaft zu vergleichen.

Stammkapital

Es gibt keine Minimal-Anforderungen an das Stammkapital. Ein Stammkapital von £1 ist möglich. Alle von uns gegründeten Gesellschaften werden, außer anderweitig vereinbart, mit einem Stammkapital von£2,000 gegründet. Das Stammkapital muss nicht einbezahlt werden.

Inhaberaktien

Inhaberaktien ("Bearer Shares"), also anonyme Aktien, sind nicht gestattet. Alle Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste geführt, welche dem Handelsregister vorliegt. Wird ein Treuhänder verwendet, taucht dieser im Handelsregister auf und nicht der Treugeber.

Direktoren

Es sind zwei Direktoren pro Gesellschaft erforderlich.

Treuhand

Treuhandkonstruktionen sind erlaubt, empfohlen und in unserem Paket bereits enthalten. Es besteht keine Offenlegungspflicht der wirtschaftlich Begünstigten (Treugeber) gegenüber den Behörden im Sitzstaat.

Handelsregister

Ähnlich wie in England werden Geschäftsführer und Gesellschafter im Handelsregister veröffentlicht und sind für jedermann zugänglich. Die Verwendung von Treuhandkonstruktionen schafft hier Abhilfe.

Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis auf der Isle of Man ist gut und gesetzlich verankert - so lange es um juristische Personen geht. Es gibt zwar was Privatkonten betrifft keinen automatischen Informationsaustausch mit EU-Behörden (die Isle of Man ist kein Mitglied der EU), allerdings wird explizit in Strafsachen Amtshilfe geleistet.

Dies trifft logischerweise nicht auf Gesellschaften zu, da diese als IOM-Steuersubjekte gelten.  Daher gibt es für Firmenkonten grundsätzlichen keinen Informationsaustausch.

Wie üblich sind Sie im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen aber nicht oder nur in geringem Ausmaß geschützt. Werden Sie strafrechtlich verfolgt, leisten EU-Behörden grundsätzlich untereinander Amtshilfe.

Besteuerung der Isle of Man Limited Company

Der Körperschaftsteuersatz liegt bei 0% auf Gewinne aus fast alle geschäftlichen Aktivitäten. Eine Ausnahmeregelung gilt für Bankgeschäfte, deren Gewinne mit 10% versteuert werden. Gleiches gilt für Erträge aus der Vermietung, Verpachtung und dem Verkauf von Liegenschaften auf der Isle of Man.

Zur VAT-Administration is folgendes zu sagen: Die VAT-Angelegenheiten auf der Isle of Man werden nicht durch die englische Finanzbehörde HMRC verwaltet. Darum kümmert sich eine eigenständige Behörde auf der Insel, ein teil der IOM Treasury. Anders als im UK dauert die VAT-Registrierung daher nicht 3 Monate, sondern lediglich zwei Wochen. Das ist ein großer Vorteil. Auch aus Datenschutzgründen ist es gut zu wissen, dass auch die laufende Erhebung der VAT auf der Insel selbst administriert wird, es gelangen also keine Daten nach England.

Weitere Steuerarten

Die Körperschaftsteuer ist die einzige zu beachtende Steuer. Gewerbesteuer oder andere Steuerarten gibt es für Gesellschaften nicht. Es wird auch keine Quellensteuer erhoben.

Buchhaltung & Bilanzierung

Es gibt keine Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht. Jährlich muss eine Nullerklärung beim örtlichen Finanzamt im Sitzstaat abgegeben werden. Dies erledigen wir für Sie in Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei vor Ort.

Achtung: Ist die Gesellschaft für VAT registriert gibt es selbstverständlich eine Buchhaltungspflicht. Es müssen quartalsweise VAT-Returns abgegeben werden.

Belegaufbewahrung

Es besteht theoretisch eine Belegaufbewahrungspflicht. Auf Verlangen der lokalen Finanzbehörden müssen die Belegen offengelegt werden. Solche Anfragen kommen praktisch nie vor, sie sind aber im Steuerrecht vorgesehen (wir waren noch nie mit einer solchen Anfrage konfrontiert).

Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)

Die Isle of Man hat eine Reihe von DBAs unterzeichnet, darunter mit UK, Irland, Malta und einigen skandinavischen Ländern. Eine vollständige Liste kann hier eingesehen werden (neues Fenster).

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das im Jahre 2009 in England eingeführte Holding-Privileg für Dividenden aus der Isle of Man keine Geltung hat: An eine UK-Holding ausgeschüttete Dividenden einer IOM-Tochtergesellschaft werden mit UK Körperschaftsteuer belegt. Eine UK-Gesellschaft ist daher nur bedingt als Holding für eine Isle of Man Gesellschaft geeignet, d.h. nur dann, falls es nicht zur Ausschüttung von Dividenden kommen soll. Ansonsten ist eine EU-Zwischenholding in Malta oder Zypern zu empfehlen.

Mögliche Einsatzbereiche

Die Isle of Man Limited Company eignet sich vor allem in folgenden Szenarien:

  • Erwerb von hochpreisigen Gütern in der EU mit Vorsteuerabzug: Denken Sie an ein Flugzeug oder eine Yacht. Dank der verfügbaren EU-Umsatzsteuer-ID können diese Güter mehrwertsteuerfrei von gewerblichen Verkäufern in der EU erworben werden.

  • Als Holding-Gesellschaft: Es fallen weder Quellensteuern an, noch werden erhaltene Dividenden nachversteuert.

  • Zur Verwendung im Nicht-EU-Kontext: Die IOM-Gesellschaft kann ideal auch zur Verrechnung von Leistungen an nicht-EU Kunden verwendet werden. Die Isle of Man Limited Company ist seriös und wird von vielen Kunden als eine UK-Gesellschaft wahrgenommen werden.

  • Wenn Ihnen räumliche Nähe wichtig ist: Sie erreichen die Isle of Man in einer Stunde von London per Flugzeug.

  • Zur Verrechnung von Leistungen an Ihre eigene UK-Gesellschaft: Haben Sie eine UK-Gesellschaft, so kann die IOM-Limited an diese fakturieren, um so den Gewinn in der UK-Gesellschaft zu reduzieren. Beachten Sie jedoch, daß dabei Mwst fällig wird, die Sie aber später wieder zurückfordern können.

  • Zur Verrechnung von Leistungen an UK-Kunden: Da die Isle of Man Banken an das englische Banken-System vangebunden sind, können englische Kunden Sie besonders einfach per Inlandsüberweisung bezahlen (Sort Code und Account Number).

  • Verkauf von Online-Produkten wie E-Books, Software, Mitgliedschaften in die EU: Dank der EU-Umsatzsteuernummer problemlos möglich.

Zu den letzten beiden Punkten: Weder englische Kunden, noch das englische Finanzamt finden es problematisch oder aufsehenerregend, wenn eine Rechnung aus der Isle of Man zur Bezahlung vorgelegt wird. Dies ist ein alltäglicher Vorgang und fällt nicht weiter negativ auf.

Besteuerung an Ihrem Wohnsitzort

Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf unsere detaillierte Einlassung zur steuerlichen Behandlung von Offshore- und Auslandsgesellschaften, welche Sie unbedingt im Detail lesen sollten.

  • Deutschland: Kein DBA vorhanden.

  • Österreich: Kein DBA vorhanden.

  • Schweiz: Kein DBA vorhanden.

  • UK: DBA vorhanden, allerdings nicht nach OECD-Muster. Kaum Abschirmwirkung gegeben.

Lösung Holding-Gesellschaft

Haben Sie Ihren Wohnsitz in der EU ist es daher ratsam, dass Sie eine Holding-Gesellschaft installieren, welche 100% der Anteile an der Betriebsgesellschaft hält. Dies verhindert zum einen, dass Sie den Besitz an Ihrer Gesellschaft dem Finanzamt melden müssen und allenfalls nur die Gründung der Holding anzugeben brauchen. Des weiteren kann die Negativwirkung der Hinzurechnungsbesteuerung verhindert werden, indem Sie die Gewinne über eine Holding und nicht von der Betriebsgesellschaft direkt vereinnahmen.

Unser Leitfaden zur Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften hilft weiter.

Eine auf kaufmännische Weise eingerichtete Betriebsstätte nachweisen

Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, ist in diesem Zusammenhang auf jeden Fall darauf zu achten, dass Sie für die Gesellschaft eine kaufmännisch eingerichtete Betriebsstätte vorweisen müssen. Und zwar entweder auf Seiten der Holding-Gesellschaft oder auf Seite der Betriebsgesellschaft. Zwar stellen wir Ihnen über unsere Partnerkanzlei eine entsprechende Büroadresse zur Verfügung, jedoch sollten Sie auf jeden Fall die Intention haben, nach Anlaufen des Geschäftes zumindestens ein virtuelles Büro einzurichten und eine Hilfskraft auf Stundenbasis zu beschäftigen.

Daneben sollten im steuerlichen Sinne "aktive Einkünfte" erzielt werden, wie zum Beispiel:

  • Einkünfte aus Produktionstätigkeiten

  • Einkünfte aus Handelstätigkeiten

  • Einkünfte aus Dienstleistungen

  • Einkünfte aus der Aufnahme/ Vergabe von Kapital

  • Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften

Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen

Bei der Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen sollte folgendes beachtet werden:

  • Offensichtliche Geldflüsse in Ihren Wohnsitzstaat sollten vermieden werden. Wenn möglich sollten Geldflüsse an Sie persönlich überhaupt ganz vermieden werden. Idealerweise belassen Sie das Gewinne in der Gesellschaft oder gründen andernfalls eine Holding, welche die Gewinne vereinnahmt (Malta oder Zypern bieten sich an).

  • Die Offshore-Gesellschaft kann als juristische Person weltweit bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, wie z.B. Liegenschaften und Autos.

  • Bezahlen Sie mit Ihrer Firmen Debit- oder Kreditkarte.

  • Wenn Sie Geld mit der Kreditkarte der Gesellschaft abheben, ist dieses ein Buchungsvorgang "Gesellschaft Bank an Gesellschaft Kasse", also kein Zufluss an Sie als natürliche Person.

  • Operieren Sie mit einer englischen Abrechnungsgesellschaft, kann Geld von dort legal an Sie als natürliche Person ausgeschüttet werden (Besteuerung in England und am Wohnsitzstaat beachten). Alternativ können Sie auch mit einer weiteren Gesellschaft im Wohnsitzstaat Rechnungen an die UK-Limited schreiben.

  • Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz oder auf die Bahamas, Malta oder England. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland oder Nullbesteuerung. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).

Enthaltene Leistungen

Gründung Ihrer Gesellschaft: Die Gründung ist innerhalb von einer Woche Stunden nach Auftragserteilung abgeschlossen. Die Firma ist dann voll einsatzbereit. Wenn Sie bereits eine Gesellschaft haben, können Sie mit dieser, zu den hier genannten Konditionen, zu uns umziehen.

Registered Office & Geschäftsadresse bei unserer Partnerkanzlei Ihre Gesellschaft wird bei unserer Partnerkanzlei in Douglas domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma!

Nutzung unserer Büros: Das Büro unserer Partnerkanzlei steht Ihnen in Douglas zur Verfügung. Dort können Sie Meetingräume und Hot-Desking nach Bedarf nutzen. Die Kanzlei ist von überall gut erreichbar.

Postweiterleitung per E-Mail: Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden per wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.

Eröffnung eines Firmenkontos & Bank Support: Wir eröffnen für Sie bei einer führenden Großbank vor Ort ein Firmenkonto. Dazu bekommen Sie Online Banking und ggf. eine Kreditkarte bzw. Debit Card (hängt vom Credit Rating ab). Wenn das Konto eröffnet ist, helfen unsere erfahrenen Mitarbeiter vor Ort bei Problemen und Routineaufgaben, die Ihr Konto betreffen (Bestellung von Ersatzkarten, Internet Banking Probleme etc.)

Treuhand-Gesellschafter: Wir stellen einen Treuhand-Gesellschafter (Aktionär), der die Anteile der Gesellschaft in Ihrem Auftrag hält und verwaltet (Sie sind der "Treugeber"). Der Treuhänder handelt nur auf Ihre Anweisung. Ein entsprechender Treuhand-Vertrag formalisiert diese Vereinbarung. Sie können die Anteile der Gesellschaft jederzeit an einen anderen Gesellschafter (z.B. sich selbst) übertragen, ohne dabei vom Treuhänder abhängig zu sein.

Lokaler Direktor / Treuhand-Direktor: Wir stellen zwei auf der Isle of Man ansässige Geschäftsführer zur Verfügung, die den Anforderungen an eine Betriebsstätte genügen. Dabei handelt es sich um Berater aus unserem Hause bzw. unserer Partnerkanzlei mit bester Bonität. Es handelt sich nicht um einen "Frühstücks-Direktor", sondern die Dienstleistung beinhaltet aktive Beratungstätigkeit durch ihn. Außerdem trifft dieser wichtige Entscheidungen und kann beispielsweise Verträge unterzeichnen.

Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen: Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des weiteren um die formal korrekte Bestellung- und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.

Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung: 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres wird die Unternehmens-Steuererklärung fällig (Corporate Tax Return). Diese bereiten unsere Buchhalter und Steuerberater auf Grundlage Ihrer Angaben vor und geben diese dann bei der IOM Treasury ab. Es muß keine Bilanz eingereicht werden.

Fristenkontrolle: Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.

Kommunikation mit den Behörden auf der Isle of Man: Immer wieder kann es zu routinemäßigen Anfragen der lokalen Behörden betreffend Ihrer Gesellschaft kommen. Dabei kann es sich beispielsweise um Stichproben, um Rückfragen in Bezug auf Ihre Abschlüsse oder die Jahresmeldung handeln. Die Steuerkanzlei St Matthew kümmert sich um alle Anfragen und vertritt Sie gegenüber den Behörden bei allen Anliegen rund um Ihre Gesellschaft.

Unbegrenzter Support auf Deutsch: Unsere deutschsprachigen Berater stehen Ihnen jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Gerne beantworten wir alle verwaltungstechnischen und administrativen Fragen rund um Ihre Gesellschaft.

Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch: Alle steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um Ihre Gesellschaft werden von unserem qualifizierten Personal beantwortet. Unsere Berater stehen Ihnen jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung für telefonische Beratungsgespräche zur Verfügung. Wir sind allerdings keine Rechtsanwälte, weswegen wir komplexere rechtliche Fragen ggf. an eine qualifizierten Rechtsanwalt auf der Isle of Man weiterleiten (gegen Aufpreis).

Banking

Ihr Bankkonto wird bei einer der größten Banken auf der Isle-of-Man eröffnet. Es gibt mehrere Banken zur Auswahl. Auf Wunsch kann auch ein Auslandskonto eröffnet werden. Das Geschäftskonto wird im Namen Ihrer Gesellschaft eröffnet. Eine Anwesenheit vor Ort ist nicht notwendig. Die Überweisungsgebühren ins Ausland halten sich in Grenzen, ebenso wie die Kontogebühren. Rechnen Sie mit rund €15 pro Auslandsüberweisung in den Euroraum. Die Kontogebühren belaufen sich auf weniger als €10 pro Monat. Konten in Fremdwährungen sind möglich. 

Zum Bankkonto erhalten Sie Internetbanking und eine Debit Card. 

Hinweis: Der Treuhanddirektor hat niemals Zugriff auf Ihr Konto. Sie sind der Bank von Anfang an als der wirtschaftlich Begünstigte bekannt und sind alleine zeichnungsberechtigt.

So funktioniert unsere Treuhandlösung

Viele Mandanten sind im Hinblick auf ein Treuhand-Mandant zunächst verunsichert: Verliere ich die Kontrolle über meine Gesellschaft? Hat der Treuhand-Direkor Zugriff auf meine Bankkonto? Was passiert, wenn ich den Treuhänder austauschen möchte?

Dies sind verständliche Bedenken, vor allem wenn Sie bisher keine oder negative Erfahrungen mit Treuhändern gemacht haben.

Wir haben unser Treuhandangebot so optimiert, dass Sie absolut ruhig schlafen können und sich über einen möglichen Kontrollverlust keine Gedanken machen brauchen.

Im Rahmen unserer Treuhandmandate werden vier Vertragsdokumente von uns ausgestellt. Diese sind:

  • Nominee Director Agreement: Regelt das Treuhand-Direktoren-Verhältnis, Grenzen und Umfang unserer Tätigkeit und Haftungsfragen.

  • Declaration of Trust: Bestätigt, dass wir die Anteile der Gesellschaft treuhänderisch halten und alle Dividenden an Sie weitergeben bzw. diese direkt an Sie ausbezahlt werden.

  • Power of Attorney: Gibt Ihnen Generalvollmacht/Prokura über die Gesellschaft.

  • Share Transfer Form: Ein von uns unterschriebenes Formular, mit welchem Sie die Gesellschaftsanteile ohne unser Zutun an einen anderen Treuhänder oder sich selbst übertragen können.

Im Grundsatz haben Sie Generalvollmacht (Prokura) bei allen Angelegenheiten, welche die Gesellschaft betreffen. Sie können alle Enstcheidungen für die Gesellschaft treffen, unser Direktor mus nicht hinzugezogen werden.

Sie sind außerdem der einzige, der Zugriff auf die Konten der Gesellschaft hat - unser Direktor hat zu keinem Zugriff auf Ihr Konto.

Die oben genannten Treuhand-Dokumente können Sie hier ansehen (zum Vollbild bitte klicken):

Nominee Director
AgreementDeclaration of TrustPower of AttorneyShare Transfer Form

Gründung & Verwaltung Ihrer Isle Of Man Limited Company

Der Ablauf der Gründung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft ist wie folgt:

  • Im Rahmen einer detaillierten Beratungs- und Angebotsphase erarbeiten wir für Sie die passende Lösung.

  • Sie beauftragen und bezahlen uns.

  • Wir geben die Gründung der Gesellschaft bei unserer Partnerkanzlei in Auftrag.

  • Der Gründungsvorgang dauert in der Regel 1-2 Wochen.

  • Nach der Gründung wird das Konto eröffnet. Eine Reise in den Sitzstaat Ihrerseits ist normalerweise nicht nötig.

  • Rechnen Sie für die Kontoeröffnung nochmals mit 2-4 Wochen.

  • In der Zwischenzeit kümmern wir um die Inbetriebnahme der restlichen bestellten Leistungen (Virtual Office, Website etc).

  • Währende der gesamten Gründung steht Ihnen unsere geschulten deutschsprachigen Berater zur Verfügung. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, sie sprechen mit unsere Partnerkanzlei, mit der Bank, mit Behörden. Sie brauchen sich um so wenig wie möglich zu kümmern.

  • Bei Bedarf können Sie uns jederzeit in London besuchen kommen.

  • Nach der Gründungsphase geht die Gesellschaft in den Betrieb über. Auch hier sind wir während des gesamten Mandatszeitraumes (in der Regel ein Jahr) uneingeschränkt für Sie da und beantworten alle Fragen per Email oder direkt am Telefon. Immer zuverlässig, immer auf Deutsch.

  • Nach einem Jahr nehmen wir Kontakt betreffend der Mandatsverlängerung mit Ihnen auf. Das Mandant verlängert sich automatisch mit Zahlung der Jahresgebühr. Sollten Sie die Gesellschaft nicht mehr benötigen, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte notwendig, auch keine weitere Zahlung. Die Gesellschaft wird dann nach einer kurzen Wartefrist gelöscht.

Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaften sind vorhanden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Liste der verfügbaren Gesellschaften per Email zu. Bitte verwenden Sie das Angebotsformular, um diese anzufordern.

Besonderheiten

  • IOM-Gesellschaften bekommen eine UK VAT-Nummer. Die Isle of Man ist der einzige klassische Offshore-Sitzstaat, in dem dies möglich ist. Dies eröffnet viele Möglichkeiten innerhalb der EU.

  • Doppelbesteuerungsabkommen mit UK nicht tragfähig: Das DBA entspricht nicht der OECD-Norm. Der übliche DBA-Sachverhalt ist daher nicht anwendbar.

  • Renommierte Schiffs- und Flugzeugregister: Wer eine Yacht oder einen Jet zulassen will, findet auf der Isle of Man eine gute Infrastruktur mit vielen Vorteilen, zum Beispiel Einsparungen bei der Versicherungssteuer.

Die Isle of Man Limited Company in Kombination mit einer UK Limited

Die UK-Limited kann als Abrechnungsgesellschaft für Ihre Kunden in der EU verwendet werden und die IOM-Gesellschaft fakturiert dann an Ihre UK-Limited. Da der UK und die Isle of Man eng miteinander verbunden und doch getrennt sind, werden Rechnungen Ihrer IOM-Limited praktisch ohne Vorbehalte von Seiten der UK-Finanzbehörden akzeptiert. Haben Sie daher eine UK-Limited deren Gewinn Sie reduzieren möchten, ist die Isle of Man Gesellschaft ideal. Beachten Sie aber, daß grundsätzlich Mehrwertsteuer fällig wird, welche aber dann zurückgefordert kann.

Als Holding-Gesellschaft einer Isle of Man Gesellschaft ist die UK-Limited jedoch nur geeignet, wenn effektiv keine Gewinne an die Holding fließen. Zwar kennt England seit 2009 ein Holding-Privilig, davon sind Gewinne einer IOM-Gesellschaft aber explizit ausgeschlossen. Die englische Gesellschaft muß dann die Gewinne der IOM-Gesellschaft mit englischer Körperschaftsteuer nachversteuern.

 Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Auslandsgesellschaft?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung im Ausland Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung im Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung im Ausland sind.

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an

Wenn auch Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.